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Verein aus Nienburg muss Bußgeld zahlen
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Wettangeln verboten

Silke Looden 23.10.2014 2 Kommentare

Seit Jahren streiten sich Angelvereine und Tierschützer über das Angeln. Was für die einen Freizeitbeschäftigung ist, ist für die anderen Tierquälerei. Nun hat die Staatsanwaltschaft Verden ein Bußgeld gegen den Angelverein Nienburg/Weser verhängt.

  • Angler in der Abendsonne
    Am Angeln scheiden sich die Geister: Was für die einen Sport und Entspannung ist, ist für andere Tierquälerei. (Christian Charisius, dpa)

    Seit Jahren streiten sich Angelvereine und Tierschützer über den Sinn und Unsinn des Angelns. Was für die einen eine entspannende Freizeitbeschäftigung ist, ist für die anderen Tierquälerei. Nun hat die Staatsanwaltschaft Verden ein Bußgeld gegen den Angelverein Nienburg / Weser verhängt.

    Das traditionelle Wettangeln der Angelvereine ist in Deutschland verboten, weil Tiere laut Tierschutzgesetz nur aus vernünftigem Grund getötet werden dürfen. Der reine Wettstreit gilt – anders als die Tötung eines Tieres zum Verzehr – nicht als vernünftiger Grund. Deshalb hatte die Tierrechtsorganisation Peta Strafanzeige gegen 52 Mitglieder des Angelvereins Nienburg / Weser gestellt: Sie hatten im vergangenen Jahr an einem „Gemeinschaftsangeln mit anschließender Preisvergabe“ teilgenommen. Letztlich sei dies auch eine Form des Wettangelns, meint Peta, denn der Angler, der den größten, und vor allem schwersten Fisch an Land zieht, bekommt den Preis.

    Nun also musste die Staatsanwaltschaft Verden klären, ob und wenn ja, inwieweit bei dem Angel-Event zu Pfingsten gegen den Tierschutz verstoßen wurde. Grundsätzlich handele es sich dabei schon um einen Verstoß gegen das Gesetz, sagt Lutz Gaebel, der Sprecher der Anklagebehörde. Der einzelne Angler aber trage nur eine geringe Teilschuld. Zumal die Fische tatsächlich verzehrt und nicht einfach im Müll entsorgt worden seien. „Deshalb wurde das Verfahren gegen eine Geldbuße von 50 Euro, die an das Kinderhospiz Löwenherz in Syke zu zahlen sind, eingestellt“, so Gaebel. Und betont: „Es handelt sich nicht um einen Präzedenzfall, sondern um einen Einzelfall.“

    Das sehen die Tierschützer von Peta anders. Schließlich habe die Behörde für den Wiederholungsfall angedroht, Anklage zu erheben. „Das Töten von Fischen als Freizeitbeschäftigung oder als Sportveranstaltung zu klassifizieren ist herzlos und ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz“, betont Tanja Breining, Fachreferentin für Fische und Meerestiere bei Peta. „Könnten Fische ihre Schmerzen durch laute Schreie ausdrücken, würde niemand mehr behaupten, Angeln sei eine Beschäftigung, die der Entspannung und Erholung diene.“ Das Leid der Flossentiere sei nicht hinnehmbar.

    Hegefischen statt Wettfischen

    Der Vorsitzende der Untergruppe Leese des Angelvereins Nienburg / Weser, Friedhelm Völlers aus Loccum, indes hat noch gar nicht von dem Bußgeld erfahren. Er will sich zunächst mit seinen Angelbrüdern in Nienburg absprechen, bevor er offiziell Stellung nimmt. Der ehemalige Vorsitzende des Vereins, Walter Hanebutt aus Rehburg, dagegen hält mit seiner ganz privaten Meinung nicht hinterm Berg: „Wir Angler wurden wieder mal im Regen stehen gelassen. Ich würde das Bußgeld nicht zahlen. Wenn der Verein es tut, ist das ein Schuldeingeständnis.“ Da könne man das Angeln doch gleich ganz verbieten. Der Angelverein Nienburg / Weser war gestern für eine Stellungnahme nicht zu erreichen.

    Der Landessportfischerverband Niedersachsen in Hannover berichtet von einer ganzen Reihe von Anzeigen, die Peta gegen Angler im Zuge der Kampagne „Rettet die Fische“ gestellt hat. Der Sprecher des Landesverbandes Florian Möllers stellt klar: „Das Wettangeln ist in Deutschland verboten. Wir als Dachverband unterstützen das.“ In den Vereinen gehe es heute nicht mehr wie in den 80er-Jahren um den Wettstreit, sondern um die Gewässerpflege. So heißt es in den Leitsätzen des Deutschen Angelfischerverbandes: „Hegefischen sind nur zulässig, wenn die sinnvolle Verwertung der gefangenen Fische sichergestellt ist.“ Sinnvoll sei die Verwendung als Lebensmittel, als Futtermittel oder zur Nutzung als Besatz für andere Gewässer.

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    danielweitzel am 05.03.2021 20:52
    Guten Abend, ich werde in Kürze Vater, aber mir ist völlig unklar, wie dass Land Bremen dies wissen sollte und mir ist nicht klar, wo ich meinen ...
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    MaxHeinken am 05.03.2021 20:37
    Letztendlich geht ja nicht um den Einzelfall, sondern um den Bundesvergleich....
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