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Verhandlung vor dem Landgericht
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Wann führt Pflege zum Tod?

Annika Lütje 09.10.2020 0 Kommentare

Vor dem Landbericht muss sich ein 44-Jähriger verantworten. Das Amtsgericht hatte das Verfahren wegen des Verdachts eines Tötungsdelikts abgegeben.

  • Vor dem Landgericht wird gegen einen 44-Jährigen wegen Todschlags verhandelt.
    Vor dem Landgericht wird gegen einen 44-Jährigen wegen Todschlags verhandelt. (Oberhaeuser via www.imago-images.de)

    Es ist eine traurige, gar erschütternde Geschichte, die da seit Dienstag vor dem Landgericht Oldenburg verhandelt wird. Ein fast 75 Jahre alter Mann wurde am 5. Dezember 2015 von Rettungssanitätern und Polizisten in einem dramatischen Zustand in einem Reihenhaus in Delmenhorst vorgefunden, in dem ein stechender Geruch herrschte. Wie es in der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft verlesen wurde, lag der Mann nackt und nicht ansprechbar in einem mit Folie bezogenen Bett in seinen Exkrementen. Bedeckt war er nur mit einer Decke. Darunter verbargen sich offene Wunden und ein starker Madenbefall. Die Finger des Mannes waren mit den Handinnenflächen verwachsen, Knochen schauten nackt aus der Haut heraus. Die Kopfhaut war mit dem Kopfkissen verwachsen und musste operativ im Krankenhaus entfernt werden, wo der Mann stationär aufgenommen wurde und wo er neun Tage später starb.

    Für die Pflege des Mannes war seit etwa zehn Jahren dessen heute 44-jähriger Sohn verantwortlich. Unterstützung sollte er durch einen heute 58-jährigen Rechtsanwalt erhalten, der für Vater und Sohn als Berater zuständig war. Der Sohn muss sich nun wegen Totschlags vor dem Landgericht verantworten. Nachdem zuvor eine Anklage wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen erhoben worden war, hatte das Amtsgericht Delmenhorst das Verfahren wegen des Verdachts eines Tötungsdelikts an das Landgericht abgegeben. Der 58-jährige Berater ist wegen unterlassener Hilfeleistung angeklagt.

    Doch der Beginn des ersten Verhandlungstages war ein holpriger, da der Sohn des Opfers erst einmal von der Polizei mithilfe eines Schlüsseldienstes aus seinem Delmenhorster Reihenhaus abgeholt und dem Gericht vorgeführt werden musste. Die daraufhin folgende Erklärung, dass er nichts von dem Gerichtstermin wusste, gab bereits einen Einblick in das Leben des Mannes und das damalige Zusammenleben mit seinem Vater. Das Einschreiben mit dem Gerichtstermin habe der Angeklagte nicht erhalten, weil er niemandem die Tür öffnen und auch äußerst selten das Haus verlassen würde. Somit habe er das Einschreiben nicht von der Post abholen können. Auch Telefonate nehme er nicht an, wie sein Anwalt berichtete, weshalb dieser auch keinen Kontakt aufnehmen konnte.

    Laut des Anwalts führe der Angeklagte das Leben eines Emeriten. Zuletzt habe er das Haus im September und davor im Februar dieses Jahres verlassen, um Vorräte einzukaufen. Beim Arzt sei er trotz schwerer gesundheitlicher Beschwerden, namentlich Herz- und Nierenproblemen sowie erheblicher Erschöpfungszustände, das letzte Mal vor acht Jahren gewesen. Sein Anwalt habe große Sorge bezüglich der Gesundheit und der Verhandlungsfähigkeit des Angeklagten und beantragte, die Verhandlung zu unterbrechen. Das Gericht lehnte den Antrag ab.

    Und so berichtete der 44-Jährige, wie er jahrelang seinen Vater pflegte – wie es zunächst noch gut geklappt habe, doch mehr und mehr anstrengend und erschöpfend geworden sei. Er sagte, dass er aus heutiger Sicht sicherlich Fehler gemacht habe, aber es zu dem Zeitpunkt nicht besser gewusst habe. Zudem sei es im selbst gesundheitlich immer schlechter gegangen.

