Es wird geblitzt Schonzeit für Raser ist vorbei

Die mobilen Messgeräte vom Typ „Leivtec XV3“ stehen derzeit auf dem Prüfstand. Der Landkreis Oldenburg hat sich jetzt aber Leihgeräte eines anderen Herstellers besorgt.
15.04.2021, 09:00 Uhr
Lesedauer: 2 Min
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Von Hergen Schelling und Carsten Mensing

Im Landkreis Oldenburg wurde in jüngster Zeit deutlich weniger geblitzt als sonst: Anfang März hat die Kreisverwaltung ihre Geschwindigkeitskontrollen mit mobilen Messgeräten ausgesetzt und seitdem nur noch die semistationäre Überwachungsanlage, den Blitzer-Anhänger, verwendet. Allerdings ist die „Schonzeit“ für Raser ab sofort wieder vorbei.

Der Hintergrund: Wie viele andere Behörden setzte auch der Landkreis Oldenburg für die mobilen Geschwindigkeitskontrollen Geräte vom Typ „Leivtec XV3“ ein. Und die stehen zurzeit im wahrsten Sinne auf dem Prüfstand: Die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) untersucht dieses Fabrikat hinsichtlich der Zuverlässigkeit, nachdem der Hersteller selbst mögliche Mängel nicht ausgeschlossen hatte.

„Als wir davon Kenntnis erhielten, haben wir die Messungen unverzüglich eingestellt“, sagt Siegfried Bluhm, Leiter des Straßenverkehrsamtes im Wildeshauser Kreishaus. Seitdem würden auch keine Bescheide mehr verschickt, die auf Kontrollen mit diesen Geräten zurückzuführen sind. Laufende Verfahren seien vorerst zurückgestellt worden.

Insgesamt drei mobile Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen vom Typ „Leivtec XV3“ hatte der Landkreis Oldenburg zuletzt für seine Messungen verwendet. Vor einigen Wochen berichteten verschiedene Medien über Unregelmäßigkeiten bei den Kontrollen mit diesen Geräten: Wie der Leiter des Straßenverkehrsamtes in Wildeshausen nun erklärt, hatten Sachverständige festgestellt, dass zwei fabrikatsgleiche Geräte des Typs bei ein- und derselben Messung unterschiedliche Geschwindigkeiten ermittelten.

Bis zu acht Stundenkilometer mehr

Schon seit Längerem weiß Kurt Spangenberg, Fachanwalt für Verkehrsrecht aus Cloppenburg, um die Unzuverlässigkeit der „Leivtec-XV3“-Geräte. Diese hätten bei Vergleichsmessungen mit anderen Fabrikaten bis zu acht Stundenkilometer mehr angezeigt. „Das kann den Unterschied ausmachen zwischen Fahrverbot und kein Fahrverbot“, betont Spangenberg.

Der Verkehrsrechtsexperte Götz Rohde von der Wildeshauser Kanzlei Musch und Delank kennt noch keine Fälle, in denen die zweifelhaften Überwachungsanlagen ein Anlass waren, um gegen Bußgeldbescheide vorzugehen. Er empfiehlt aber, bei Zweifeln an der Messtechnik in jedem Fall Einspruch einzulegen und sich kompetenten Rat zu holen.

Ersatzgeräte im Einsatz

„Wenn die Bescheide bereits rechtskräftig geworden sind, geht nichts mehr“, sagt allerdings Straßenverkehrsamtsleiter Bluhm. In den übrigen Fällen müsse nun abgewartet werden, was bei den Untersuchungen durch die Physikalisch-Technische Bundesanstalt herauskommt. So lange will der Landkreis Oldenburg aber nicht auf mobile Geschwindigkeitskontrollen verzichten: Nach Angaben von Siegfried Bluhm hat die Kreisverwaltung jetzt Ersatzgeräte eines anderen Herstellers erhalten, die ab sofort eingesetzt werden sollen.

Und nach wie vor blitzt auch die Polizei: Die Beamten setzen nach Angaben einer Sprecherin im Bereich der Inspektion Delmenhorst/Wesermarsch/Oldenburg-Land Geräte vom Typ „Riegl FG 21-P“ ein.

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Zur Sache

Fast 33.000 Verfahren

Gedrängelt. Gerast. Oder mit dem Handy am Steuer telefoniert. Wer dabei erwischt wird, kassiert Punkte beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg und muss zahlen. Dem Landkreis Oldenburg spült dies jährlich Millionen in die Kassen. Das war 2020 der Fall. Die Kreisverwaltung verzeichnete im vergangenen Jahr 32.935 Ordnungswidrigkeitsverfahren, die zu Einnahmen in Hohe von 1,452 Millionen Euro führten. Aufgrund der Corona-Pandemie waren diese jedoch nicht hauptsächlich auf Verstöße im Straßenverkehr zurückzuführen. „Unser Hauptaugenmerk lag 2020 ab ungefähr April auf der Bearbeitung von Ordnungswidrigkeitenanzeigen wegen Verstößen gegen die Corona-Verodrnung. Darauf hatte auch die Polizei ihren Schwerpunkt gelegt“, erklärt Kreissprecher Oliver Galeotti auf Nachfrage.

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