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80 Zuhörer verfolgen Diskussion im Hotel Tivoli / SPD-Bundestagsfraktion kündigt Gesetzesänderungen an
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Tenor: Gegen aktive Sterbehilfe

Klaus Grunewald 03.10.2014 0 Kommentare

Der Bundestag will die Sterbehilfe Ende 2015 gesetzlich neu regeln. Dass die Thematik nicht nur Politiker und Ärzte, sondern zunehmend auch die Bevölkerung in Atem hält, zeigte jetzt eine gut besuchte Diskussionsveranstaltung der SPD-Bundestagsfraktion im Hotel Tivoli. In einem Punkte herrschte Einigkeit: Tötung auf Verlangen dürfe nicht legalisiert werden.

  • Osterholz-Scharmbeck Diskussion der SPD im Hotel Tivoli In Würde sterben-brauchen Menschen die Sterbehilfe
    „In Würde sterben – Brauchen Menschen Sterbehilfe?“ So lautete das Thema der Podiumsdiskussion im Hotel Tivoli, an der sich SPD-Fraktionsvizechefin Eva Högl (rechts) beteiligte. (Hans-Henning Hasselberg)

    Nicht die Bundesregierung und damit federführend Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU), sondern die Volksvertreter sollten die Sterbehilfe in eine neue Gesetzesform gießen. Das jedenfalls bekräftigte die stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Dr. Eva Högl vor rund 80 Zuhörern im Hotel Tivoli. Högl ist zudem davon überzeugt davon, dass es für eine Legalisierung der aktiven Sterbehilfe im Parlament keine Mehrheit geben wird.

    Die sozialdemokratische Bundestagsabgeordnete war von ihrer Kollegin aus dem hiesigen Wahlkreis, Christina Jantz, ebenso wie die Osterholzer Superintendentin Jutta Rühlemann und der Chefarzt des Kreisstadt-Krankenhauses, Dr. Christian Remke, zu einer Podiumsdiskussion eingeladen worden. „Wir möchten, dass eine möglichst breite gesellschaftliche Debatte über den Umgang mit diesem existenziellen Thema geführt wird“, sagte Jantz. Die Besucher-Resonanz zeigte, dass die Debatte Fahrt aufgenommen hat.

    Schon in der vergangenen Legislaturperiode hatte die damalige Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) einen Gesetzentwurf vorgelegt, wonach nur die gewerbsmäßig ausgeübte Hilfe zur Selbsttötung unter Strafe gestellt wird. Er verschwand in der Schublade. Als aber Belgien die aktive Sterbehilfe auf Kinder und Jugendliche ausweitete und der französische Staatspräsident François Hollande ebenfalls eine entsprechende gesetzliche Regelung in Aussicht stellte, entbrannte die Debatte auch in Deutschland.

    Zur Begriffsklärung: Bei der aktiven Sterbehilfe, die in Belgien, Holland und Luxemburg erlaubt ist, verabreicht jemand einem Menschen ein sofort tödlich wirkendes Mittel. Das ist in Deutschland verboten. Nicht strafbar ist hingegen die Beihilfe zum Freitod (assistierter Suizid); dem Betroffenen wird dabei ein Mittel zur Selbsttötung zur Verfügung gestellt, das er selbst einnimmt.

    Ebenfalls kein Verstoß gegen geltendes Recht ist die passive Sterbehilfe, bei der lebensverlängernde Maßnahmen beendet oder gar nicht angewendet werden. Ärzte sprechen in diesem Zusammenhang von Sterbebegleitung. Dr. Christian Remke formulierte es während der Diskussionsveranstaltung so: „Wir helfen beim Sterben, aber nicht zum Sterben.“ In diesem Zusammenhang plädierte Remke für einen Ausbau der Palliativmedizin, um die Lebensqualität eines Sterbenden zu verbessern.

    An den „grundsätzlichen Abgrenzungen“ zwischen aktiver und passiver Sterbehilfe möchte die stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende nichts geändert wissen. Eva Högl: „Wir wollen den Ärzten keine Vorschriften machen. Nur eine Tötung auf Verlangen, bei der auch noch Geld verdient wird, darf es nicht geben.“

    Für die Kirche sei die gegenwärtige Debatte eine Herausforderung, bekannte die Superintendentin des evangelisch-lutherischen Kirchenkreises Osterholz-Scharmbeck, Jutta Rühlemann. Jeder Mensch müsse einmal sterben. Er dürfe es an der Hand, aber nicht durch die Hand eines anderen Menschen, lautete Rühlemann Credo; sie warnte davor , den Patienten nur noch als Kostenfaktor zu betrachten.

    Die Diskussion über die Sterbehilfe verläuft in Deutschland, so der Eindruck des Osterholzer Chefarztes, zurzeit „unglücklich“. Mehr als zwei Drittel der Bundesbürger würden eine aktive Sterbehilfe befürworten: Laut einer repräsentativen Forsa-Umfrage, die von der Krankenkasse DAK-Gesundheit in Auftrag gegeben wurde, möchten 70 Prozent der Befragten bei einer schweren Erkrankung die Möglichkeit haben, etwa auf ärztliche Hilfe bei der Selbsttötung zurückzugreifen. 22 Prozent der Befragten lehnen dies für sich ab.

    Die Mehrheit der Befragten wähnt sich allerdings „weniger gut“ (41 Prozent) oder „überhaupt nicht gut“ (16 Prozent) über die derzeit geltenden Regelungen bei der Sterbehilfe informiert. „Sehr gut“ im Bilde sehen sich nur acht Prozent, 35 Prozent „gut“. Christian Jantz im Hotel Tivoli: „Aufklärung tut also Not.“

    Und nicht nur an der Information hapert es, wie die Diskussionsbeiträge zeigten. Die Zustände in vielen Pflegeheimen seien schlicht menschenunwürdig und müssten unbedingt abgestellt werden, lautete eine Forderung. Einig aber war man sich auf dem Podium und im Saal, dass eine Patientenverfügung das Sterben in Würde sicherstelle. Sie legt fest, ob und inwieweit man in eine ärztliche Behandlung einwilligt oder sie ablehnt.

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