Stuhr (gil). Wer an Ostern in Stuhr ein Feuer abbrennen möchte, muss das vorher im Rathaus anmelden. Darauf weist jetzt die Gemeinde hin. Bis zum 15. April muss die mündliche oder schriftliche Anmeldung bei Rathausmitarbeiter Michael Klose (Telefon 0421/5695159) eingegangen sein. Allerdings gilt das nicht für jedes beliebige Feuer. Denn laut Gemeinde werden als Osterfeuer nur solche Veranstaltungen anerkannt, die der Brauchtumspflege dienen. Es darf sich nicht lediglich um eine Beseitigung von Baum- und Strauchschnitt dienen - das ist verboten. Damit beim Osterfeuer nichts schief geht, hat die Gemeindeverwaltung zudem ein Merkblatt erstellt, das im Rathaus erhältlich ist. Bisher sind im Rathaus 26 Osterfeuer angemeldet worden.
31.03.2011, 05:00
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