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  • » Kreis Osterholz plant Naturschutz-Verordnungen für rund 1350 Hektar
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„Dicke Bretter gebohrt“

Bernhard Komesker 30.11.2020 0 Kommentare

Mit vier weiteren Naturschutzverordnungen für rund 1350 Hektar kommt der Kreis Osterholz seinen EU-Verpflichtungen nach. Die Papiere sind beschlussreif; sie werden von Naturschützern und Landwirten kritisiert.

  • Das Naturschutzgebiet Truper Blänken wird in das umgebende Landschaftsschutzgebiet hinein vergrößert: Es wächst damit von 216 auf 492 Hektar.
    Das Naturschutzgebiet Truper Blänken wird in das umgebende Landschaftsschutzgebiet hinein vergrößert: Es wächst damit von 216 auf 492 Hektar. (Maximilian von Lachner)

    Landkreis Osterholz. Nach mehreren Anläufen ist der Landkreis Osterholz mit der Ausweisung neuer Naturschutzgebiete jetzt einen wichtigen Schritt vorangekommen. Vier Verordnungsentwürfe brachte der Ausschuss für Umweltplanung und Bauwesen nach dreistündiger Beratung auf den Weg in den Kreistag, wo sie am Donnerstag beschlossen werden sollen. Es handelt sich um die Truper Blänken (492 Hektar), die Niederungen von Billerbeck und Oldendorfer Bach (302 Hektar), die Garlstedter Heide- und Moorlandschaft mit den Heidhofer Teichen (309 Hektar) sowie das aus zwei Flächen bestehende Gebiet Heilsmoor und Springmoor (zusammen 255 Hektar).

    Die beiden letztgenannten Bereiche werden durch den Giehler Bach verbunden, wo bisher die milderen Auflagen des Landschaftsschutzes gelten. Einstimmig empfahlen die Abgeordneten, mittelfristig auch dort eine Naturschutzverordnung zu erlassen, um beiderseits des Ufers einen Biotopverbund zwischen Springmoor und Heilsmoor zu gewährleisten. Darauf hatte die Grünen-Fraktion mit einem Eilantrag gedrängt.

    Deren Vorsitzende Dörte Gedat enthielt sich bei den nun anstehenden vier Verordnungsbeschlüssen jeweils der Stimme und Reinhard Seekamp von der Linkspartei auch. Düngermengen und Pflanzenschutzmittel müssten stärker reglementiert werden als es nun der Fall sei, erklärten sie.

    Die Kreisverwaltung erklärte, der Giehler-Bach-Bereich sei zweifelsohne ebenfalls schutzwürdig. Aktuell aber müssten zunächst die sogenannten Natura-2000-Flächen EU-konform gesichert werden, die Niedersachsen vor vielen Jahren nach Brüssel gemeldet hatte. „Wir sind mit dieser Pflichtaufgabe sehr in Verzug“, drängte der Planungs- und Umweltdezernent Dominik Vinbruck. Der Kreis habe erst spät mit den Verfahren beginnen können und dann viel Zeit darauf verwendet, „stark gegenläufige Interessen“ von Landwirten und Naturschützern möglichst unter einen Hut zu bringen.

    Jutta Kemmer von der Koordinationsstelle für naturschutzfachliche Verbandsbeteiligung (KnV) nannte das Nutzungsmosaik der Entwürfe „eine schwierige Gehirnschmalz-Leistung“, nachdem der federführende Amtsleiter Johannes Kleine-Büning erklärt hatte, mit dem nun gefundenen Kompromiss habe man „ein dickes Brett“ gebohrt. Es sei wenig verwunderlich, dass nun keine Seite uneingeschränkt zufrieden sei. Das letzte nun noch ausstehende Verfahren betrifft die Schönebecker Aue, die  im März beschlussreif sein dürfte.

    Dort und auch bei den Truper Blänken brauchte die Verwaltung mehrere Anläufe in Sachen Behörden- und Bürgerbeteiligung, um zu immer detaillierteren Auflagen und Ausnahmen in verschiedenen Teilen der Naturschutzgebiete zu kommen. „Der zweite Entwurf, den wir öffentlich ausgelegt hatten, war in seinen Vorschriften strenger als der erste“, fasste Kleine-Büning zusammen. Nun habe man einen Teil der Auflagen für die Landwirtschaft wieder etwas gelockert.

    Doch obwohl sich der Landkreis beim Gebietszuschnitt zu 97 Prozent an den Natura-2000-Grenzen orientiert, vergrößert sich der Naturschutz in den Truper Blänken gegenüber der bisher gültigen Altverordnung ganz erheblich. Aus Landschaftsschutz zwischen Freilichtbühne und Wümme wird nun ebenfalls Naturschutz.

    Hinzu kommt: Teile der Landwirtschaft wirtschaften herkömmlich, andere aber nach den Vorgaben des Ökolandbaus, wo weniger gedüngt und gespritzt, aber öfter gemäht wird. Dem aber steht der Schutz der brütenden Wiesenvögel entgegen. Am Ende schnürte der Landkreis, je nach Betroffenheit, sechs sogenannte Auflagenpakete mit ausgetüftelten Ausnahmen und Auflagen, Zustimmungsvorbehalten und Anzeigepflichten.

    Die Grundeigentümer auf den Zuhörerplätzen hätten sich offenbar besonders zur Frage der Mahdzeitpunkte gerne zu Wort gemeldet. Um aber keinen Präzedenzfall zu schaffen, entschied sich eine knappe Mehrheit des Ausschusses gegen eine Sitzungsunterbrechung.

