
Der Pkw wurde von einem Burschenschafter genutzt, der Veranstaltungen der rechtsextremen Gruppierung „Freundeskreis Thüringen/Niedersachsen“ angemeldet hatte und sich inzwischen als Funktionär der AfD-Hochschulgruppe „Junge Alternative“ betätigt. Die Polizei hatte die Angeklagten kurz nach dem Vorfall in einem Park gestellt. Nach Ansicht des Gerichts hat sich der Anfangsverdacht nicht bestätigt: „Ich habe jede Menge Zweifel daran, dass Sie die Täter gewesen sind“, sagte Richter Stefan Scherrer.
Das Gericht folgte den Anträgen der Verteidiger, die auf Freispruch plädiert hatten. Die Staatsanwaltschaft hatte gefordert, die Angeklagten wegen Sachbeschädigung zu je 150 Stunden gemeinnütziger Arbeit zu verurteilen. Die Angeklagten hatten sich damals verdächtig gemacht, weil sie aus der Richtung des Tatortes gekommen waren und ihre Oberbekleidung gewechselt hatten. Was sie genau getan hätten, sei nicht festzustellen, sagte der Richter.
Die bisher angefallenen Kosten sollte der Verursacher dieser "Panne", wenn es denn ...