
Auf den Sportanlagen und in den Sporthallen der Stadt Achim kommen in normalen Zeiten viele Menschen zusammen. Seit der Corona-Pandemie ist das nicht mehr möglich. Kontakte reduzieren ist mit das oberste Gebot in diesen Zeiten. Um die Ausbreitung des Virus weiter zu verhindern, bleiben die Sporthallen der Stadt Achim bis auf Weiteres geschlossen. Das teilt die Stadt in ihrem Hygienekonzept für die städtischen Sportanlagen mit. Auch Individualsport ist in den Sporthallen weiter verboten.
Die Sportanlagen der Stadt Achim sind dagegen weiter für den Individualsport geöffnet. „Unter Individualsport sind die Sportarten zu verstehen, die allein, zu zweit und grundsätzlich ohne direkten Körperkontakt zu anderen betrieben werden können. Es sind Sportarten, die in der Regel nicht in Mannschaften organisiert sind. Individualsport darf alleine, zu zweit oder mit Personen des eigenen Hausstands betrieben werden. Es ist unbedingt darauf zu achten, dass Kontakte und Begegnungen auf ein Minimum beschränkt werden und der Mindestabstand mit Menschen aus einem anderen Hausstand die ganze Zeit über gewahrt bleibt“, heißt es in dem Konzept.
Auch wenn es sich bei der Leichtathletik oder beim Tennis um Individualsportarten handelt, ist laut des Konzeptes ein Training mit größeren Trainingsgruppen – bestehend aus mehreren Trainingspaaren – nicht gestattet. Individualsportarten, bei denen der Mindestabstand von anderthalb Metern mit Personen, die nicht dem eigenen Hausstand angehören, nicht eingehalten werden können – wie beispielsweise Judo oder Karate –, dürfen jeweils nur mit einer anderen Personen und nicht mit wechselnden Partnern betrieben werden.
Die Stadt Achim weist darauf hin, dass der erforderliche Mindestabstand auf den Sportanlagen zwingend einzuhalten ist. Eine Ausnahme gebe es nur bei der direkten Ausübung des Sportes. Der Mindestabstand gelte nicht nur auf den Übungsbereichen der Sportanlagen, sondern auch auf dem dazugehörigen Parkplatz und sonstigen Nebenflächen. Um das Abstandsgebot auch zwischen den gleichzeitig anwesenden Individualsportlern zu gewährleisten, hat die Stadt auf den Sportanlagen Hinweisschilder mit Angaben zu den maximal zugelassenen Menschen, die sich gleichzeitig dort aufhalten dürfen, angebracht.
Auf der Sportanlage Achim darf sich mit 40 Menschen die größte Anzahl aufhalten. Direkt dahinter folgen die Sportanlagen Lahof sowie Uphusen, wo maximal 30 Menschen gleichzeitig individuell trainieren dürfen. Auf der Sportanlage Bierden (Hinter der Bahn) ist die Personenzahl auf 20 begrenzt. Mit maximal 15 Menschen folgen die Sportanlagen Badenermoor und Uesen.
Die städtischen Sportanlagen dürfen nur für die Individualsportausübung genutzt werden. Jegliche andere Nutzung sei nicht gestattet. „Wenn die Limitierung der maximal erlaubten Personen erreicht ist, ist die Sportanlage unverzüglich zu verlassen. Ein Verweilen vor Ort ist nicht gestattet“, heißt es. Auf den Sportanlagen der Stadt Achim gilt keine Maskenpflicht. „Wir empfehlen aber das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung und diese dann lediglich bei der Individualsportausübung abzusetzen“, betont die Stadt in ihrem Hygienekonzept.
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wir wissen, man/frau lernt nie aus.
bei der belebung des walls ... schon vor jahren initiiert ... ist bislang noch ...