
In der Öffentlichkeit wird immer wieder über den Einsatz von Raumluftfilteranlagen in Schulen diskutiert. Diese Debatte läuft intensiv und teils sehr kontrovers. Auch in der Kreisverwaltung hat man sich mit dem Thema befasst, da es gleich drei entsprechende Anträge aus Fraktionen gab. Sie mahnt allerdings zur Vorsicht und weist darauf hin: „Die Meinungen über die Wirksamkeit und Sinnhaftigkeit deren Einsatzes gehen auseinander.“ Fakt sei, dass entsprechende Geräte zwischenzeitlich zahlreich auf dem Markt sind, verlässliche, wissenschaftlich fundierte Erfahrungen damit derzeit jedoch noch nicht vorliegen.
Der Landkreis Oldenburg hat sich angesichts der aktuellen, räumlichen Gegebenheiten an den Schulen in Trägerschaft des Kreises vorerst gegen eine generelle Ausstattung von Räumen mit Luftreinigungsgeräten entschieden. Dies werde als nicht gerechtfertigt erachtet. Der Landkreis Oldenburg verweist in diesem Zusammenhang unter anderem auf das Robert-Koch-Institut (RKI) und Umweltbundesamt. Denn die Kreisverwaltung richte ihr mögliches Handeln konsequent nach den wissenschaftlich basierten Empfehlungen dieser Einrichtungen aus.
So stehe das Umweltbundesamt derzeit einem generellen Einsatz von Luftreinigungsgeräten kritisch gegenüber und halte einen solchen lediglich in Ausnahmesituationen für gerechtfertigt, da die Wirksamkeit der Geräte in vielen Fällen bislang nicht eindeutig nachgewiesen werden konnte und diese ein regelmäßiges Lüften nicht ersetzen.
Konkrete Maßnahmen werden seitens des Landkreises Oldenburg dennoch in einem Trakt der Graf-Anton-Günther-Schule in Oldenburg ergriffen. Hier wird laut Kreisverwaltung die vollständige Fensteranlage in den Osterferien vorzeitig ausgetauscht. Um noch früher zu reagieren, hat der Kreisausschuss ferner den Weg frei gemacht, die Installation von Einzelraumlüftungsgeräten in diesem Trakt möglichst schon im Januar vorzunehmen. Dies sei eine Maßnahme, die bislang im Zuge der Sanierung in den Sommerferien 2021 erfolgt wäre, angesichts der aktuellen Entwicklungen nun jedoch ebenfalls vorgezogen wird.
Schließlich stellt der Kreisausschuss weitere 50.000 Euro bereit, um sofort handeln zu können, soweit sich weitere Bedarfe und neue technische Lösungsmöglichkeiten ergeben. „Alle Beteiligten waren sich einig, dass in der aktuellen Phase der schwierigen Herausforderungen weiterhin gemeinsam alles getan werden sollte, um Schülerinnen und Schüler bestmöglich zu schützen und unterstützen“, erklärt die Kreisverwaltung.
Wegen überfüllter Schulbusse in Corona-Zeiten üben Eltern, Schüler und auch Lehrer seit Wochen Kritik. Um die Situation zu entschärfen, hatte das Land Niedersachsen 30 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Mit dem Geld sollen Städte und Landkreise zusätzliche Busse chartern können. Auch der Kreisausschuss des Landkreises Oldenburg hat sich in seiner Sitzung diese Woche intensiv mit der Thematik befasst. Die Kreisverwaltung berichtete, dass es ihr gelungen sei, über die bisher ohnehin schon akquirierten Fahrzeuge hinaus voraussichtlich weitere zehn bis 18 Fahrzeuge zu gewinnen.
Doch die Betonung liegt wohl auf dem Wort: voraussichtlich. Denn wie die Kreisverwaltung ebenfalls erklärte, stammen die Fahrzeuge überwiegend aus benachbarten Landkreisen. Der Einsatz und die Inanspruchnahme werde mit den dortigen Verwaltungen abgestimmt. Mit den beauftragten Verkehrsunternehmen wird der konkrete Einsatz kurzfristig abgestimmt, heißt es aus der Verwaltung. Eine Beauftragung und ein Einsatz der zusätzlichen Fahrzeuge werde noch für 2020 erfolgen.
Darüber hinaus ist die Kreisverwaltung gemeinsam mit dem Zweckverband Verkehrsverbund Bremen-Niedersachsen initiativ geworden, um eine zusätzliche Ausstattung der Fahrzeuge für einen besseren Infektionsschutz zu erreichen. Konkret geht es darum, die Busse mit Aktivfiltern auszurüsten. „Auch hierzu kündigt sich ein Ergebnis noch vor Weihnachten an“, teilt Kreissprecher Oliver Galeotti mit.
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Die bisher angefallenen Kosten sollte der Verursacher dieser "Panne", wenn es denn ...