Der Naturschutzbund Niedersachsen (Nabu) richtet an Hobbygärtner den Appell, ihre Grünabfälle nicht im Wald zu entsorgen, sondern sie nach Möglichkeit im eigenen Garten zu kompostieren. Auf diese Weise würde eine Schädigung des Ökosystems im Forst vermieden und zugleich eine ökologisch wie ökonomisch sinnvolle Alternative zum Kunstdünger geschaffen.
Gärtner stehen Jahr für Jahr vor den selben Problemen: Der Sommer vergeht wie im Flug, und im Garten ist noch einiges zu erledigen. Die Herbstzeit eignet sich nun hervorragend, um Versäumtes nachzuholen und den Garten für die kommende Saison vorzubereiten. Doch die korrekte Entsorgung der entstehenden Gartenabfälle scheint vielen Hobbygärtnern zu aufwendig, vermutet der Nabu Niedersachsen: „Grünschnitt und Äste werden häufig illegal im Wald abgeladen. Das schädigt die Waldböden, und gebietsfremde Arten siedeln sich an.“
Dabei könnten die Bioabfälle im eigenen Garten von großem Nutzen sein. „Mit einem Komposthaufen auf dem Grundstück baut man in seinem eigenen Garten eine Kreislaufwirtschaft auf“, heißt es in einer Mitteilung des Nabu. Auch die Entsorgung in der eigenen Biotonne sei eine Option. Beide Methoden seien legal und obendrein auch mit weniger Aufwand verbunden als die Entsorgung im Wald, da sie auf dem eigenen Grundstück durchgeführt werden könnten.
„Um diese Jahreszeit kann man solchen unerlaubten Komposthaufen an den Waldrändern beim Wachsen zusehen“, warnen die Naturschützer. Viele Bürger seien sich der Konsequenzen nicht bewusst. Die meisten Waldböden seien von Natur aus nährstoffarm. Eine Entsorgung von Gartenabfällen im Wald gleiche einer hochdosierten Düngung des Bodens. Der Boden unter den Abfällen ersticke wegen Sauerstoffmangels, und in der Folge verschwänden die typischen heimischen Pflanzenarten. Bei der Verrottung des Gartenschnitts wird unter anderem Stickstoff freigesetzt, der das Wachstum vieler Pflanzen begünstigt. Dazu gehörten auch unwillkommene und sich massiv ausbreitende Arten wie das Indische Springkraut oder der Japanische Staudenknöterich.
Zum Verklappen von Gartenabfällen in freier Wildbahn kommt es nicht nur in Einzelfällen. Aufgrund der damit verbundenen Gefährdung des Ökosystems Wald gilt es als Ordnungswidrigkeit und kann mit einer Geldbuße in fünfstelliger Höhe geahndet werden.