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Geldwäschegesetz trifft die Vereine

Gerwin Möller 18.02.2021 0 Kommentare

Das Transparenzregister behandelt Vereine wie Unternehmen. Obwohl es schon eine Eintragung ins Vereinsregister gibt, werden Gebühren fällig. Allerdings gibt es die Möglichkeit, sich befreien zu lassen.

  • Eine Rechnung vom Bundesanzeiger traf auch bei Friedrich Hübner ein.
    Eine Rechnung vom Bundesanzeiger traf auch bei Friedrich Hübner ein. (INGO MÖLLERS)

    „Das ist eine absolute Sauerei“, sagt Marion Grotheer und beklagt einen weiteren bürokratischen Aufwand für die Ehrenamtlichen in Vereinen. Als stellvertretende Vorsitzende für den Bereich Breitensport hat sie gerade für insgesamt 61 Vereine, die unter dem Dach des Stadtsportbundes agieren, Freistellungsanträge für eine neue Gebühr auf den Weg gebracht. Nach dem deutschen Geldwäschegesetz wurde ein zentrales Transparenzregister eingerichtet. Kriminellen soll es so erschwert werden, illegale Einnahmen zu verstecken und Eigentumsverhältnisse zu verschleiern. Vom Register werden, wie Unternehmen und Stiftungen, auch die eingetragenen Vereine erfasst. Sofern bereits über das bei den Amtsgerichten geführte Vereinsregister Angaben zu den verantwortlichen Funktionären vorliegen, sind zwar keine weiteren Mitteilungen abzugeben, aber es kann eine Gebührenpflicht entstehen. In diesen Tagen erreichen viele Vereinsvorstände entsprechende Rechnungen des Bundesanzeiger-Verlags.

    Hübner kritisiert erneute Kontrolle

    Friedrich Hübner ist einer der Empfänger eines solchen Gebührenbescheids. Innerhalb von drei Wochen soll er für den Verein für die Städtepartnerschaft zwischen Delmenhorst und der russischen Stadt Borisoglebsk 11,52 Euro überweisen. „Ich will gar nicht bezweifeln, dass Transparenz für viele bisher oder früher intransparente Geldflüsse wichtig und notwendig ist oder sein kann“, sagt Hübner gegenüber dem DELMENHORSTER KURIER. Warum aber nun gemeinnützige Vereine, die schon einer regelmäßigen Überwachung ihres Finanzgebarens durch das Finanzamt unterliegen, auch noch in ein Transparenzregister aufgenommen werden müssen und dafür Gebühren zahlen sollen, erschließt sich ihm nicht. „Ich halte diese erneute Belastung der gemeinnützigen Vereine und ihrer ehrenamtlichen Vorstände mit Bürokratie und Kosten für unangebracht“, sagt Hübner, der als Vorsitzender zweier weiterer Vereine auch für diese Rechnungen erwartet. Weil die Gebühren relativ niedrig veranschlagt wurden, hat der Verlag sich entschieden, die Bescheide lediglich im Rhythmus von drei Jahren zu versenden. Hübner soll nun für die Jahre 2018 und 2019 jeweils 2,50 Euro und fürs Jahr 4,80 Euro bezahlen, „dazu die jeweilige Mehrwertsteuer“, sagt er.

    „Mit der Einführung des Transparenzregisters sollte im Jahr 2017 ein wichtiges Instrument zur Verbesserung der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung geschaffen werden“, sagt Kristina Wogatzki. Die Sprecherin aus dem Bundesfinanzministerium erklärte gegenüber unserer Redaktion, dass diese Kontrolle in allen Mitgliedstaaten der EU aufgebaut werde. „Durch mehr Transparenz über die wirtschaftlich Berechtigten der verschiedenen in der Bundesrepublik Deutschland agierenden Rechtseinheiten leistet das Register einen wichtigen Beitrag, damit alle Wirtschaftsteilnehmer ausreichende Informationen über ihre Vertragspartner erhalten.“ Dies könne allerdings nur dann Erfolg haben, wenn das Register einen hochwertigen und vollständigen Datenbestand aufweise. „Dafür stellt auch die Einbeziehung der Vereine einen unerlässlichen Bestandteil des Transparenzregisters dar“, sagt Wogatzki.

    Schon im vergangenen Jahr hatte die Absicht des Bundesanzeiger-Verlags, auch von bereits in das Vereinsregister eingetragenen gemeinnützigen Vereinen Gebühren für die zusätzliche Aufnahme in das Transparenzregister zu verlangen, für Unruhe gesorgt. „Wir konnten nach einer Beschwerde beim Bundesministerium der Finanzen darüber informieren, dass Sportvereine von diesen Gebühren auf Antrag befreit werden können“, sagt Hermann Latz, Justiziar beim Deutschen Olympischen Sportbund. Vereine sollten zunächst eine E-Mail an gebuehrenbefreiung@transparenzregister.de senden.„Wir haben unseren Vereinen geraten, sofort einen aktuellen Freistellungsbescheid beizulegen“, sagt Marion Grotheer vom Stadtsportbund Delmenhorst. Nach der formlosen Antragstellung können fehlende Unterlagen nachgefordert werden.

    Antrag auf Gebührenbefreiung

    Jeder im Register geführte Verein sei zur Zahlung der Registerführungsgebühr verpflichtet, erklärt Ministeriumssprecherin Wogatzki: „Auf Antrag ist allerdings eine Gebührenbefreiung möglich.“ Von der Ausnahme profitieren nicht nur die Sportvereine. Entscheidendes Kriterium dafür sei nicht die Rechtsform des Vereins, sondern die Verfolgung von steuerbegünstigten Zwecken. Durch die Anerkennung der Gemeinnützigkeit können die Voraussetzungen schon bestehen. Daraufhin kann ein Antrag zur Befreiung gestellt werden, allerdings nicht rückwirkend. „Eine Befreiung für vor dem Jahr der Antragstellung liegende Gebührenjahre ist nicht möglich“, weiß auch Marion Grotheer, die erst Anfang dieses Jahres durch ein Schreiben des Landessportbundes aufmerksam wurde.

    Schlagwörter
    • Bremer Tageszeitungen AG
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    • Delmenhorst
    • Europäische Union EU
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    • Gerwin Möller
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    Lebewesen am 26.02.2021 20:54
    Menschlich sehe ich da, dass der Stahmann Betrieb das Personal mit Bürgerinnen-Steuer bezahlt und einfach Schulden machen kann.

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