
Osterholz-Scharmbeck/Verden. Mit seinen gerade 24 Jahren hat er zwar schon vier Kinder, ein stattliches Vorstrafenregister und Erfahrung mit dem Dasein in einer Justizvollzugsanstalt. Einen Schulabschluss hat der gebürtige Bremerhavener aber ebenso wenig vorzuweisen wie eine Berufsausbildung. Sein größtes Problem ist Rauschgift. Weil er diverse Drogen nicht nur im Übermaß selbst konsumiert, sondern vor allem auch wiederholt an Minderjährige verkauft hat, stand der Mann nun erneut vor Gericht – und hat erstmals eine richtig „Packung“ bekommen.
Während der zweitägigen Hauptverhandlung vor der 10. großen Strafkammer des Landgerichts Verden wurde die Anzahl der insgesamt angeklagten Fälle zwar deutlich „eingedampft“, von ursprünglich 64 auf 14. Aber weil es dabei vorwiegend um die Abgabe von Marihuana und gelegentlich Ecstasy an Personen unter 18 Jahren ging und der Angeklagte zudem bereits reichlich, auch einschlägig, vorbestraft ist, fiel das neue Strafmaß hoch aus. Wegen vielfachen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz wurde der junge Mann zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt.
Damit hatte es allerdings nicht sein Bewenden. Das Gericht ordnete auch erwartungsgemäß die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt an, wie es im Juristendeutsch heißt. Dies geschah vor dem Hintergrund, dass der Angeklagte einen „Hang“ hat, im Übermaß berauschende Mittel zu konsumieren, und darüber hinaus die Gefahr besteht, dass er deswegen auch künftig erhebliche rechtswidrige Taten begehen könnte. „Solange er suchtkrank bleibt, sind weitere Taten wahrscheinlich“, hatte die psychiatrische Sachverständige in ihrem Gutachten erklärt.
Bei dem „psychisch gesunden“ 24-Jährigen, der zuletzt in Osterholz-Scharmbeck wohnte und besonders dort mit Drogen dealte, hatte sie ein „polyvalentes Abhängigkeitssyndrom“ diagnostiziert. Seine bevorzugten Substanzen, zum Teil seit Jahren, waren Alkohol, Cannabis, Amphetamine und zuletzt auch zunehmend Kokain. Dass er während der Tätigung seiner einträglichen Drogengeschäfte völlig „zugedröhnt“ und gar unzurechnungsfähig gewesen wäre, ließ sich indes nicht feststellen.
Die Gutachterin kam nach ihrer Exploration zu dem Schluss, dass sowohl seine Einsichts- als auch Steuerungsfähigkeit zu den Tatzeiten „voll erhalten“ waren. Aufgrund der langen, ausgeprägten Mehrfachabhängigkeit und anderer Umstände seien aber die Voraussetzungen für die Unterbringung in einer Entzugsklinik erfüllt und diese auch unbedingt zu befürworten. Bei dem Angeklagten, der durch „fortgesetzte Delinquenz“ und „jugendtypische Kriminalität hervorgetreten“ sei, hat die Sachverständige nun auch ein „beginnendes Problembewusstsein“ ausgemacht, gar „Therapiemotivation“. Dass der 24-Jährige mittlerweile zumindest ansatzweise erkannt hat, dass es höchste Zeit ist, die Reißleine zu ziehen, war am zweiten und letzten Verhandlungstag auch bei seiner Befragung zur Person deutlich geworden. Zuvor hatte der Vorsitzende Richter den aktuellen Auszug aus dem Bundeszentralregister zur Hand genommen. Er enthält zwölf Eintragungen seit April 2011. Waren anfangs noch einige Verfahrenseinstellungen erfolgt, so sah die Lage ab 2013 anders aus. Da gab es vom Amtsgericht Bremerhaven wegen gefährlicher Körperverletzung den ersten Jugendarrest, nicht mal ein Jahr später den nächsten.
Verurteilt wurde der Seestädter auch wegen Betruges, Beleidigung, Missbrauchs von Notrufen, Fahrens ohne Fahrerlaubnis, Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und mehrmals wegen Verstoßes gegen das BTM-Gesetz, einmal sogar in gleich 130 Fällen. Von Bewährungs- und Geldstrafen hat sich der Mann nicht abschrecken lassen, von einem mehrmonatigen Aufenthalt in der Jugendstrafanstalt Hameln auch nicht. Das Landgericht betonte jetzt auch, der Angeklagte habe sich dreisterweise sogar nach einer in Februar vorgenommenen Durchsuchung seiner Bleibe nicht davon abbringen lassen, weiter Drogen zu veräußern.
Im April war die Polizei erneut und diesmal auch mit Rauschgiftspürhunden erschienen. Der Angeklagte wanderte aufgrund eines amtsgerichtlichen Haftbefehls, der auf Verdunklungs- und Wiederholungsgefahr lautete, sofort in Untersuchungshaft. Dort musste er auch nach einer – abgelehnten - Haftbeschwerde verharren. Zwischendurch kam er in Strafhaft: Es wurde eine Ersatzfreiheitsstrafe wegen nicht geleisteter Geldstrafe vollstreckt.
Nun steht dem vierfachen Vater – die Kinder sind drei bis sieben Jahre alt – der Maßregelvollzug bevor. Was da auf ihn zukomme, wisse er in etwa, antwortete er auf entsprechende Frage des Richters. Sein eigener, alkoholkranker Vater sei dort mal untergebracht gewesen, er habe ihn besucht. „Viel Sport, viele Gespräche und Therapie“, erwarteten ihn wohl. Er habe sich auf jeden Fall vorgenommen, einen Schulabschluss nachzuholen und eine Berufsausbildung zu machen. Seine Ziele formulierte er auch: einmal eine eigene Wohnung haben und „regulär arbeiten gehen ohne Drogen“. Seine Zukunft sieht er weder in Osterholz-Scharmbeck noch in Bremerhaven. Und gegenüber der Gutachterin hat er auch angegeben, er wolle „als Vater ein Vorbild sein“.
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