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Kritik an Übergangsregelungen durch Busunternehmen / Verkehrsverbund will zweites Gutachten abwarten
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Behrens fordert klare Ansage zu E-Scootern

Lutz Rode 14.03.2015 1 Kommentar

„Die Bürger werden im Regen stehen gelassen.“ Richard Eckermann, Kreisdezernent Landkreis Osterholz.

  • KVB verbietet E Scooter
    Sogenannte E-Scooter in Bussen und Bahnen sorgen in den vergangenen Wochen für Diskussionen. Viele Verkehrsbetriebe verweigern die Mitnahme, weil die Fahrzeuge während der Fahrt umkippen und damit Fahrgäste gefährden können. (HENNING KAISER, dpa)

    Der Bundestagsabgeordnete Herbert Behrens verlangt nach einer „klaren Ansage“ durch den Verkehrsverbund Bremen/Niedersachsen (VBN). Welche Busunternehmen im Verbundgebiet gegenwärtig E-Scooter befördern und welche nicht, darüber müsse der VBN einheitlich und verbindlich informieren, fordert der Politiker aus Osterholz-Scharmbeck. Er befürchtet, dass Fahrgäste mit E-Scootern sonst auf halber Strecke stecken bleiben könnten. „Es darf keine abgebrochenen Reiseketten geben“, fordert Behrens.

    Der Linken-Politiker bezieht sich auf den offenen Brief, den der VBN Ende Februar verfasst hat. Darin kündigt der Verbund an, über das Verbot von E-Scootern in Bussen und Bahnen entscheiden zu wollen, sobald das Ergebnis eines zweiten Gutachtens vorliegt. Ende März soll das passieren. Zugleich ist in dem Schreiben auch von Übergangsregelungen die Rede, die gegebenenfalls von den Unternehmen vor Ort getroffen werden. Genau das macht die Sache aus Sicht von Behrens so schwierig: „Wir haben eine völlig unklare Situation“, bemängelt er.

    So kompliziert ist die Lage aus Sicht des VBN aber gar nicht, wie Sprecher Eckhard Spliethoff auf Nachfrage erläutert: „Es gibt in unserem Verbund keine Beförderung von E-Scootern“. Lediglich in Bremen und Bremerhaven gebe es zwei besondere Regelungen. Die Bremer Straßenbahn AG und Bremerhaven Bus hätten gesagt, unter welchen Voraussetzungen ein Transport möglich sei. Die BSAG lässt E-Scooter nur dann zu, wenn gewährleistet ist, dass die betroffenen Menschen während der Fahrt einen normalen Sitzplatz einnehmen. In Bremerhaven würden nach vorheriger Anmeldung Taxis für den Transport eingesetzt. Spliethoff räumt ein: „Es kann sein, dass es keine Reisekette gibt. Doch dies ist zeitlich begrenzt. Sobald das Gutachten vorliegt, werden wir alle Unternehmen einladen und die weitere Vorgehensweise abstimmen. Es wird eine einheitliche Regelung geben“, kündigt er an.

    Landkreis-Dezernent Richard Eckermann, der für den Öffentlichen Personennahverkehr im Kreisgebiet zuständig ist, sieht das eigentliche Problem bei den Herstellern der Scooter und den Krankenkassen, die ihren Versicherten aus Kostengründen diese Hilfsmittel empfehlen. Es sei ein Unding, dass die Produzenten in „Beipackzetteln“ darauf hinweisen, dass E-Scooter in Bussen und Bahnen nicht mitgenommen werden dürften und sie jede weitere Haftung ausschließen. Unternehmen, die solche E-Scooter dennoch mitnehmen würden, könnten bei Unfällen rechtlich belangt werden. Es soll auch Unternehmen geben, die es ihren Fahrern freistellen, ob sie einen E-Scooter transportieren oder nicht. Sie könnten bei Unfällen persönlich zur Rechenschaft gezogen werden. „Die Unternehmen, Betroffenen und die Öffentlichkeit werden im Regen stehen gelassen. Das ist ein Skandal“, meint Eckermann.

    Wie viele Menschen im Kreis Osterholz mit E-Scootern unterwegs sind und Busse und Bahnen nutzen, kann niemand beziffern. „Im Landkreis Osterholz lässt sich die Zahl der Nutzer eher an einer Hand abzählen“, schätzt VBN-Sprecher Spliethoff. Umso mehr sei er vom Medienecho erstaunt gewesen, das das Verbot von E-Scootern ausgelöst habe. „Man hatte manchmal den Eindruck, als breche die Welt zusammen“, sagt der VBN-Sprecher. Ernst nehme man das Problem aber sehr wohl.

    Ausgelöst worden war die öffentliche Debatte, nachdem ein Gutachten des Verbandes Deutscher Verkehrsunternehmen eine Kippgefahr von E-Scootern festgestellt hatte und in vielen Verkehsrverbünden der Transport der Mobilitätshilfen untersagt wurde. Laut VBN hat das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen inzwischen bestätigt, dass das Gutachten „schlüssig und nachvollziehbar“ sei. Zudem zeigte sich bei einem Unfallpraxistest der Geraer Verkehrsbetrieb GmbH, dass zumindest der getestete, mit 75 Kilogramm Sandsäcken beladene E-Scooter tatsächlich während der Fahrt umkippte.

    Schlagwörter
    • Osterholz
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