
Der Landtagsausschuss für Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat am Mittwoch mehrheitlich zugestimmt. Beim Verbot bleihaltiger Munition muss allerdings noch die Zustimmung der EU abgewartet werden. Nach dem neuen Gesetz soll künftig auch die Verwendung von Schalldämpfern bei der Jagd erlaubt sein. Vor allem bei den Punkten Munition und Schießnachweis sieht die Landesjägerschaft (LJN) Nachbesserungsbedarf.
„Beim Schießnachweis muss im Gesetz sichergestellt sein, dass es sich um einen Übungsnachweis handelt, der nicht per Verordnung verändert werden kann“, hatte zuvor LJN-Sprecher Florian Rölfing gefordert. Die Landesregierung führt für die Änderung tierschutzrechtliche Gründe und die Unfallverhütung ins Feld.
Jägerinnen und Jäger sollten sowohl ihre Schießfertigkeiten als auch den sicheren Umgang mit der Waffe regelmäßig trainieren und nachweisen, sagte Agrarminister Christian Meyer vor der Sitzung des Ausschusses. „Das erhöht die Sicherheit bei der Jagd.“ Bei bleifreier Munition müsse sichergestellt sein, dass sie genauso tierschutzgerecht töte, wie die bisherige, sagte Rölfing.
Tier- und Artenschutz als Argument
Zudem müsse die Munition die gleichen Sicherheitskriterien erfüllen, wie die bislang verwendete Bleimunition, das betreffe vor allem das Abprallverhalten. „Es braucht deshalb ausreichend lange Übergangsfristen“, so Rölfing. Die Landesregierung will bleihaltige Munition aus Gründen des Verbraucherschutzes verbieten und argumentiert auch mit dem Tier- und Artenschutz. „Blei ist schon in geringen Dosen giftig“, sagte Meyer dazu.
„Daher sollte der Stoff weder in den menschlichen noch in den tierischen Nahrungskreislauf gelangen.“ So seien für Seeadler schon kleinste Mengen tödlich. In den Landesforsten ist bereits seit April 2014 nur noch die Verwendung bleifreier Munition gestattet.
Für die Teilnahme an größeren Drückjagden wird dort außer dem gültigen Jagdschein seit vergangenem September auch ein Schießnachweis gefordert. Bei beiden Punkten im Gesetzentwurf hatte LJN-Justiziar Clemens Hons verfassungsrechtliche Probleme gesehen. „Für die Themen Schießübungsnachweis und bleifreie Munition ist aus unserer Sicht der Bund zuständig“, betonte er im Januar.
"Gesundheitsschutz ist unteilbar."
Eine weitere anstehende Neuerung trifft auch bei den Jägern auf Zustimmung. Nach dem neuen Gesetz soll die Verwendung von Schalldämpfern bei der Jagd künftig erlaubt sein. „Diese Änderung begrüßen wir durchaus“, so Rölfing. „Die Regelung muss aber für alle gelten, nicht nur für Förster und Berufsjäger, Gesundheitsschutz ist unteilbar.“
„Wir haben gegen den Gesetzentwurf gestimmt“, sagte am Nachmittag Frank Oesterhelweg, stellvertretender Fraktionschef der CDU. Man teile im Wesentlichen die Bedenken der Landesjägerschaft. „Die bleifreie Munition führt zu mehr Tierleid, weil sie nicht schnell genug wirkt“, so Oesterhelweg. „Außerdem gibt es noch offene Fragen hinsichtlich der ökologischen Auswirkungen bei der alternativen Munition, das betrifft etwa die Verwendung von Kupfer.“