
Der Gründer und frühere Besitzer des Heide-Parks ist im Rechtsstreit mit den neuen Eigentümern um angebliche Lärmbelästigung durch zwei neue Attraktionen gescheitert. Er hatte einst sein Wohnhaus direkt am Gelände des Freizeitparks gebaut, um unmittelbaren Zugang zu haben. Weil das Gebäude nur als Wohnhaus des Betriebsleiters genehmigt worden sei, würden höhere Grenzwerte gelten. Das entschied gestern das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht in Lüneburg. Der Antrag des Klägers auf vorläufigen Rechtsschutz blieb somit erfolglos. Der Beschluss ist unanfechtbar.
Nach Angaben des Heide-Parks hatte der Gründer die Anlage im November 2001 für umgerechnet rund 150 Millionen Euro verkauft, war aber Besitzer des Grundstücksteils mit dem Wohnhaus geblieben. Die Heide-Park Soltau GmbH ist heute eine Tochter der Merlin-Gruppe.
Damit erzielten die Betreiber auch in dem parallel laufenden zweiten Verfahren einen Erfolg gegen den Gründer. Dabei ging es um die zulässige Nutzung der Villa. In dem Anwesen dürfe nur der Betriebsleiter wohnen, entschieden die Richter gestern. Auch wenn das im Bescheid des Baubehörde von 1985 nicht ausdrücklich vermerkt sei, gehe diese Nutzungsbeschränkung eindeutig aus früheren Anträgen des Klägers und anderen Auflagen bei Genehmigungen der Baubehörden hervor. Eine Revision gegen das Urteil über die Nutzung wurde nicht zugelassen. Dagegen kann der Kläger noch Beschwerde einlegen. Die Verantwortlichen des Heide-Parks sehen in beiden Verfahren nur den Versuch des Gründers, den Preis seines derzeit im Internet für fünf Millionen Euro offerierten Anwesens nach oben zu treiben. (wk)
ja so lange debattieren, darin sind wir ganz groß.