
Überraschung am Landgericht Oldenburg: Obwohl die Staatsanwaltschaft eine Verständigung vorgeschlagen hatte, lehnte die Verteidigerin im Namen des 32-jährigen Angeklagten eine solche Verfahrensabkürzung ab. Der Delmenhorster muss sich vor der ersten Strafkammer für den Vorwurf des bewaffneten Handels mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge verantworten. Die Staatsanwaltschaft Oldenburg hat in ihrer Anklageschrift 34 Fälle aufgelistet, es drohen sechs Jahre Haft.
Für Beobachter gestaltete sich der Prozessauftakt mit vielen Pausen. Hinter verschlossenen Türen fanden sich Verteidigung, Staatsanwalt und die Kammer unter dem Vorsitz von Richter Michael Sievers zum Rechtsgespräch ein. Die Staatsanwaltschaft hatte schon zu Beginn betont, dass ein Teilgeständnis keine Basis für einen „Deal“ sei.
Als Zeugen waren vergangenen Donnerstag neben einem Polizeibeamten auch die Eltern des Angeklagten geladen. Nach langen Observationen – mittels abgehörter Telefonate, Peilsendern und Beschattungen – hatte die Polizei Delmenhorst Mitte August drei Wohnungen durchsucht. In der Wohnung der Eltern des mutmaßlichen Täters fanden sie Drogen, Bargeld in Höhe von 3600 Euro und zwei Schusswaffen. Für die bessere Verständigung war ein Dolmetscher aus Hannover angereist. Dieser konnte aber nach einigen Minuten wieder den Heimweg antreten, da beide Elternteile von ihrem Zeugenverweigerungsrecht Gebrauch machten.
Der 32-jährige Beschuldigte soll mit Marihuana gehandelt haben. Ihm wird insbesondere zur Last gelegt, dass er in der Zeit von Februar bis Anfang August des vergangenen Jahres in 34 Fällen Drogenhandel betrieben habe. In sieben Fällen sollen dabei jeweils 500 Gramm Marihuana verkauft worden sein. „Es hängt hierbei für Sie viel daran“, sagte der Staatsanwalt. Staatsanwalt und Richter verdeutlichten, dass das Strafmaß bei rund sechs Jahre liegen könne. Vor allem der Besitz der Schusswaffen dürfte dabei ins Gewicht fallen. Hinzu kämen Strafen aus einem Berufungsprozess. In diesem früheren Prozess, gegen dessen Urteil der Angeklagte mittlerweile Berufung eingelegt hat, war er schon zu einem Jahr und sechs Monaten verurteilt worden.
Dieser Fall muss noch vor einer Berufungskammer verhandelt werden. „Nur, wenn der Angeklagte die Berufung zurücknimmt, dürfen wir hier eine Gesamtstrafe bilden, ansonsten fallen die Taten des Prozesses unter Zäsur“, erklärte der Vorsitzende Richter Sievers. Die Rücknahme der Berufung war ein Teil des bisher ausgeschlagenen Deals. Der Angeklagte befindet sich in Untersuchungshaft. Am 29. Januar wird der Prozess fortgesetzt.
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