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„Frontalangriff auf unsere Demokratie“

Anna Zacharias 01.11.2019 0 Kommentare

Niedersachsens Justizministerin Barbara Havliza über den Kampf gegen Beleidigungen und Bedrohungen. Sie will Strafen für Angriffe im Internet erleichtern.

  • Niedersachsens Justizministerin Barbara Havliza wurde früher als Richterin schon häufig beleidigt und bedroht. Sie fordert ein konsequenteres Vorgehen der Strafverfolgungsbehörden – insbesondere auch gegen Pöbeleien im Internet. Der Strafrahmen für
    Niedersachsens Justizministerin Barbara Havliza wurde früher als Richterin schon häufig beleidigt und bedroht. Sie fordert ein konsequenteres Vorgehen der Strafverfolgungsbehörden – insbesondere auch gegen Pöbeleien im Internet. Der Strafrahmen für solche Delikte müsse nicht angehoben, sondern häufiger voll ausgeschöpft werden, sagt sie. (Hollemann/dpa)

    Frau Havliza, wie oft sind Sie in Ihrem früheren Job als Richterin beleidigt oder gar bedroht worden?

    Barbara Havliza: Mehrfach bis vielfach, allerdings bin ich öfter bedroht als beleidigt worden. Beschimpfungen waren eher Folge einer emotionalen Anspannung von Prozessbeteiligten, etwa wenn diese sich heftig über ein Urteil aufgeregt hatten. Das habe ich dann meist nicht so ernst genommen. Die Bedrohungen waren da deutlich massiver, gerade in den letzten zehn Jahren.

    Als Sie als Richterin und Vorsitzende eines Staatsschutzsenats beim Oberlandesgericht Düsseldorf Terrorprozesse leiteten und man Ihnen mehrmals mit Mord drohte?

    Ja, die Bedrohungen durch Extremisten wurden als gefährlich eingestuft.

    Wie haben Sie sich gewehrt?

    Ich habe mich gewehrt, indem ich es nicht für mich behalten habe. Einen Teil der Bedrohungen habe ich zunächst selbst gar nicht mitbekommen. Die sind dem Verfassungsschutz oder dem Landeskriminalamt in Nordrhein-­Westfalen aufgefallen. Die Sicherheitsbehörden haben dann die entsprechenden Maßnahmen ergriffen. Und auf die habe ich mich – toi, toi, toi – immer verlassen können.

    Wurden die Täter enttarnt?

    Bei einer Bedrohung, die über das Internet aus Syrien kam, war klar, wer die Absender waren. Bei anonymen Drohungen konnten wir oft die Urheber vermuten und so die entsprechenden Schutzmaßnahmen hochfahren.

    Und jetzt? Sind Sie in Ihrem Amt als Ministerin Hassattacken ausgesetzt?

    Die habe ich Gott sei Dank noch nicht zu spüren bekommen. Dass man mit mir nicht immer nur einverstanden ist und auch mal ein bisschen pöbelt oder provoziert, gehört dazu. Das muss ich aushalten.

    Also sehen Sie hier keine strafrechtliche Relevanz?

    Selten. Aber ich bin dankbar, dass ich mir durch mein berufliches Vorleben ein relativ dickes Fell zugelegt habe. 

    Hass und Gewalt gegen Amtsträger nehmen leider zu; der Mord an dem Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke war ein trauriger Höhepunkt. Auch in Niedersachsen hat eine Studie des Städtetages ein ziemlich erschreckendes Ausmaß von verbalen und auch körperlichen Attacken in Rathäusern und Amtsstuben zutage gefördert. Viele betroffene Mitarbeiter fühlen sich oft von der Justiz im Stich gelassen.

    Das kann ich nachempfinden. Ein Mensch, der angepöbelt oder gar angegriffen wird, erwartet mit Recht, dass man sich hinter ihn stellt und die Attacken auch ahndet. Dass eine Verfolgung einer Beleidigung oft aus juristischen Gründen sehr schwierig ist, kann man dem Beleidigten selbst oft nur sehr schwer erklären. Das Bundesverfassungsgericht hat das Recht auf freie Meinungsäußerung in den letzten Jahren immer weiter ausgedehnt. Die Grenzen zwischen einer strafbaren Beleidigung und einer hinzunehmenden Kritik haben sich verschoben. Das ändert aber nichts daran, dass sich der Adressat einer solchen Verbalattacke trotzdem beleidigt fühlt. Welche Auswirkungen das haben kann, sieht man derzeit an der mir unverständlichen Beurteilung des Landgerichts Berlin im Fall der Grünen-Politikerin Renate Künast. Das waren Äußerungen, die kein Mensch hinnehmen muss.

    Stellen denn niedersächsische Staatsanwaltschaften bei Verbalattacken die Verfahren zu schnell ein?

    Unsere Staatsanwaltschaften stellen solche Fälle nicht zu schnell ein. Wir haben aber die drei Generalstaatsanwaltschaften gebeten, ihre Richtlinien bezüglich der Einstellungspraxis gerade bei solchen Delikten im Sinne der Opfer zu überarbeiten. Verfahren wegen Beleidigungen gegen Kommunalpolitiker, gegen Polizisten, gegen Rettungskräfte dürfen jetzt nur noch in ganz begründeten Ausnahmefällen eingestellt werden. Das Signal muss lauten: Das ist strafwürdiges Verhalten, wir lassen die Betroffenen nicht alleine.

