
Die Regelung greift ab 1. Oktober, sagte am Donnerstag der Sprecher der Landesforsten, Dennis Glanz. In anderen Bundesländern gebe es vergleichbare Vorgaben bereits. „Wir müssen sicherstellen, dass ein Schuss so gut ist, dass er das Tier tötet und es sich nicht unnötig quält“, sagte der Sprecher.