
Dieses Mal sagte er gar nichts mehr, ließ das Urteil stumm über sich ergehen. Der Goldjunge von Göttingen, ein Mann, der als 18-Jähriger der Sparkasse falsche Goldbarren angedreht hatte, kommt ohne Strafe davon. Das Jugendschöffengericht sprach den Angeklagten am Freitag zwar schuldig, gewerbsmäßigen Betrug begangen zu haben, wollte ihn dafür aber nicht büßen lassen.
Erster Grund ist die Blödheit der Bank. Die Sparkasse treffe „ein erhebliches Mitverschulden“, sagte die Richterin in der Urteilsbegründung. Das Geldinstitut habe die Barren nicht auf Echtheit überprüft und sie später sorglos an andere Banken weiterverkauft. Dabei sei durchaus bekannt gewesen, dass goldummantelte Metallbarren im Umlauf sind. Milde stimmte das Gericht auch das Geständnis des Angeklagten, sein bislang straffreies Leben und die Tatsache, dass er sich vor Beginn des Prozesses mit der Sparkasse auf Wiedergutmachung geeinigt hatte.
In nur zwei Monaten hatten 279 Barren den Besitzer gewechselt: falsches Gold gegen echtes Geld, der Schaden: rund 300.000 Euro. Zehnmal wurde der junge Mann bei der Sparkasse vorstellig, ohne auch nur den leisesten Verdacht zu erregen. Zu Beginn erwähnte er etwas von einer Erbschaft, die er gemacht habe, das reichte schon. Der Betrug funktionierte so gut, dass sich die Mutter des Mannes ermuntert fühlte, es ihm nachzutun. Doch zu spät: Als auch sie mit falschen Goldbarren auftauchte, machten die Leute von der Sparkasse dicht. Zwar hatten sie immer noch nicht begriffen, dass es kein Gold war, was glänzte, als die Barren auf dem Tresen lagen. Ihnen kam aber etwas anderes komisch vor.
Das Schülerkonto des Goldjungen schwoll immer mehr an. Er hat der Bank Geld abgeluchst, davon aber nicht etwa in Saus und Braus gelebt, sondern die Summen brav dort deponiert, wo sie herkamen. Der Sparkasse war das irgendwann nicht mehr geheuer, sie erstattete Anzeige wegen des Verdachts der Geldwäsche; erst so kamen die Ermittlungen in Gang. Die Polizei durchsuchte das Haus von Mutter und Sohn und fand belastendes Material. Die Barren, so weit ließ sich das feststellen, waren für rund 12.000 Euro im Internet erworben worden.
Heute ist der Mann 21 Jahre. Er hat die Realschule absolviert und macht jetzt eine Lehre als Berufskraftfahrer. Sollte er sich in den nächsten zwei Jahren etwas zuschulden kommen lassen, wird wegen des Betrugs mit den Barren noch einmal über eine mögliche Strafe verhandelt, so das Gericht. Dass der Angeklagte während der Verhandlung weitgehend schwieg, wurde mit einer Störung des Sozialverhaltens erklärt. Sie erschwere es ihm, mit anderen Menschen zu kommunizieren.