    Nur selten das Haus verlassen

    Fast die gesamte Zeit habe er mit seinem Vater in einem Zimmer im Erdgeschoss des Reihenhauses verbracht. Nur zum Einkaufen, habe der Angeklagte einmal pro Monat das Haus verlassen. Mahlzeiten, die hauptsächlich aus Reis und Nudeln sowie für den an Diabetes erkrankten Vater aus Honig und Säften bestanden hätten, und Körperhygiene hätten den Alltag unterbrochen, der ansonsten aus Fernsehen bestand. Wobei sich die Körperhygiene des Vaters im Laufe der Pflegejahre verändert habe. Nachdem der Sohn seinen Vater zunächst noch geduscht und später im Bett gewaschen habe, habe er beides im Laufe der Jahre bleiben lassen, da er den Vater zunächst nicht mehr ins Bad transportieren konnte und ihn später nicht mehr mit einem Lappen waschen wollte, weil die Haut des Vaters so dünn geworden sei, dass es anschließend regelmäßig zu Einblutungen gekommen sei. Das Wechseln der Bettwäsche sei auch nicht mehr möglich gewesen.

    Auch das Wickeln habe der Sohn unterlassen, als der Vater beim Drehen blaue Flecken am Arm bekommen habe. So sei er dazu übergegangen, ihm bei Ausscheidungen eine Windel vorzuhalten und den Vater nicht mehr zu bewegen. Das dieser dadurch wund wurde, habe er nicht gemerkt. Auch von dem späteren Madenbefall und den Verwachsungen habe er nichts mitbekommen. Eine Unterbringung des Vaters in einem Alten- oder Pflegeheim sei für ihn nicht infrage gekommen – auch nicht die Unterstützung durch eine Pflegekraft zu Hause, zu der ihm sein mit angeklagter Berater geraten hatte. Den Krankenwagen habe der Sohn am 5. Dezember 2015 nur gerufen, weil das Gesicht des Vaters „komisch“ ausgesehen habe. Zudem habe der Vater schluckaufähnliche Geräusche gemacht, die lebensbedrohlich geklungen hätten.

    Neben dem Berater sei auch alle zwei bis drei Wochen eine Pflegeberaterin der Diakoniestation zu Besuch gekommen. Sie habe sich mit dem Vater, mehr noch mit dem Sohn unterhalten. Zweimal habe sie versucht, unter die Decke des Vaters zu sehen, um seinen Zustand in Augenschein zu nehmen. Doch der Sohn habe dies laut eigener Aussage verhindert. Auch seine Schwester, die einmal im Monat zu Besuch kam, habe immer nur mit dem Vater gesprochen. Unterstützung von den Geschwistern habe er nie gewollt. Im Gegenteil: Einmal habe es mit einem der Brüder sogar eine handgreifliche Auseinandersetzung vor dem Vater gegeben. Dies bestätigte der mit angeklagte Berater. Bei der Auseinandersetzung sei es um das Geld des Vaters gegangen sein. Dieser sei durchaus wohlhabend und im Besitz zweier Häuser gewesen.

    Viermal habe der Berater den Sohn und dessen Vater besucht. Der Vater habe immer gesagt, dass es ihm gut geht. Der Sohn habe immer die Wünsche und Bedürfnisse des Vaters befriedigt, wenn er welche während der Besuche geäußert hatte. Den 44-jährigen Angeklagten habe er als hingebungsvollen und liebenden Sohn wahrgenommen. Zwischen Vater und Sohn habe seiner Wahrnehmung nach eine regelrechte Symbiose geherrscht. Auch eine Vermüllung des Hauses oder einen stechenden Geruch, wie ihn die Polizisten am Tag des Rettungstransportes des Vaters beschrieben hatten, habe er nie bemerkt. Überhaupt habe er nichts von dem schlechten Zustand des Vaters mitbekommen.

    Gleichzeitig berichtete er allerdings auch davon, dass die zuständige Krankenkasse damit gedroht habe, das Pflegegeld zu kürzen oder ganz auszusetzen, wenn nicht endlich ein Arzt den Vater begutachten dürfe. Der Arztbesuch müsse daraufhin geschehen sein, da das Pflegegeld nicht gekürzt wurde. Zudem hat der Berater in einem Bericht geschrieben, dass es ratsam sei, das Reihenhaus niemals allein zu betreten, da der Sohn im Umgang sehr schwierig sein soll. Er selbst „zermartere sich das Hirn“ darüber, warum es mit dem Vater soweit kommen konnte. Er weist aber auch jede Schuld von sich, da er nur dafür da gewesen sei, den Patienten zu beraten. Was gut für sie ist, würden die Betreuten selbst entscheiden.

    Die Richterin hat nun die Möglichkeit, das Verfahren ohne den angeklagten Sohn fortzusetzen. Sie würde ihn nicht noch einmal vorführen lassen, sagte sie. Dennoch riet sie ihm, an den Folgeterminen vor Gericht zu erscheinen, da im weiteren Verlauf sicherlich noch Fragen aufkommen würden.

    Die Folgetermine für die Verhandlung sind für Dienstag, 27. Oktober, Freitag, 30. Oktober, Montag, 16. November, sowie Dienstag, 17. November, jeweils um 9 Uhr angesetzt.

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