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  • » Sparkasse zahlt 18-Jährigem 300.000 Euro für gefälschtes Gold
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Sparkasse zahlt 18-Jährigem 300.000 Euro für gefälschtes Gold

Jürgen Hinrichs 29.10.2019 2 Kommentare

In Göttingen soll ein damals 18-Jähriger die Sparkasse mit gefälschtem Gold betrogen haben. Die Bank zahlte dem Mann insgesamt rund 300.000 Euro. Am Dienstag war der Fall vor Gericht.

  • Der damals 18-Jährige erhielt für wertlose vergoldete Barren und Münzen insgesamt rund 300.000 Euro.
    Der damals 18-Jährige erhielt für wertlose vergoldete Barren und Münzen insgesamt rund 300.000 Euro. (Armin Weigel /dpa)

    Der Mann ist 21, wirkt aber wie ein Jugendlicher. Es sind die Pausbacken im Gesicht, das unsichere Auftreten, der schüchterne Blick. Wenn er spricht, dann nur kurz und mit leiser Stimme. Die Richterin muss ihn überreden, ihn inständig bitten, damit er überhaupt etwas sagt. Am Ende ist es so wenig, dass nun doch Zeugen vernommen werden müssen, damit Grund reinkommt in ein Verfahren, das seinesgleichen sucht. Der Angeklagte soll in Göttingen die Sparkasse betrogen haben. Er hat ihr Gold verkauft, das keines war. Mal nur ein paar Barren, mal 60, mal sogar 80. Ein Bubenstück, über das man lacht oder den Kopf schüttelt, je nachdem, denn wie kann eine Bank nur so blöd sein.

    Am Dienstag ist vor dem Göttinger Jugendschöffengericht über den Betrugsverdacht verhandelt worden. Zehn Taten wirft die Staatsanwaltschaft dem Angeklagten vor. Zehnmal soll er zur Sparkasse gelaufen sein, immer mit gefälschtem Gold in den Händen. Sie haben ihm geglaubt, als der damals 18-Jährige bei seinem ersten Besuch erzählte, geerbt zu haben. Später musste er solche Märchen nicht mehr auftischen, da lief der Handel schon wie geschmiert. In zwei Monaten sind 279 Barren über den Banktresen gegangen: Gold gegen Geld, zusammen rund 300.000 Euro. Die Sparkasse war zufrieden mit dem Geschäft, so sehr, dass sie angeblich immer mehr haben wollte.

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    Nie hat jemand geprüft, ob das Metall, das der Mann anschleppte und das ihn langsam reich machte, tatsächlich so edel war. Nie auch nur eine Stichprobe. Dabei hätte man an den Barren lediglich ein wenig kratzen müssen. Hat man aber nicht. Erst als einem Mitarbeiter auffiel, wie sehr das Konto dieses sehr speziellen Kunden der Sparkasse angeschwollen war und er Geldwäsche witterte, ließ man den Handel vorsichtshalber sein.

    Der Angeklagte hat die Realschule besucht und einen Abschluss gemacht. Als es danach mit einer Bewerbung bei den Verkehrsbetrieben nicht klappte, heuerte er bei Rewe an und räumte Regale ein. „Hobbys?“, fragt die Richterin. Der Mann nickt, „ich sammele Münzen.“ Über die Münzen sei er im Internet überhaupt erst auf die Goldbarren gestoßen. Er hat welche gekauft, zunächst vier, und ist damit zu einem Juwelier gegangen. „Der wollte aber nicht den vollen Goldpreis bezahlen, und dann bin ich zur Sparkasse, da war das kein Problem.“

    Verfahren nach Jugend- oder Erwachsenenrecht?

    Die Richterin hakt nach, sie muss das genau wissen, den ganzen Hergang, um die Strafe bemessen zu können und zu entscheiden, ob nach Jugend- oder Erwachsenenrecht verfahren wird. Für den Angeklagten könnte das viel ausmachen. Doch jetzt schweigt er wieder. Nichts zu machen.

    „Was ist Ihr Problem?“, versucht es die Vorsitzende noch einmal, „warum wollen Sie nicht einräumen, was Sie schon mal zugegeben haben?“ Bei der Polizei war das und über seinen Anwalt an diesem Tag auch vor Gericht. Die volle Schuld eingestanden hat er aber noch nicht, an diesem Punkt kommt die Richterin einfach nicht weiter.

    Entscheidende Frage: Hat er gewusst, dass es kein echtes Gold war? Musste er das wissen? Für das Gericht besteht da eigentlich kein Zweifel. Die Barren waren bei Ebay, wo der Angeklagte  sie erstanden hat, als Metall ausgewiesen, das mit Gold beschichtet ist. Außerdem haben sie einen Bruchteil dessen gekostet, was Gold wert ist. Die Richterin nennt die Differenz: 9900 Euro hat der Angeklagte insgesamt für den Ankauf ausgegeben. 300.000 Euro hat er erlöst. Das geht aus den Bewegungen auf seinem Konto hervor. Klare Indizien, aber nicht genug fürs Gericht, weil die Einzelheiten fehlen.

    Der Angeklagte hat die Kuh fliegen lassen

    Von den 300.000 Euro waren noch gut 180.000 Euro übrig, als die Polizei das Geld beschlagnahmte. Der Rest? „Haben Sie sich was gegönnt?“, fragt die Richterin. Stille. Ein Eigenbrötler, der nichts preisgeben will. „Einen Computer“, quält er sich doch noch heraus. „Handys“, sekundiert sein Anwalt, „und er hat die Kuh fliegen lassen.“ Das ist vorbei, keine großen Sprünge mehr. Mit der Sparkasse gibt es eine Übereinkunft, wie der Angeklagte seine Schuld abstottert. Er will Berufskraftfahrer werden, steckt im zweiten Lehrjahr, wird also sein Geld verdienen.

    Am 15. November geht die Verhandlung weiter. Dann tritt ein Zeuge der Polizei auf. Die Mutter des Angeklagten, die dem Gericht fern geblieben war, bekam am Dienstag eine Geldstrafe. Sie hatte es nach den Erfolgen ihres Sohnes mit der gleichen Masche versucht, war aber gescheitert, weil die Sparkasse bereits Bescheid wusste.

    Und was ist mit dem falschen Gold geschehen? Es ist in Umlauf gekommen, so viel steht fest – von der Sparkasse zur NordLB und nach NDR-Berichten auch zur Landesbank Baden-Württemberg. In Stuttgart entdeckte man schließlich, dass die Barren zwar glänzen, aber kein Gold sind.

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