
Ritterhude. Ritterhudes Kindertagesstätten sind – wie überall in Kreis und Land – zum 11. Januar ins Szenario C gewechselt. Heißt: Sie sind mit dem Ziel geschlossen worden, die Ausbreitungswelle des Coronavirus zu brechen. „So wenig Kontakte wie möglich“ lautet die Devise. Aber eine Notbetreuung, bei der die Gruppen maximal halb so groß wie die regulären Kita-Gruppen sind, ist vorgesehen. Im Einzelfall dürfe diese Belegungsgrenze überschritten werden, teilt das niedersächsische Kultusministerium mit. „Ausnahmen von den Höchstgrenzen sind bereits in der Verordnung angelegt“, so Pressesprecherin Jasmin Schönberger. Angesichts weiter steigender Infektions- und Todesfälle stößt dies bei manch Betroffenem auf Unverständnis.
Den Bruder mit seiner Familie, die betagten Eltern, mehr als einen Freund, dürften sie derzeit nicht besuchen. Aber in den Notbetreuungsgruppen würden die Drei- bis Sechsjährigen mit 13, in Ausnahmefällen sogar 15 Kindern zusammen sein, haben Eltern gegenüber der Redaktion Kritik geübt. Auch Mitarbeiter halten die Zahl der betreuten Kinder für zu groß, sorgen sich um ihre eigene Gesundheit und die ihrer Familien. Insbesondere, da an sie appelliert werde, bei der Arbeit mit Krippenkindern eher keine Maske zu tragen. Die Mimik für diese Altersgruppe sei sehr wichtig. Andere Eltern verstehen wiederum nicht, dass sie keinen Notbetreuungsplatz bekommen, machen den Trägern der Kindertagesstätten Druck. Namentlich genannt werden, möchte keiner. Zu sensibel ist das Thema.
Die Träger der Kindertagesstätten – Kommune, Deutsches Rotes Kreuz und Lebenshilfe Osterholz – bestätigen auf Nachfrage die Berichte. „Die ganze Pandemie hindurch ist der Großteil der Eltern verständnisvoll und unterstützend“, betont die zuständige Abteilungsleiterin der Gemeinde Ritterhude, Sabine Hastedt. Es gebe aber auch Ausreißer. Dennoch: „Die schwierigen Telefonate sind die Ausnahme.“ Und das Befinden der Mitarbeiter sei tatsächlich ganz verschieden, berichtet Olaf Bargemann, Geschäftsführer der Lebenshilfe Osterholz. Insbesondere den vulnerablen Mitarbeitern biete die Lebenshilfe Schutzausrüstung – bei näherem Kontakt – und Masken an. Beides werde gern angenommen.
Auch Danae Papageorgiou, Fachbereichsleitung für Kindertageseinrichtungen beim Kreisverband des DRK, bemerkt: „Die Mitarbeiter gehen sehr unterschiedlich mit der Situation um.“ Einige von ihnen meinten, da müssten sie nun durch, während andere sich große Sorgen machten und Bedenken äußerten. Das sei aber eine Minderheit. Papageorgiou: „Unser Mitarbeiterstamm geht sehr reflektiert mit der Situation um; das Engagement ist vorbildlich.“ Die Mitarbeiter würden alles geben, kreative Lösungen finden und die Familien, deren Kinder nicht zur Notbetreuung kämen, anrufen, um zu fragen, was sie bräuchten. Auf Betreuungszahlen angesprochen, berichtet Olaf Bargemann, dass sie in der Kita Lehmbarg die 50-Prozent-Grenze hielten, in der Krippengruppe darunter lägen. „Letztlich geht es aber ja auch um Kontaktvermeidung“, sagt er. Und nicht darum, die Grenzen auszureizen. Heißt: Weniger ist besser. Zur Nachfrage in den DRK-Einrichtungen teilt Danae Papageorgiou mit, dass sowohl der Hort als auch die Kita-Moormannskamp „glatt aufgehen“. In der Kita-Ihlpohl hätten sie aber über die 50-Prozent-Grenze gehen müssen – für zwei Kinder. Über jeden Fall werde einzeln entschieden. „Das ist ein riesiger Aufriss“, sagt Papageorgiou. Bislang gingen die Nachfragen „erfreulicherweise“ jedoch kaum über das Mögliche hinaus.
„Die Notdienstplatz-Kapazitäten sind in nahezu allen kommunalen Kitas ausgeschöpft“, berichtet ebenfalls Sabine Hastedt. Etwa 100 Plätze seien in Ritterhude derzeit im Regelbereich belegt und an die 40 im Krippenbereich. Dabei seien sechs bis sieben der sogenannten Reserve-Plätze vergeben. Genau wie Lebenshilfe und DRK sagt Hastedt, dass sie bei den Eltern keine falschen Hoffnungen wecken wolle. Nur im absoluten Ausnahmefall könnten sie über die 50-Prozent-Grenze hinaus gehen. Der Landkreis Osterholz untermauert dies: „Die Notbetreuung gilt vor allem für Kinder von Eltern aus systemrelevanten Berufen und von berufstätigen Alleinerziehenden.“
Was die Corona-Verordnung betrifft, würde sich Sabine Hastedt mehr Zeit zwischen Benachrichtigung und Umsetzung wünschen, während Olaf Bargemann die aktuellen Auswahlkriterien des Landes für die Notbetreuungsplätze kritisiert: „Das ist sehr nebulös formuliert.“ Beim ersten Lockdown sei das Ministerium klarer und restriktiver gewesen. Die aktuellen Vorgaben lenkten dagegen den Ärger der Eltern auf die Kita-Träger, so Bargemann. Tatsächlich erklärt das Kultusministerium zur Vergabe der Notbetreuungsplätze im aktuellen Lockdown: „Wir bitten sehr darum, den Ermessensspielraum bei der Gruppenbelegung großzügig und verantwortungsvoll auszufüllen.“
Zur Größe der zulässigen Notbetreuungsgruppen – die im Frühjahr deutlich kleiner war – befragt, teilt das Kultusministerium mit: „Das Anordnen von einschränkenden Maßnahmen durch die Landesregierung muss sich stets am Prinzip der Verhältnismäßigkeit messen lassen. Weiter heißt es: „Eine Notbetreuung mit um circa 50 Prozent reduzierten Gruppengrößen ist infektionsschutzrechtlich derzeit ausreichend; eine Verschärfung der Maßnahmen ist gegenwärtig nicht erforderlich.“ Diese Ansicht werde vom Gesundheitsministerium und vom Landesgesundheitsamt geteilt.
Bereits an diesem Dienstag, 19. Januar, könnte diese Einschätzung überholt sein. Dann kommt die Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidenten zu einer vorgezogenen Krisen-Video-Konferenzschaltung zusammen: Die Infektionszahlen sind trotz Lockdown noch immer zu hoch, es geht um weitere Kontaktbegrenzungen.
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