
Das Landgericht Verden hat den Angeklagten am Montag wegen vorsätzlicher Körperverletzung und Nötigung zu einer Geldstrafe von 1500 Euro verurteilt.
Dem inzwischen in Bremen lebenden Mann war zur Last gelegt worden, seiner inzwischen geschiedenen Frau im April 2015 im Familienwohnhaus in Achim im Zuge einer Auseinandersetzung einen Arm um den Hals gelegt und „in Tötungsabsicht kräftig zugedrückt“ zu haben. Motiv soll Eifersucht gewesen sein. Der Angeklagte räumte eine „Rangelei“ ein. Er habe seiner Frau das Handy entwenden wollen, aber sie keinesfalls „aktiv gewürgt“, höchstens „aus Versehen“. Der von der Frau zu Hilfe gerufene Sohn hatte die Situation durch tatkräftiges Eingreifen beendet, die Tochter die Polizei gerufen.
Die Betroffene hatte damals nichts von der Würgeattacke erwähnt und erst sechs Wochen später Anzeige erstattet. Die Nebenklägerin blieb auch jetzt dabei, ihr Ex-Mann habe sie umbringen wollen. Das Gericht hielt ihre belastenden Aussagen jedoch für „mängelbehaftet“. Bei mehreren Vernehmungen habe sie ihre Vorwürfe „immer mehr gesteigert“ und „Belastungseifer“ gezeigt. Ein Urteil mit lediglich einer Geldstrafe als Rechtsfolge sei für eine Schwurgerichtskammer ungewöhnlich, betonte der Vorsitzende Richter.