    So blieb es dem Grundmandatsinhaber und Landwirt Claus Jürgen Tietjen aus Oberende vorbehalten, auf die Zumutungen für die bäuerlichen Betriebe hinzuweisen. Tietjen gehört dem Ausschuss mit Rede- aber ohne Stimmrecht an und rügte Gedats Kritik am Pestizideinsatz als Kampfbegriff. „Das sind Pflanzenschutzmittel, die nur in sehr seltenen und begründeten Fällen überhaupt verwendet werden dürfen.“ Zehn Meter Abstand vom Ufer, wie es Naturschützer fordern, seien nicht per se besser als fünf, sondern vielerorts unrealistisch.

    Dörte Gedat indes hatte insbesondere kritisiert, es müsse in den beiden Naturschutzgebieten in der Samtgemeinde Hambergen beim Düngen mehr Abstand vom Gewässerrand gehalten werden - just so, wie es im Nachbarlandkreis Cuxhaven bereits gilt. „Diese sektorale Betrachtung ist vollkommen aus der Zeit gefallen“, bekräftigte Jutta Kemmer. Es sei kein Grund ersichtlich, dass identische Gewässer diesseits der Kreisgrenze weniger zu schützen seien als im Cuxland.

    Den Einsatz chemischer Mittel in Naturschutzgebieten nicht gänzlich zu verbieten, wertete Reinhard Seekamp als Unding. Bei aller Anerkennung für das Bemühen der Verwaltung: Die beschlossenen Gesetzesänderungen beim Niedersächsischen Weg, die ab Januar für Gewässerrandstreifen gelten werden, seien da schon weiter.

    Dezernent Vinbruck erwiderte, er begrüße die Ziele, aber an den Landesverabredungen sei Osterholz nicht beteiligt gewesen. Die Verordnungsentwürfe seien da bereits fertig gewesen. Für Amtsleiter Kleine-Büning ist durchaus offen, ob nicht sogar der Landkreis die Bauern beim Düngen mehr an die Kandare nimmt als der Weg des Landes.

    Die Betroffenheit der Pächter und Eigentümer in den vier Schutzgebieten ist sehr unterschiedlich. Während sich in den Truper Blänken 373 Hektar in landwirtschaftlicher Nutzung befinden, sind es an Billerbeck und Oldendorfer Bach 112 Hektar. Im Heils -und Springmoor summiert sich die Nutzung auf 23 Hektar, die auch bisher schon unter Schutz standen. Und in der Garlstedter Heide- und Moorlandschaft, die vor allem den Truppenübungsplatz im Westen der Kaserne betrifft, seien es je nach Interpretation ein bis vier Hektar Grün- und Ödland. Die Logistikschule genießt über das Bundesrecht weitgehende Privilegien -  trotz des Naturschutzes, der nun teils neu über bisherige Landschaftsschutzflächen verhängt wird.

    Zur Sache

    Austarierte Kompromisslinien

    Landwirte und Naturschützer haben in den Kompromiss-Verordnungen einige Kröten schlucken müssen. Eine Zusage machte Dezernent Dominik Vinbruck beiden Seiten: Sollten sich einzelne Punkte als nicht praxisgerecht erweisen, sei die Kreisbehörde weiterhin gesprächsbereit. Mit den Landwirten, so Johannes Kleine-Büning, habe der Landkreis bisher sachlich, kontrovers und konstruktiv diskutiert.

    Ab 6. Juni, so hatten Betroffene erklärt, sei es für den ersten Schnitt viel zu spät. Um Mahdtermin und Gelegeschutz von Kiebitz und Rebhuhn zumindest auf ökologisch bewirtschaftetem Grünland der Truper Blänken zu versöhnen, gibt es für 129 Hektar eine Auffangklausel, die den Eigentümern einen Antragsweg eröffnet.

    Lockerungen gegenüber dem Ursprungsentwurf gibt es für die Forstwirtschaft, die wegen des Klimawandels zunehmend auch auf schnell wachsende Import-Arten setzt. Mit Ausnahme der Truper Blänken, die keinen nennenswerten Bestand haben, verschwindet das Verbot einer Umwandlung in Nadelwald zugunsten eines Nadelholz-Anteils von höchstens 20 Prozent der Bezugsfläche.

    Auch den Jägern kommt der Landkreis entgegen: Damit sie im Kampf gegen die Afrikanische Schweinepest bei Bedarf die Schwarzwild-Jagd intensivieren können, dürfen mobile Hochsitze kurzfristig bis zu vier Wochen lang aufgestellt werden. Das Veterinäramt wird ein Wörtchen mitzureden haben.

    Außerdem dürfen die Jäger zur Nutria-Bekämpfung nun doch Totschlagfallen verwenden, wenn diese weniger als 100 Meter vom Ufer entfernt stehen. Im Gegenzug dürfen schwimmende Nutria im Wasser nicht geschossen werden, weil in der Dämmerung eine Verwechslungsgefahr mit dem geschützten Fischotter besteht.

    Schlagwörter
    • Die Linke
    • Dörte Gedat
    • Landkreis Osterholz - Osterholz
    • Osterholz
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    butterbeidiefische am 19.01.2021 21:07
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    Fast 75 Prozent Passagierrückgang am Bremer Airport
    Cassandrahb am 19.01.2021 21:01
    Den Chefs des Airports wird der Rückgang herzlich egal sein. Sie haben weniger Arbeit. Ich denke, das kein Geschäftsführer oder andere Führungskräfte ...
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