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Niedersachsens Beamte wurden offenbar seit 2005 nicht angemessen bezahlt

30.10.2018 0 Kommentare

Das Bundesverwaltungsgericht hält die Besoldung der Beamten in Niedersachsen für verfassungswidrig. Das letzte Wort ist aber noch nicht gesprochen.

  • Zwei Beamte hatten geklagt.
    Zwei Beamte hatten geklagt. (Armin Weigel/dpa)

    Das Bundesverwaltungsgericht hält die Besoldung der Beamten in Niedersachsen für verfassungswidrig. Es gebe mehrere Hinweise, dass die Staatsdiener seit 2005 nicht angemessen bezahlt worden seien, urteilten die Leipziger Bundesrichter am Dienstag. Das letzte Wort in dieser Sache ist damit aber noch nicht gesprochen: Die Leipziger Richter legen die Verfahren dem Bundesverfassungsgericht vor. (Az. BVerwG 2C 32.17 und 2C 34.17)

    Zwei Beamte hatten geklagt, waren in den Vorinstanzen jedoch gescheitert. Im Mai 2015 hatte das Bundesverfassungsgericht erstmals konkrete Vorgaben dazu gemacht, wie die Mindestbesoldung der Staatsdiener zu ermitteln ist. Unter anderem werden die Beamtenbezüge dabei mit der Tarifentwicklung im öffentlichen Dienst und dem Nominallohnindex des jeweiligen Bundeslandes verglichen. Die Leipziger Bundesrichter gehen davon aus, dass Niedersachsen diese beiden Parameter "seit Jahren gerissen" hat.

    Zudem kam der 2. Senat in Leipzig in dem jetzigen Revisionsverfahren zu dem Schluss, dass der Abstand zum Grundsicherungsniveau in der untersten Besoldungsstufe über Jahre hinweg geringer als 15 Prozent war. "Wir haben in erschreckender Weise festgestellt, dass dies in all den Jahren nicht erreicht wurde", sagte der Vorsitzende des 2. Senats, Ulf Domgörgen, am Dienstag.

    Die Vorgabe gelte für die geringste Besoldungsstufe A 2, sei aber auf die höheren Stufen übertragbar, betonte der Senatsvorsitzende Domgörgen. Er verglich das Grundsicherungsniveau mit dem Grundwasserspiegel. "Wird dieser angehoben, hat das auch Auswirkungen auf alle folgenden Stufen." Das Bundesverfassungsgericht könnte jedoch die Abstände der Besoldungsstufen neu festlegen.

    Niedersachsens Finanzminister Reinhold Hilbers (CDU) hatte nach der mündlichen Verhandlung am vergangenen Donnerstag gesagt: "Wir gehen davon aus, dass unsere Bezahlung verfassungskonform ist, dass wir die Beamtenversorgung ordentlich ausgestaltet haben; wir gehen auch davon aus, das es Bestand haben wird."

    Nach Angaben des Finanzministeriums gibt es in Niedersachsen einschließlich der Landesbetriebe derzeit insgesamt 125 865 Beamten-Planstellen.

    "Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes betrifft konkret zwar nur die klagenden Beamten, es wird aber Auswirkungen auf alle Beamten in Niedersachsen haben", sagte dagegen vergangene Woche der Rechtsanwalt der Kläger, Ralph Heiermann aus Hannover.

    Auch der Bund der Steuerzahler hatte gefordert, dass niedersächsische Staatsdiener leistungsgerecht bezahlt werden müssten. "Dabei darf allerdings nicht nur das Grundgehalt betrachtet werden, sondern es muss die Gesamtausstattung in den Blick genommen werden", hatte der Landesvorsitzende Bernhard Zentgraf mit Blick auf Familienzuschläge und andere Zulagen gesagt.

    Das Bundesverwaltungsgericht hat mit dem jetzigen Beschluss bereits das zweite Mal die Besoldung der Beamten gerügt. Im Vorjahr war die Bezahlung der Beamten in Berlin als verfassungswidrig eingestuft und nach Karlsruhe weitergeleitet worden. Zudem hatten Verwaltungsgerichte unter anderem aus Bremen und Brandenburg entsprechende Vorlagen an die Verfassungshüter geschickt.(dpa)

    +++ Dieser Artikel wurde um 11:25 Uhr aktualisiert +++

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