Projektprogramm im Bremer Norden Gewässer im Qualitätscheck

Die Umweltbehörde will die Qualtität von Flüssen, Bächen und Fleeten verbessern. Zehn Projekte sind geplant, zwei davon im Bremer Norden.
30.03.2021, 05:00 Uhr
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Gewässer im Qualitätscheck
Von Christian Weth

Die Qualität der Gewässer hat sich zwar verbessert, aber noch ist sie nicht so gut, dass alle Bremer Flüsse, Bäche und Fleete die Kriterien europäischer Richtlinien erfüllen. Darum will die Umweltbehörde jetzt nachlegen. In den vergangenen Jahren gab es mehrere Projekte, um verschiedene Wasserläufe voranzubringen, inzwischen gibt es neue. Zehn Vorhaben stehen auf der Liste des Ressorts, zwei davon sind im Bremer Norden.

Das Programm für die Gewässer ist ein Mehrjahresprogramm. Bis 2027 will die Behörde sämtliche Projekte abgearbeitet haben. Mal geht es um einen See, mal um einen Kanal, mal um bessere Messwerte, mal um natürlichere Bedingungen für Pflanzen und Tiere. Und immer ist es der Deichverband am rechten Weserufer, der gefordert ist, die Pläne des Ressorts umzusetzen. Was im Norden der Stadt geplant ist und wo – die Vorhaben im Überblick.

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Schönebecker Sand: Früher wurde an seinen Ufern gebadet, jetzt soll das Gebiet schräg gegenüber des Schulschiffs quasi selbst zum Gewässer werden. Zumindest zeitweise. Die Behörde will einen Teil des Geländes, der wie ein Keil zwischen Weser und Lesum liegt, zur Flachwasserzone machen. Sie argumentiert, dass diese Art von Biotop in Bremen inzwischen immer seltener geworden ist, weil durch den Deichbau natürliche Auen und Überschwemmungsflächen verloren gegangen sind.

Die Flachwasserzone ist die zweite, die im Bremer Norden entstehen soll. Auch bei den Lesumwiesen in St. Magnus ist eine geplant – trotz Widerstands einer Bürgerinitiative. Wie dort erhofft sich die Behörde auch auf dem Schönebecker Sand ein Plus für die Natur. Nach Angaben von Jens Tittmann, Sprecher von Umweltsenatorin Maike Schaefer (Grüne), geht es um einen zusätzlichen Lebensraum für bestimmte Pflanzenarten und neue Laichplätze für Fische und Amphibien.

Aber nicht nur: Was Tittmann eine entscheidende Verbesserung des Ökosystems nennt, wertet Wilfried Döscher als Win-Win-Situation. Der Chef des Deichverbands sagt, dass für den Hochwasserschutz viel Kleiboden erforderlich ist – und dass dieser Boden sozusagen übrig ist, wenn auf dem Schönebecker Sand eine Flachwasserzone eingerichtet wird. Nach dem Zeitplan des Ressorts soll sie bis 2023 entstanden sein. Der Deichverband ist noch dabei, die Kosten zu kalkulieren.

Schönebecker Aue: Immer wieder ist darüber gesprochen worden, die Bedingungen für den 18 Kilometer langen Bach zu verbessern. Jetzt gibt es einen neuen Anlauf. Und diesmal planen Bremen und Niedersachsen mehr als bisher: einen Entwicklungsplan mit zwei Zielen. Die Verhandlungspartner wollen die Aue einerseits durchlässiger machen, damit im Oberlauf wieder Lachse laichen können, und anderseits gesondert sichern, weil das Gebiet zum Trinkwasserschutzgebiet werden soll.

Zugleich sollen die Ufer des Geestbachs verändert werden, vor allem im unteren Verlauf und damit in Vegesacker Gebiet. Die Aue ist Teil eines Plans, bei dem es um den Umbau des Platzes vor dem Bahnhof geht, aber auch der Gleisbrache neben dem Bahnhof. Stadtplaner sprechen von Wanderwegen entlang des Gewässers. Von Brücken, um von einer Seite zur anderen zu kommen. Und davon, dass die Aue, die manchmal bloß ein Rinnsal ist, wieder sicht- und erlebbar gemacht werden soll.

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Wie das gehen könnte, haben Architekturstudenten der Jade-Hochschule in Oldenburg vor zwei Jahren gezeigt. Sie machten aus dem Auegelände an der Bahn ein Naherholungsgebiet für Spaziergänger und Sportler – mit Hügeln, Wällen und Mauerwerken. Einen Termin, bis wann der Entwicklungsplan für den Bach stehen und umgesetzt werden soll, gibt es noch nicht. Und darum auch bislang keine Schätzung, was es in seinem Fall kosten wird, die Gewässerqualität zu steigern.

Info

Zur Sache

Die Richtlinien zum Schutz

Um die Qualität von Flüssen, Bächen und Auen vergleichen zu können, haben sich die europäischen Staaten auf eine sogenannte Wasserrahmenrichtlinie verständigt. Sie legt nicht nur fest, wann der Zustand eines Gewässers gut oder schlecht ist, sondern auch, was zu seinem Schutz getan werden muss. Dabei gilt: Werte, die einmal erreicht wurden, dürfen in Folgejahren nicht wieder überschritten werden. In der Richtlinien ist von einem Verschlechertungsverbot die Rede. Und davon, dass Ökosysteme in Gewässern ausgebaut, das Einleiten giftiger Stoffe beendet und Ressourcen nachhaltig genutzt werden müssen. Die Richtlinie gibt es seit 21 Jahren.

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