
Er soll die 23-Jährige am 12. September 2015 vergewaltigt und getötet haben. In Gutachten namhafter Sachverständiger war er als „Psychopath mit sexuellem Sadismus“ eingestuft worden, von dem weiterhin eine hohe Gefahr ausgehe. Im Verdener Indizienprozess haben Zeugen aus der Klinik schon mehrfach angegeben, diese „Verdachtsdiagnose“ habe sich im Verlaufe des Aufenthalts des „Patienten“ seit Anfang 2013 nicht bestätigt. Dies erklärte auch am Mittwoch ein Psychologe und Psychotherapeut. Er hatte sich zunächst auf ein angebliches Zeugnisverweigerungsrecht berufen. Nachdem die Kammer auf Antrag der Staatsanwaltschaft 1000 Euro Ordnungsgeld, ersatzweise fünf Tage Ordnungshaft, festgesetzt hatte, sagte der Zeuge doch noch vor Gericht aus.
Wie sich der Angeklagte in der Klinik verhalten und in Einzel- und Gruppentherapien möglicherweise zu seinen früheren Taten geäußert hat, ist auch hinsichtlich der Frage der Sicherungsverwahrung von Bedeutung. Das Verdener Landgericht Gericht will nun auch die dreiköpfige, externe „Prognosekommission“ vorladen, die letztlich die „Lockerungen“ genehmigt und Freigangerlaubnis für den heute 49-Jährigen erteilt hatte.