
Ein weiterer Angeklagter, ein Familienangehöriger eines Politikers, wurde wegen Beihilfe zu einer Geldstrafe von 2000 Euro verurteilt.
Die Angeklagten hatten nach Überzeugung des Gerichts im September 2016 in einem Quakenbrücker Stadtteil mit einem hohen Migrationsanteil Wahlberechtigte zu Hause besucht, um sie zur Briefwahl zu bewegen. Zum Teil sollen die Politiker die entsprechenden Unterlagen ausgefüllt und unterschrieben, zum Teil sogar die Kreuze selber gemacht haben.
Damit sei gegen die Prinzipien einer freien und geheimen Wahl verstoßen worden, sagte Richterin Dagmar Winkelsträter. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Sollte es nach der Revision gültig werden, müssten die Verurteilten auch für vier Jahre auf ihre Mandate verzichten.
Die Urteile ergingen teils wegen Wahlfälschung und Urkundenfälschung, in einem Fall auch wegen Anleitung zur Abgabe einer falschen eidesstattlichen Erklärung und der Unterschlagung eines Wahlscheins.
Das Gericht hörte mehr als 60 Zeugen und war mit dem Problem konfrontiert, dass viele der geladenen Wähler vor Gericht komplett andere Aussagen machten als bei der polizeilichen Ermittlung. Das Gericht habe daher den Eindruck gewonnen, dass die Zeugen beeinflusst worden waren und die Angeklagten vor Gericht entlasten wollten. „In diesem Gerichtssaal wurde gelogen, dass sich die Balken biegen“, sagte Winkelsträter. Das Gericht sei aber nicht verpflichtet, allein die mündlichen Zeugenaussagen vor Gericht zu verwenden.