
Landkreis Osterholz. Die behördlichen Anordnungen sehen den Lockdown bis zum 7. März vor. Bei einer eventuellen Freigabe des Mannschaftssports zum 8. März wird den Mannschaften dann zumindest eine zweiwöchige Vorbereitungszeit für die Rückkehr zum Spielbetrieb eingeräumt. „Diese Entscheidung steht und fällt natürlich mit den behördlichen Anordnungen“, übermittelte Bezirksjugend-Spielleiter Wolfgang Schönfeld (Bad Bevensen). Sofern der Spielbetrieb direkt nach dem 7. März wieder möglich sein sollte, wird der Bezirksjugendausschuss Entscheidungen über die Staffelzusammensetzung der Bezirksligen sowie den Spielbetrieb der Landesligen treffen. Erst dann, so Wolfgang Schönfeld, soll die weitere Saisonplanung anlaufen.
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