
Zugelassen wurde lediglich eine stationäre Kundgebung am Bahnhof. Die Stadtverwaltung hatte das Verbot mit einem „polizeilichen Notstand“ begründet und auf schwere Krawalle anlässlich einer NPD-Demo im Herbst 2005 verwiesen. Das Gericht teilte diese Einschätzung. Mit den lediglich 1100 am Sonnabend zur Verfügung stehenden Beamten sei es nicht möglich, die Versammlung vor Angriffen zu schützen.