Hambergen. Montag, 28. Februar, endet die Frist: Bis dann müssen die Kreisgemeinden ihre Stellungnahmen zum überarbeiteten Entwurf des Regionalen Raumordnungsprogramms (RROP) des Landkreises Osterholz abgeben. Unter den Schreiben, die bis Ende Februar im Kreishaus eingehen werden, gehören auch die Stellungnahmen der Gemeinden Lübberstedt und Hambergen sowie der Samtgemeinde Hambergen. Sie beziehen sich darin auf einen einzigen Punkt: die vom Kreis geplante Ausweisung eines neuen Windparks zwischen Hambergen und Lübberstedt nahe des Giehler Bachs.
Diese zusätzliche Fläche für Windkraftanlagen, im Entwurf kurz H7 genannt, soll nur mit Anlagen bebaut werden dürfen, wenn parallel dazu die Anlagen in dem bereits existierenden Windpark (H3) am Hornacke Weg kurz vor der Bebauungsgrenze von Hambergen abgebaut werden. So formuliert es zumindest der Landkreis Osterholz in seinem Papier.
Im Bau- und Wegeausschuss der Samtgemeinde erfuhren die Politiker nun, dass sich die Gemeinde Lübberstedt den Plänen des Landkreises nicht widersetzt. Sie befürwortet das neue Windenergie-Vorranggebiet H7. Um eine Bebauung nicht völlig vom Rückbau des Windparks H3 abhängig zu machen, schlug sie vor, dass, bis die Genehmigung für die existierenden Windräder erlischt, Anlagen auf beiden Flächen stehen können. Aber, und das betonten die Lübberstedter, am Ende dürfe es nur noch einen Windpark geben; den auf Lübberstedter Land (H7).
Um mögliche rechtliche Probleme zu vermeiden, bittet die Gemeinde in ihrem Schreiben die Verwaltung des Landkreises darum, seine Formulierung zu ändern. Die Einschränkung "die Bebauung des Standortes H7 soll nur im Rahmen des Repowerings mit dem Abbau von Windenergieanlagen des Standortes H3" zugelassen werden, möchte Lübberstedt aus dem RROP streichen. Wie die einzelnen Standorte entwickelt beziehungsweise abgebaut werden, das könnten die betroffenen Gemeinden mit den Betreibern selbst über einen städtebaulichen Vertrag klären, hieß es im Bauausschuss.
Nun ist der Landkreis am Zug
Diese Ansicht teilt auch die Gemeinde Hambergen. Auch sie bittet den Landkreis in ihrer Stellungnahme darum, dieses formulierte Ziel zu streichen. Genau wie Lübberstedt setzen die Hamberger auf die Möglichkeiten von städtebaulichen Verträgen. Aber anders als ihre Nachbarn können sich die Hamberger vorstellen, dass beide Windenergie-Standorte unbefristete nebeneinander existieren. Daher bitten die Hamberger den Landkreis Osterholz darum, diese Möglichkeit zu prüfen und gegebenenfalls den Windpark H3 wieder mit in das RROP aufzunehmen - "wobei allerdings der vorgesehene Abstand von 800 Metern zur Wohnbebauung nicht unterschritten werden darf", heißt es in der Stellungnahme. Außerdem merkt die Gemeinde Hambergen an, dass ihr durch die "relativ kurze Frist und die Notwendigkeit einer ausgiebigen Beratung" eine abschließende Entscheidung zu dem Thema nicht möglich sei. Daher soll der Landkreis prüfen, ob eine Verlängerung der Abgabefrist - bezogen auf das Kapitel
Windenergie - möglich ist. Die Samtgemeinde Hambergen greift in ihrer Stellungnahme die Sicht der Gemeinde Hambergen auf.
Nun ist der Landkreis am Zug. Welches Vorranggebiet Eingang ins RROP findet, entscheidet er.
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