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Ärger um unerlaubte Altkleider-Container

Lutz Rode 28.09.2012 1 Kommentar

Landkreis Osterholz. Ohne vorher um Erlaubnis zu fragen, hat ein Marburger Recycling-Unternehmen im Kreisgebiet Altkleider-Container auf privaten und öffentlichen Grundstücken abgestellt. Das sorgt für Ärger.

  • An der B 74 in Höhe der Bäckerei in Scharmbeckstotel steht einer der Altkleider-Container, die für Ärger sorgen. Der Gru
    An der B 74 in Höhe der Bäckerei in Scharmbeckstotel steht einer der Altkleider-Container, die für Ärger sorgen. Der Grundstückseigentümer ist nicht gefragt worden, ob er mit der Aufstellung einverstanden ist. Derweil hat jemand die Einwurfklappe verklebt. (Lutz Rode)

    Landkreis Osterholz. Ohne vorher um Erlaubnis zu fragen, hat ein Marburger Recycling-Unternehmen im Kreisgebiet Altkleider-Container auf privaten und öffentlichen Grundstücken abgestellt. Eigentümer sind sauer über diese "Landnahme", auch die Behörden befassen sich mit dem Fall.

    Eigentümer Gerhard Warms ist entrüstet. Auf dem Parkplatz der Bäckerei an der B 74 in Scharmbeckstotel stand vor wenigen Wochen plötzlich dieser Altkleider-Container. Ob er damit einverstanden ist, danach hatte Warms niemand gefragt. Nun steht der cremefarbene Kasten mit der Aufschrift "Kleider und Schuhe" da und Warms weiß nicht, wie er das Ding auf seinem Grundstück wieder los werden soll. Haben will er es dort jedenfalls nicht.

    Mit seinem Ärger über die aus seiner Sicht dreiste "Landnahme" steht der Scharmbeckstoteler nicht alleine da. Auch an anderen Stellen im Kreisgebiet – etwa in Ritterhude, Schwanewede und Osterholz-Scharmbeck sind ohne Absprache mit privaten Eigentümern oder den Kommunen Sammel-Container aufgestellt worden. Sie stehen teils auf öffentlichen Flächen, teils auf privatem Grund.

    Dahinter steckt die Firma Bicker GmbH, ein Unternehmen aus Hessen, das seine Fühler offenbar verstärkt gen Norden ausstreckt. Weiter im Süden Deutschlands hat das Unternehmen bereits für Negativ-Schlagzeilen gesorgt: Im Internet finden sich Zeitungsartikel aus Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen oder Hessen, in denen über ähnliche Geschichten wie jetzt im Kreis Osterholz berichtet wird. Container werden ungefragt aufgestellt, mit den örtlichen Behörden liegt das Unternehmen vielfach überkreuz.

    Das Vorgehen der Firma wird auch hier kritisch beäugt: Auf einigen Sammelbehältern sind Zettel angebracht worden, auf denen davon abgeraten wird, dort Textilien oder Schuhe einzuwerfen. Auch sind die Einwurfklappen mit schwarzem Klebeband versehen worden. "Dieser Sammel-Container ist kürzlich hier unerlaubt aufgestellt worden. Die zuständige Behörde veranlasst für diesen Container eine Abzugsaufforderung", ist zum Beispiel an dem Behälter nachzulesen, der an der Neuen Landstraße in Ritterhude in Höhe des Bahnübergangs aufgestellt wurde.

    Von der Gemeinde stammt dieser Hinweis nicht. Gudrun Laub vom Ordnungsamt ist jedoch über die Vorgänge informiert. "Wir haben das Unternehmen angeschrieben und um eine Stellungnahme gebeten", sagt sie. Klar ist: Die Firma Bicker hat vom Rathaus keine Genehmigung erhalten, Container auf öffentlichen Flächen der Gemeinde abzustellen. "Wir haben einen Vertrag mit einem anderen Betreiber, der seine Altkleider-Container in Ritterhude aufstellen darf", berichtet Laub. Das Marburger Unternehmen habe keine Chance, im Falle einer Anfrage ebenfalls eine Erlaubnis zu bekommen.

    Auch in Osterholz-Scharmbeck hat Bicker seine Altkleider-Container verteilt: So zum Beispiel an der Ritterhuder Straße, am Pumpelberg vor dem Jugendhaus oder an der Rübhofstraße. Teilweise tragen sie das Label eines Vereins, der sich "Babynotfallhilfe" nennt. Wie in Ritterhude wurde die Verwaltung nicht gefragt, ob die Kisten auf öffentlichem Grund abgestellt werden dürfen. Und fürs Erste werden sie da wohl auch bleiben: Frank Wiesner vom Bauamt erklärt, dass die Verwaltung sich erst einmal ein Bild verschaffen will, wo die Container im einzelnen stehen und inwieweit sie stören, um dann eventuell weitere Schritte, sprich deren Entfernung, zu veranlassen.

