
Sie wollen den Rückbau des Kernkraftwerks Unterweser nicht verhindern, aber so sicher wie möglich machen. Aus diesem Grund haben Paul Bremer und Ursula Kuschniersch aus Rechtenfleth im Landkreis Cuxhaven Ende März stellvertretend für die schärfsten Atomkraftgegner der Region Klage gegen die Rückbaugenehmigung beim Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg eingereicht. Die im Arbeitskreis, der Initiative Aktion Z und der Kreisgruppe des BUND (Bund für Umwelt und Naturschutz) organisierten Atomkraftgegner haben die Grundzüge der zehn Wochen später nachgereichten 138-seitigen Begründung erarbeitet und waren auch wieder mit im Boot, als die Kläger kürzlich noch einmal nachlegten.
Die Klageerweiterung von Anfang Oktober war aus Sicht des Arbeitskreis-Sprechers Hans-Otto Meyer-Ott notwendig, weil das niedersächsische Umweltministerium den Klägern 21 Unterlagen, die für die Genehmigung verwendet wurden, erst auf Anweisung des Oberverwaltungsgerichts zugänglich gemacht hatte. Im August hätten sie die Unterlagen endlich einsehen können. Darin gefunden haben sie unter anderem Gutachten, durch die sie sich in ihrer Kritik an dem von Kraftwerksbetreiber Preussen Elektra erarbeiteten Rückbaukonzept bestätigt fühlen. In der Klageerweiterung werden diese Punkte nun aufgegriffen, um die bisherigen Argumente zu untermauern, wie Meyer-Ott und seine Mitstreiter jetzt vor der Presse in Rechtenfleth und Rodenkirchen erläuterten.
Ein Kritikpunkt ist der aus ihrer Sicht unzureichende Hochwasserschutz. Schon jetzt sei der Deich an zwei Stellen in der Nähe des Kraftwerks 20 Zentimeter zu niedrig (Unterbestick). Unter den vom Ministerium zunächst zurückgehaltenen Dokumenten fand sich laut Meyer-Ott ein interessanter Hinweis zu diesem Thema. So soll ein Gutachter des Ministeriums zu dem Ergebnis gelangt sein, dass die vom Kerntechnischen Ausschuss (KTA) festgelegten sicherheitstechnischen Regeln allein nicht ausreichen, um die Gefahren durch ein 10 000-Jahres-Hochwasser auszuschließen. Zusätzliche Berechnungen seien jedoch nicht erfolgt. Darüber hinaus seien die Auswirkungen des Klimawandels und dem damit verbundenen Anstieg des Meeresspiegels für einen viel zu kurzen Zeitraum berechnet worden, kritisiert Hans-Otto Meyer-Ott weiter. Betrachtet werden müsse der Zeitraum bis zum Jahr 2100.
Weiterhin fordert der Arbeitskreis, das geplante sogenannte Pufferlager im Freien zu untersagen. Es würde aus herkömmlichen 20-Fuß-Containern bestehen, die auf dem Kraftwerksgelände abgestellt werden. Darin sollen die Abfälle aus dem Rückbau des Kraftwerks so lange eingelagert, bis das geplante neue Lager für schwach- und mittelradioaktive Stoffe (Luna) fertiggestellt ist. Noch befindet es sich im Bau.
Die Kritiker des Konzepts halten das Pufferlager für unzulässig, weil im Fall einer Überflutung Radioaktivität in die Umwelt entweichen könnte, und sehen sich durch eine ad-hoc-Kommission bestätigt. Diese habe im Dezember 2017 permanente Schutzmaßnahmen für das Pufferlager im Freien gefordert, berichtet Meyer-Ott.
Für das geplante neue Lager „Luna“ selbst fanden Meyer-Ott und seine Mitstreiter lediglich eine Baugenehmigung nach dem Baurecht aus dem Kreishaus. Ebenso notwendig sei aber eine Vorsorge im Hinblick auf den Austritt von Radioaktivität. Die Unterlagen dazu seinen unzureichend oder gar nicht vorhanden. Warum er das so wichtig findet, erläutert Meyer-Ott am Beispiel des bereits seit Jahren genutzten Lagers für nicht wärmeentwickelnde Abfälle (LUW). Dort hinein kommen Fässer mit Putzlappen, Arbeitskleidung und sonstigen Abfällen aus dem Betrieb des Kernkraftwerks, nachdem sie in Belgien verbrannt und die Reste in Beton eingegossen werden.