    Muss man nicht auch das Strafgesetzbuch ändern? Beleidigung ist ein Antragsdelikt, der Betroffene muss also Anzeige erstatten, sonst passiert nichts. Sollte nicht der Staat, zumindest für öffentlich tätige Personen, von sich aus tätig werden? Muss man also Beleidigung nicht als Offizialdelikt ausgestalten?

    Ich denke nicht, dass man hierfür als Abgrenzkriterium eine öffentlich ausgeübte Tätigkeit heranziehen sollte. Man sollte vielmehr über das Antragserfordernis in solchen Fällen nachdenken, in denen die Beleidigung einer nicht mehr überschaubaren Vielzahl von Empfängern zugänglich gemacht wird – vor allem also über Internet und soziale Medien. Das Netz verbreitet solche Verbalattacken, und dort bleibt vieles auf unbestimmte Zeit hängen. Das ist nicht mehr eingrenzbar. Wenn etwas so öffentlich verbreitet wird und man es überhaupt nicht mehr einfangen kann, muss man überlegen, die Voraussetzungen für eine Strafverfolgung in diesen Fällen zu vereinfachen. 

    Weil es etwas anderes ist als ein „Dumme Sau“ in der Kneipe?

    Genau! Wenn wir beide uns im Streit etwas an den Kopf werfen, können wir das auch wieder zurücknehmen und uns entschuldigen, bevor wir zur Polizei gehen. Sobald es im Netz steht und sich ungefiltert weiterverbreitet, ist dieser Punkt längst überschritten. Dann hat das Opfer keine Chance mehr.

    Bisher stellt das Strafgesetzbuch in Paragraf 241 nur das Androhen eines Verbrechens unter Strafe. Sätze wie „Ich polier dir die Fresse“ bleiben danach folgenlos. Muss man diese Schwelle nicht senken?

    Ja, auf jeden Fall. Auf meine Initiative hat sich auch schon die Justizministerkonferenz damit befasst und eine entsprechende Prüfbitte an das Bundesjustizministerium geschickt. Der Bedrohungstatbestand muss auf Vergehen ausgedehnt werden und eben auch subtilere Formen von Einschüchterung umfassen. Einen Satz wie „Ich bring dich um“ nimmt man nicht immer unbedingt ernst. Aber Sätze wie „Ich weiß, wo deine Kinder zur Schule gehen“ oder „Ich weiß, wo du wohnst“, machen richtig große Angst. Sie sollen einschüchtern, damit wollen die Täter ein bestimmtes Verhalten erzwingen. Wenn sich das gegen Politiker, Polizisten, Rettungskräfte, Kommunalbedienstete oder Ehrenamtliche, die sich für unsere Gesellschaft engagieren, richtet, ist das ein Frontalangriff auf unsere Demokratie. Das dürfen wir nicht hinnehmen.

    Ist der Strafrahmen für solche Delikte noch ausreichend?

    Mit Rufen nach einer Anhebung der Höchststrafen bin ich immer sehr zurückhaltend. Unsere Strafrahmen, wie sie im Strafgesetzbuch stehen, sind schon relativ ausgewogen. Natürlich könnte man hier oder da noch etwas nachbessern. Aber zuerst muss man die Gesetze konsequent anwenden und die Strafrahmen auch voll ausschöpfen. Man darf durchaus an die obere Grenze gehen, wenn die Delikte besonders schwer wiegen. 

    Wenn der von Ihnen erwähnte Auftrag an das Bundesjustizministerium verpufft, plant Niedersachsen dann eine eigene Bundesratsinitiative?

    Wenn die Prüfbitte verhallt, müssen wir natürlich erwägen, ob und mit welcher Formulierung wir einen Vorschlag für eine entsprechende Gesetzesänderung über den Bundesrat einbringen. Da wäre Niedersachsen nicht allein; es gäbe genug andere Bundesländer, die dies unterstützen würden. Aber mit ihren am Mittwoch beschlossenen Maßnahmen gegen die Hass-Kriminalität haben die Bundesregierung und die Bundesjustizministerin gezeigt, dass sie das gesamte Thema sehr ernst nehmen. Das verabschiedete Paket ist zudem ein Beweis für das Funktionieren dieser Groko in Berlin. Diese ist nach dem fürchterlichen Anschlag von Halle durchaus in der Lage, sehr schnell, sehr konsequent zu handeln und diesen Gefahren und antisemitischen Stimmungen entgegenzutreten.

    Das Interview führte Peter Mlodoch.

    Zur Person

    Barbara Havliza (61)

    ist seit November 2017 Justizministerin in Niedersachsen. Zuvor war die CDU-Politikerin jahrzehntelang als Richterin tätig, zuletzt an einem Staatsschutzsenat beim Oberlandesgericht Düsseldorf. Dort leitete die Osnabrückerin diverse Terrorprozesse, unter anderem gegen Al-Kaida-Mitglieder der „Düsseldorfer Zelle“ und gegen den Attentäter auf die Kölner Oberbürgermeisterin Henriette Reker.

    Schlagwörter
    • Barbara Havliza
    • Bundesministerium der Justiz BMJ
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    • Hannover - Niedersachsen
    • Landeskriminalamt
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    adagiobarber am 26.02.2021 17:31
    warum auch ... ?

    das einzige was moskau fürchtet und vor wem es respekt hat, ist der europäische finanzmarkt.

    wenn der ...
    Mit der Bahn durch den Bürgerpark
    adagiobarber am 26.02.2021 17:23
    @hustensaft

    bin mit ihnen auch d'accord.

    öpnv fährt in bremen alle 400 meter eine haltestelle an.

    und dann ...
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