Seit einigen Jahren werden die Klassenräume in der Grasberger Grundschule mit Teppichboden ausgelegt. Jetzt soll außer der Reihe ein weiterer Klassenraum damit ausgestattet werden, weil dort ein hörgeschädigtes Kind unterrichtet wird. Damit befasste sich jetzt der Ausschuss für Schule und Bildung.
Das Kind geht in die erste Klasse. Es benötigt, um dem Unterricht folgen zu können, eine schallabsorbierende Umgebung. Das soll durch die Verlegung eines Teppichbodens und das Aufhängen von Vorhängen vor den großen Fensterfronten erreicht werden. Der Teppichboden kostet 2000 Euro, die Vorhänge kosten 900 Euro.
Das Land Niedersachsen sollte sich dazu durchringen, die Kosten für die Ausstattung zu übernehmen, meinte Arne Rahlf; schließlich sei die Inklusion den Schulen per Landesgesetz vorgeschrieben. Die Gemeinden melden Kosten, die durch Umbaumaßnahmen im Rahmen der Inklusion entstehen, dem Niedersächsischen Städte- und Gemeindebund (NStGB), das erklärte Bürgermeisterin Marion Schorfmann. Dadurch bekomme der NStGB eine Übersicht über die Kosten, die die Inklusion an den Schulen verursache, und habe damit eine Argumentationshilfe gegenüber dem Land in der Hand. Weiter wurde dieses Thema nicht vertieft, sondern einstimmig empfohlen, die 2900 Euro im Haushalt des nächsten Jahres einzuplanen.