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Gewalttat von Hameln: 14 Jahre Haft für Täter

Christina Sticht 31.05.2017 0 Kommentare

Er wollte seine frühere Partnerin aus Hass töten und zog sie deswegen an einem Seil hinter seinem Auto her: Das hat ein 39 Jahre alter Mann gestanden und ist nun zu 14 Jahren Haft verurteilt worden.

  • Er wollte seine frühere Partnerin aus Hass töten und zog sie deswegen an einem Seil hinter seinem Auto her: Das hat ein 39 Jahre alter Mann gestanden. Die junge Mutter überlebte schwer verletzt. Jetzt hat das Landgericht Hannover ihn zu 14 Jahren Haft verurteilt.

    Weil Nurettin B. seine Ex-Partnerin mit einem Seil hinter seinem Auto hergeschleift haben soll, muss er sich vor dem Landgericht verantworten. 
 
    Weil Nurettin B. seine Ex-Partnerin mit einem Seil hinter seinem Auto hergeschleift haben soll, muss er sich vor dem Landgericht verantworten.    (dpa)

    Ein Messerstich streifte ihren Herzmuskel, ein Axthieb erschütterte ihren Schädel. Danach wurde der Mutter eines kleinen Sohnes beinahe das Genick gebrochen, als ihr Ex-Mann sie mit einem Seil um den Hals an sein Auto band und 200 Meter durch Hameln schleifte.

    „Sie sind dem Tod drei Mal sehr nahe gewesen“, sagte der Vorsitzende Richter Wolfgang Rosenbusch im Landgericht Hannover zu der 28-Jährigen, die im Prozess gegen ihren Peiniger als Nebenklägerin auftrat. Der 39-Jährige wurde am Mittwoch wegen versuchten Mordes zu einer Freiheitsstrafe von 14 Jahren verurteilt. Damit folgte die Kammer dem Antrag von Verteidiger Matthias Waldraff. Die Staatsanwaltschaft hatte lebenslange Haft gefordert.

    Streit um den gemeinsamen Sohn

    Richter Rosenbusch betonte: „Aufgabe eines Gerichts ist es nicht, Rache zu üben.“ Strafmildernd wirke sich das „uneingeschränkte Mordgeständnis“ des Angeklagten aus. Der Angeklagte hatte bereits in seiner ersten Vernehmung eingeräumt, seine Ex-Lebensgefährtin im Streit um den gemeinsamen Sohn zunächst mit Messerstichen verletzt zu haben.

    Zudem, so der Richter, ­stelle er dem Opfer praktisch sein gesamtes Vermögen zur Verfügung. Zum Auftakt des Prozesstages hatten sich Verteidigung und Nebenklage auf 137 000 Euro Schmerzensgeld für die Frau geeinigt. Der Täter übergibt ihr sein Haus in Eimbeckhausen bei Bad Münder sowie das Auto, mit dem er im November versucht hatte, sie zu töten.

    Der damals fast dreijährige Sohn der beiden saß während des Gewaltexzesses im Wagen und hörte die Schmerzensschreie der Mutter. Im ersten Moment der Urteilsverkündung wirkte die 28-Jährige schockiert. Sie leidet immer noch massiv physisch und psychisch unter den Folgen des Verbrechens, hat starke Kopfschmerzen, Konzentrationsprobleme und Albträume.

    "Für ihn sind Frauen Sklaven"

    In seinem Schlusswort hatte der Angeklagte im orangefarbenen Kapuzenpulli zu ihr gesagt: „Es tut mir unendlich leid, das was ich dir angetan habe und unserem gemeinsamen Sohn.“ Die Frau blickte währenddessen nach unten und bedeckte ihre unter einem Kopftuch verborgene Ohren.

    Das Tuch trägt sie nicht aus religiösen Gründen, sondern wegen kahler Stellen an ihrem Kopf seit der Tat. Im Zeugenstand hatte die 28-Jährige zuvor beschrieben, wie ihr Mann ihr nach der Hochzeit nach islamischem Recht das Leben mit Schlägen und Demütigungen zur Hölle gemacht hatte.

    Täter und Opfer haben beide kurdische Wurzeln. „Für ihn sind Frauen Sklaven“, sagte die 28-Jährige. Auf die Trennung von dem Mann folgte ein Streit ums Sorgerecht für den Jungen sowie um Unterhalt. Die Unterhaltspfändung bei seinem Arbeitgeber führten dann zu dem durch mehrfache Morddrohungen angekündigten öffentlichen Verbrechen, das laut Nebenklage an mittelalterliche Folter und Hinrichtungen erinnerte.

    Opfer erhoffte sich ein anderes Urteil

    Es sei eine menschenverachtende Form der Erniedrigung und der Zurschaustellung gewesen, sagte der Richter. An anderer Stelle werde von „Übertötung“ gesprochen. Man müsse aber anerkennen, dass der ­Angeklagte sich sofort nach der Tat bei der Polizei gestellt habe und mit der Schmerzensgeldzahlung Verantwortung übernehme.

    „Ich will damit keinen Bösen zu einem Guten machen.“ Seine Mandantin habe sich ein anderes Urteil erhofft, sagte der Anwalt der Frau, Roman von Alvensleben, nach der Verhandlung. Er hatte wie die Staatsanwaltschaft für eine lebenslange Freiheitsstrafe plädiert.

    Die 28-Jährige kann sich an den Gewaltexzess nicht erinnern und musste während des Prozesses immer wieder weinen. Die Frau überlebte den 20. November nur, weil sich das Seil nach 200 Metern löste und sie vor einen Imbiss geschleudert wurde, wo ein junger Mann sofort Erste Hilfe leistete. Vor der ersten Notoperation im Krankenhaus musste sie zwei Mal wiederbelebt ­werden.

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    • Niedersachsen
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