Dabei müssten in der Vergangenheit organische Stoffe in die Fässer gelangt sein, erklärt Meyer-Ott weiter. „Sie fangen plötzlich an zu blähen und haben die Fässer fast zum Platzen gebracht.“ Nach Einschätzung der Kläger entsprechen das Verfahren und das Lager nicht mehr dem Stand der Technik. Deshalb fordern sie, es in das neue Lager „Luna“ zu integrieren und hoffen, dass das OVG in seinem Urteil zu dem gleichen Ergebnis kommt.
Zwei der wichtigsten Kritikpunkte des Arbeitskreises an der Rückbaugenehmigung betreffen das Thema Wasser. So sei eine Prüfung nach der EU-Wasserrahmenrichtlinie nicht aktenkundig. „Das heißt, die Umweltverträglichkeitsprüfung ist nicht rechtmäßig“, folgert Meyer-Ott aus diesem Befund und erinnert an die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs zur Weservertiefung. Demnach dürfen keine Baugenehmigungen erteilt werden, wenn sich die Qualität von Oberflächengewässern verschlechtern würde. Der Nachweis, dass sich die Wasserqualität der Weser durch den Rückbau des Kraftwerks nicht verschlechtert, sei aber nicht erbracht. Darüber hinaus wollen die Kläger erreichen, dass die Grenzwerte für die Strahlenbelastung des in die Weser eingeleiteten Wassers deutlich gesenkt und im Fall der Borsäure auf Null gesetzt werden. Nach den jetzigen Plänen sollen die Grenzwerte laut Meyer-Ott unverändert bleiben, obwohl das Kraftwerk seit Jahren außer Betrieb ist. Bisher sei nur geplant, weniger Wasser aus der Weser zu entnehmen und wieder einzuleiten, was jedoch zu höheren Konzentrationen an Problemstoffen führen würde. Meyer-Ott befürchtet, Preussen Elektra könnte diese Regelung nutzen, um Problemstoffe gezielt los zu werden.
Folgt das Gericht den Argumenten der Kläger, wären zunächst etliche neue Gutachter erforderlich, um alle offenen Fragen zu klären. Dazu gehört für Meyer-Ott auch ein Gutachten, das den Richtern eine Beurteilung zum Thema Grenzwerte und Messverfahren im Zusammenhang mit der Freimessung ermöglicht. Werden Abfälle aus dem Rückbau freigemessen, gilt die verbleibende Strahlung als unbedenklich für Mensch und Umwelt. Die Abfälle können vergleichsweise kostengünstig auf Hausmülldeponien entsorgt werden. Die Kläger halten das vor 16 Jahren dafür entwickelte 10-Mikrosievert-Konzept für wissenschaftlich und technisch überholt und kritisieren, dass Alpha-, Beta- und Gammastrahlung nur unzureichend gemessen werden.
Bis Ende November haben Umweltministerium und Kraftwerksbetreiber Preussen Elektra laut Meyer-Ott Zeit, Stellung zu den neuen Argumenten zu beziehen. Danach dürften die Kläger noch einmal darauf antworten. Die mündliche Verhandlung könnte dann nach Einschätzung des Arbeitskreises im ersten Quartal 2019 beginnen.
Im Garten gibt es immer was zu tun. Unsere Redakteurin Patricia Brandt begleitet das Gartenjahr mit einem Augenzwinkern in ihrer Kolumne. Inzwischen ist die 100. WESER-KURIER-Gartenkolumnen erschienen. Sie schildert die Ängste und Sorgen des Hobbygärtners und nimmt Marotten auf die Schippe.
Welcher Verein wann in Bremen oder der Region spielt und wie die Begegnung ausgegangen ist, erfahren Sie in unserem Tabellenbereich. Auch die Ergebnisse der Spiele der höheren Ligen finden Sie dort.