
Der Sachverständige Norbert Leygraf, Direktor des Essener Instituts für Forensische Psychiatrie, wird sich besonders auf bisherige Gutachten über den bereits verurteilten Sexualstraftäter stützen müssen. Auch der Bericht der sogenannten Prognosekommission ist von Bedeutung. Dieses Team hatte dem Patienten des Maßregelvollzugs in Rehburg-Loccum (Landkreis Nienburg) schon früh unbegleitete Freigänge ermöglicht.
So war der Mann auch am 12. September 2015 allein unterwegs. An diesem Tag soll er im Klosterforst Loccum eine 23-Jährige vergewaltigt und getötet haben. Als er in die Klinik zurückkehrte, sollen mehrere Pflegekräfte „streifige“ Verletzungen im Gesicht des 48-Jährigen gesehen haben. In der Krankenakte wurden „zwei Schrammen auf der linken Wange“ notiert. „Ich kann nicht nachvollziehen, warum davon kein einziges Foto gemacht wurde“, monierte der Vorsitzende der Schwurgerichtskammer. Ein Polizeizeichner hatte später nach Zeugenbeschreibungen Skizzen angefertigt. Ein Rechtsmediziner erklärte, bei den parallel verlaufenden Schrammen könnte es sich um „Abwehrverletzungen“ handeln.