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Kastration von Ferkeln
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Warten auf die Narkose

Silke Looden 21.08.2018 0 Kommentare

Ab 2019 dürfen Ferkel in Deutschland nicht mehr ohne Betäubung kastriert werden. So sieht es das Tierschutzgesetz vor. Niedersachsen will das Verbot verschieben. Tierschützer protestieren.

  • Ferkel werden in den ersten Lebenstagen kastriert, damit sie keinen unappetitlichen Ebergeruch entwickeln.
    Ferkel werden in den ersten Lebenstagen kastriert, damit sie keinen unappetitlichen Ebergeruch entwickeln. (CARMEN JASPERSEN/dpa)

    Hannover. Die betäubungslose Kastration von Ferkeln ist ab 2019 in Deutschland verboten. So sieht es die Novelle des Tierschutz­gesetzes vor. Die niedersächsische Landesregierung aber will den schmerzhaften Eingriff noch drei Jahre länger erlauben, Bayern strebt eine Fristverlängerung um fünf Jahre an. Beide Länder planen deshalb eine Bundesratsinitiative, die sie Ende September einbringen wollen. Tierschützer protestieren gegen das Vorhaben.

    „Tierschutz ist uns ein Anliegen. Wir sind aber derzeit technisch noch nicht so weit, die bekannten Alternativen zur Ferkelkastration ohne Betäubung flächendeckend umzusetzen“, betonte Niedersachsens Agrarministerin Barbara Otte-Kinast (CDU) nach dem ­Kabinettsbeschluss in Hannover. Die Verschiebung sei notwendig, um die Ergebnisse der derzeit laufenden Studien auszuwerten, in die Praxis umzusetzen und eine große Akzeptanz für die sogenannte Immunokastration zu erreichen.

    Dabei handelt es sich um ein immunologisches Verfahren zur Verhinderung der Bildung von Geschlechtshormonen. Durch die Behandlung, die einer Impfung ähnelt, entwickeln die Jungeber keinen Ebergeruch. Dieser lässt das Fleisch unappetitlich riechen und macht es quasi unverkäuflich. Bislang werden die Ferkel während der ersten Lebenstage kastriert, um den Ebergeruch gar nicht erst entstehen zu lassen. Der Eingriff erfolgt meist ohne Betäubung. Die Erlaubnis dafür endet 2019, sodass die Ferkelerzeuger über Alternativen nachdenken müssen. Die Immunokastration ist bei Züchtern jedoch umstritten, weil sie teuer ist und nicht in jedem Fall wirkt. Darüber hinaus sind Verbraucher skeptisch gegenüber Fleisch von „geimpften“ Tieren.

    „Unser erklärtes Ziel ist, dass es weiterhin Ferkel aus Niedersachsen gibt und nicht nur aus Dänemark und den Niederlanden. Die Sauenhalter brauchen endlich Planungssicherheit“, so die Ministerin. Sie befürchtet, dass gerade kleine Betriebe wegen des bevorstehenden Verbots aufgeben müssen. In Niedersachsen halten 1900 Sauenhalter etwa 470 000 Sauen. Jedes Jahr kommen landesweit mehr als sechs Millionen männliche Ferkel zur Welt. Bundesweit werden jedes Jahr etwa 20 Millionen männliche Ferkel ohne Betäubung kastriert.

    Die Agrarwirtschaft ist für Niedersachsen ein wichtiger Wirtschaftszweig. So liegt der Produktionswert der niedersächsischen Schweinehaltung nach Angaben des Landwirtschaftsministeriums bei 2,2 Milliarden Euro. Der Verkaufserlös wird mit etwa 24 Milliarden Euro ausgewiesen (2016).

    Die Interessengemeinschaft der Schweinehalter in Niedersachsen (ISN) begrüßt die Initiative der Landesregierung zur Verschiebung des Verbots. „Die vermeintlich auf dem Tisch liegenden Lösungen reichen unter den heutigen Rahmenbedingungen nicht aus“, betont der Sprecher der ISN, Matthias Quaing. Ein Festhalten am Enddatum 1. Januar 2019 hieße, mit Ansage gegen die Wand zu fahren und die deutsche Ferkelerzeugung aufs Spiel zu setzen. Eine Verschiebung bedeute jedoch auch eine Verpflichtung für alle Beteiligten, die Zeit zu nutzen und den Weg für breit umsetzbare Lösungen frei zu machen.

    Derzeit werden drei Alternativen zur betäubungslosen Kastration diskutiert: Neben der „Impfung“ geht es dabei um eine Kastration unter Narkose. Die Betäubung erfolgt dabei entweder als Inhalation mit Gas oder als Injektion mit einer Spritze. Die Landwirte favorisieren den „skandinavischen Weg oder auch vierten Weg“. In diesem Fall bekommt das Ferkel eine lokale Betäubung und wird nicht vom Tierarzt, sondern vom Tierhalter kastriert. Dieser muss eine entsprechende Schulung machen. Die Tierhalter wollen so teure Tierarztkosten einsparen. In Deutschland müsste dafür jedoch sowohl das Tierschutzgesetz als auch das Arzneimittelgesetz geändert werden.

    Tierschützer indes können die Diskussion um einen Aufschub des Verbots nicht nachvollziehen. „Fünf Jahre hatte die Schweine haltende und vermarktende Branche Zeit, sich auf das Verbot einzustellen. Sich nun darauf zu berufen, die Zeit für Umstellungen sei zu knapp gewesen, ist schlichtweg absurd“, sagt der Präsident des Deutschen Tierschutzbundes, Thomas Schröder. Der Tierschutzbund sieht sowohl in der Behandlung gegen Ebergeruch als auch in der Kastration unter Vollnarkose Alternativen zum bisherigen Tierleid. Der „vierte Weg“ ist für die Tierschützer dagegen nicht akzeptabel. „Die Methode verursacht zusätzlich Schmerzen und Stress und schaltet den Schmerz während der Kastration nicht ausreichend aus“, so Schröder.

    Schlagwörter
    • Barbara Otte-Kinast
    • Niedersachsen
    • Thomas Schröder
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    peridoxicon am 26.02.2021 20:54
    Nein, dauert es nicht. Bitte informieren, bevor man hier Quatsch erzählt. Der Impfstoff ist sicher und zugelassen.
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    Lebewesen am 26.02.2021 20:54
    Menschlich sehe ich da, dass der Stahmann Betrieb das Personal mit Bürgerinnen-Steuer bezahlt und einfach Schulden machen kann.

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