    Auch in der Osterholzer Kreisbehörde hält man die Füße vorerst still: Der Landkreis bestätigt, dass die Firma ihr gegenüber angezeigt hat, Altkleider im Kreisgebiet sammeln zu wollen. Das verlangt das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz, das seit dem 1. Juni in Kraft ist, wobei die Anzeige drei Monate im Voraus geschehen muss. Weil die Unterlagen nicht vollständig sind, hat die Behörde die Firma angeschrieben und Nachbesserung verlangt. "Sofern die Voraussetzungen erfüllt sind, gibt es keine Handhabe für uns, der Firma die Sammlung zu verwehren", sagt Landkreis-Sprecher Thorsten Klabunde.

    Andere Behörden sehen das anders: In Bremen-Nord, wo die Firma Bicker ebenfalls ihre Container aufgestellt hat, droht das Umweltressort mit der kostenpflichtigen Entfernung der Behälter. Das Marburger Unternehmen hat dort auch die Sammlung angezeigt, einen zugeschickten Fragebogen der Behörde aber gar nicht erst angenommen. Stattdessen, so heißt es, habe Bicker einfach mit dem Aufstellen der Container begonnen. Das Umweltressort will nicht lange fackeln: Wenn das Unternehmen die Container nicht bis Mitte Oktober abgezogen hat, sollen die Container kostenpflichtig abgebaut werden.

    Dass die Osterholzer nicht so forsch zu Werke gehen, stößt bei Branchenkennern auf Unverständnis. Lüder Schulz ist Geschäftsführer der Firma Inprocon, eines zertifizierten Fachbetriebs im Bereich des Textil- und Schuhrecyclings im Landkreis Verden. Nach seiner Auffassung hat der Landkreis Osterholz sehr wohl die rechtliche Möglichkeit, dem Betreiber das Sammeln von Altkleidern im Kreisgebiet zu untersagen. "Das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz lässt da Spielräume zu, die nur ausgereizt werden müssen. Dass das geht, zeigt das Beispiel in Bremen-Nord", sagt er. Dem Geschäftsführer ist das Verhalten der Firma Bicker ein Dorn im Auge. "Wir sind als Unternehmen bundesweit tätig. Ich kenne keine Firma, die so frech arbeitet wie die", berichtet er. Aus seiner Sicht spielt die Firma bewusst "wilde Sau" und schert sich nicht darum, dass es beim Sammeln von Altkleidern durch kommerzielle Anbieter oder gemeinnützige Organisationen fair zugeht. Es sei Teil des Geschäftsmodells, die Container ungefragt hinzustellen, und dann abzuwarten, ob sich jemand beschwert. Erst wenn ein Prozess drohe, werde eingelenkt oder man nehme es in Kauf, dass der Container eingezogen wird. Was die Firma Bicker zu den Vorwürfen sagt, ist nicht bekannt. Wer die auf einigen Containern angegebene Rufnummer wählt, landet auf dem Abstellgleis. Nach mehreren Klingeltönen wird die Leitung unterbrochen.

    Privaten Grundstückseigentümern bleibt nach Darstellung von Schulz nichts anderes übrig, als die Firma schriftlich aufzufordern, die Container abzuholen und eine Frist dafür zu setzen. Sollte diese verstreichen, könne man veranlassen, dass die Boxen auf Kosten des Aufstellers vom Grundstück entfernt werden. Dabei ist es aber gar nicht so einfach, die Herkunft der Boxen zu klären. Der Firmenname taucht dort nicht auf, nur der Hinweis, dass es sich um Fahrzeuge mit "MR"–Kennzeichen handelt, die die Container regelmäßig leeren sollen. Drollig ist das insofern, als die Firma im Falle eines Container-Diebstahls eine Belohnung von 2500 Euro für Hinweise auslobt, aber nicht schreibt, an wen und welche Adresse man sich wenden soll. Nur in einem Fall fanden wir bei unserer Recherche einen kleinen Aufkleber mit einer Rufnummer, die aber ins Nichts führt.

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    • Osterholz
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    Lebewesen am 26.02.2021 20:54
    Menschlich sehe ich da, dass der Stahmann Betrieb das Personal mit Bürgerinnen-Steuer bezahlt und einfach Schulden machen kann.

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