
Nach ihrem Sturz im Supermarkt erhält eine Rentnerin aus Hannover weder Schmerzensgeld noch Schadensersatz. Das Amtsgericht Hannover wies die Klage der Seniorin am Donnerstag ab, weil dem Marktbetreiber keine Versäumnisse nachzuweisen seien. Die Klägerin war auf einem nassen Schmutzfleck in der Gemüseabteilung ausgerutscht und hatte eine Schädel- und Knieprellung erlitten. Außerdem wurden ihre Brille und Hose zerstört. Dafür verlangte sie rund 1800 Euro Entschädigung. Nach der Anhörung von Zeugen ist das Gericht jedoch davon überzeugt, dass die Gemüsetheke nur zehn bis 15 Minuten vor dem Sturz kontrolliert worden war. Zwischen den Überprüfungen und Reinigungen sei es nie ganz auszuschließen, dass in einer Gemüseabteilung ein Gemüseblatt herunterfällt, so Richterin Dagmar Frost. Aus diesem Grund müssten Kunden in begrenztem Umfang auf die Beschaffenheit des Fußbodens mit achten.