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  • » Steuerzahlerbund kritisiert Ruhegehalt als "Luxus-Pensionen"
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Steuerzahlerbund kritisiert „Luxus-Pensionen“ für hohe Beamte

Peter Mlodoch 07.04.2021 0 Kommentare

2500 bis 4270 Euro Ruhegehalt erhalten ausscheidende Bürgermeister und Landräte in Niedersachsen, wenn sie mindestens fünf Jahre im Amt waren. Der Steuerzahlerbund kritisiert das als „üppige Luxus-Pensionen“.

  • Nach fünf Jahren Amtszeit erhalten ausscheidende Bürgermeister und Landräte in Niedersachsen 2500 bi 4270 Euro Ruhegehalt. Zu viel, kritisiert der Steuerzahlerbund
    Nach fünf Jahren Amtszeit erhalten ausscheidende Bürgermeister und Landräte in Niedersachsen 2500 bi 4270 Euro Ruhegehalt. Zu viel, kritisiert der Steuerzahlerbund (Monika Skolimowska/dpa)

    Der Steuerzahlerbund spricht von „üppigen Luxus-Pensionen“: Ausscheidende Bürgermeister und Landräte in Niedersachsen erhalten nach bereits fünf Jahren Amtszeit sofort ein Ruhegehalt von mindestens 35 Prozent ihrer Dienstbezüge – unabhängig vom Alter und bis ans Lebensende. Je nach Einwohnerzahl der Städte und Kreise betragen die staatlichen Sofortrenten zwischen 2500 und 4270 Euro monatlich. „Normale Arbeitnehmer müssten dafür zwischen 73 und 125 Jahren in die Rentenversicherung einzahlen“, kritisierte der Landesvorsitzende des Steuerzahlerbundes, Bernhard Zentgraf, am Mittwoch in Hannover. Neue Einkommen oder Renten würden diese abstrusen Summen nur teilweise und in geringem Ausmaß schmälern.

    Wegen dieser „übertrieben hohen Versorgungsansprüche“, die es in keinem anderen Bundesland gebe, schlug die Organisation einen neuen Status für Bürgermeister und Landräte vor. Diese kommunalen Wahlbeamten sollten nicht mehr länger „Beamte auf Zeit“ sein, sondern in ein öffentlich-rechtliches Amtsverhältnis treten. Dessen Ende löse dann nicht mehr automatisch ein Ruhegehalt aus Steuergeldern aus. Für ihre Altersversorgung müssten Bürgermeister und Landräte selbst sorgen.

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    Im Gegenzug sprach sich Zentgraf aber für „ein kräftig aufgestocktes Amtsgehalt“ aus. 30 Prozent solle dieser steuerpflichtige Zuschlag auf die Besoldung betragen. Wegen des Risikos einer Abwahl müsse es beim Amtsverlust auch ein zeitlich befristetes Übergangsgeld geben.
    Trotz dieser Ausgleichsmaßnahmen wies der Niedersächsische Städte- und Gemeindebund (NSGB) die Forderung als „unsäglich“ zurück. Die Belastungen der Amtsträger gingen im Interesse der Bürger weit über das Normalmaß in der Privatwirtschaft hinaus, erklärte NSGB-Präsident Marco Trips. „In der Privatwirtschaft würde eine derartige Verantwortung mit weitaus höheren Gehältern bezahlt.“ Daher müsse man die finanzielle Absicherung nach einer Abwahl „im Gesamtpaket“ sehen.

    Hauptmotivation für das Amt sei Engagement für das Gemeinwohl

    Auch der Geschäftsführer des Niedersächsischen Städtetages (NSB), der frühere Celler Oberbürgermeister Dirk-Ulrich Mende, lehnte den Vorstoß ab. „Pensionsansprüche sind sicher nicht das entscheidende Kriterium für diesen Job. Die Hauptmotivation ist das Engagement für das Gemeinwohl und die Bürgerinnen und Bürger.“ Angesichts der vielfältigen Aufgaben müsse das anspruchsvolle Amt allerdings auch attraktiv ausgestaltet sein. Nur so finde man heutzutage noch ausreichend geeignete Bewerber. Wenige Monate vor der Kommunalwahl im September sei der Zeitpunkt der Forderungen mehr als unglücklich. Bei den vom Steuerzahlerbund erwähnten Beispielen handele es sich zudem um „seltene Einzelfälle“, betonte Mende.

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    Das für Beamtenrecht zuständige Innenministerium wollte sich noch nicht zu den Forderungen äußern. Für eine Bewertung sei es zu früh, da man die konkreten Vorschläge noch nicht kenne, erklärte ein Sprecher von Ressortchef Boris Pistorius (SPD).

    „Theoretisch kann ein 28-Jähriger nach einer vollen Wahlperiode als Bürgermeister ein lebenslanges steuerfinanziertes Ruhegehalt beziehen“, hatte Zentgraf zuvor erklärt. Statistische Erhebungen über die Dimension des Problems konnte der Steuerzahler-Chef jedoch nicht nennen. Im Vorwort der von der Organisation vorgelegten Fachbroschüre verweist Zentgraf auf den Rücktritt von Hannovers Oberbürgermeister Stefan Schostok (SPD) im April 2019 wegen der Rathausaffäre um illegale Gehaltszulagen. Das Stadtoberhaupt habe seinen Schritt bewusst hinausgezögert, um die für die Pension erforderliche Mindestamtszeit von fünf Jahren zu erreichen.

    Auch die angeblich „missbräuchliche Abwahl“ des Bürgermeisters der Gemeinde Weyhe im Juli 2019 nimmt Zentgraf dort ohne Namensnennung erneut ins Visier. Gemeint ist der SPD-Politiker Andreas Bovenschulte, der den Posten in Weyhe aufgegeben hatte, um sich einen Monat später von der Bremischen Bürgerschaft zum neuen Bürgermeister wählen zu lassen. „Vorrangiges Ziel dieser Vorgehensweise war es, den Bürgermeister mit höheren beamtenrechtlichen Versorgungsansprüchen abzusichern“, kritisiert der Steuerzahlerbund. Kassiert hat Bovenschulte laut Senat der Hansestadt bisher allerdings keinen Euro Pension aus Niedersachsen. Die Bezüge als Bremer Regierungschef liegen nämlich deutlich höher als die als Gemeindebürgermeister.

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