
Landkreis Osterholz. Seit Montag gilt in Niedersachsen die neue Corona-Verordnung, die den Lockdown zunächst bis 14. Februar verlängert und teilweise verschärft. Damit gilt nach Angaben des Landkreises Osterholz nun die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske (OP-Maske oder FFP2/3) in den derzeit geöffneten Geschäftsräumen – Parkplätze und Eingangsbereiche inklusive: Supermärkte, Getränkehandel, Reformhäuser, Babyfachgeschäfte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Autowaschanlagen, Pkw- oder Fahrrad-Werkstätten und Reparaturwerkstätten für Elektronikgeräte, Banken und Sparkassen, Poststellen, Reinigungen, Waschsalons, Zeitungsverkaufsstellen, Tierbedarfshandel, Futtermittelhandel, Brenn- und Heizstoffhandel, Brief- und Versandhandel, Vorverkaufsstellen für Fahrkarten des ÖPNV sowie in allen Bereichen des Außer-Haus-Verkaufs.
Außerdem sind diese Masken vorgeschrieben auf Wochenmärkten, in Bussen und Bahnen, an Haltestellen und Bahnhöfen sowie in der derzeit zulässigen körpernahen Dienstleistung und Körperpflege wie der medizinisch verordneten Fußpflege.
Gottesdienste und religiöse Veranstaltungen fallen nach Angaben der Kreisverwaltung ebenfalls unter die strengere Maskenpflicht; werden dazu mehr als zehn Besucher erwartet, so muss dies mindestens zwei Werktage vorher beim Landkreis Osterholz angezeigt werden. Die Angaben über Art, Ort, Zeitpunkt und Umfang der Veranstaltung sind per E-Mail an gesundheitsamt@landkreis-osterholz.de zu schicken.
Von den Kontaktbeschränkungen werden Kinder unter vier Jahren ausdrücklich ausgenommen, sodass sie nicht auf die erlaubte Höchstanzahl an Personen anzurechnen sind. Zudem wurde auch die Quarantäne-Verordnung des Landes angepasst. Sie regelt seit Sonnabend neu, was bei einer Einreise nach Niedersachsen aus einem ausländischen Risikogebiet, einem Hochinzidenzgebiet oder einem Virusvarianten-Gebiet zu beachten ist. Welche Länder jeweils dazu zählen, darüber informiert das Robert-Koch-Institut tagesaktuell auf seiner Internetseite unter www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html.
Bei Fragen zu beiden Verordnungen steht das Bürgertelefon des Gesundheitsamts während der Öffnungszeiten unter der Rufnummer 0 47 91 / 9 30 29 00 zur Verfügung. Den Wortlaut hat der Landkreis Osterholz im Internet unter www.landkreis-osterholz.de/corona veröffentlicht.
Zum Thema der Schutzimpfungen gegen das Coronavirus hat das Land Niedersachsen eine eigene Hotline eingerichtet. Dort werde allgemeine Fragen zum Impfen beantwortet; die Hotline ist von Montag bis Sonnabend zwischen 8 und 20 Uhr unter Telefon 08 00 / 9 98 86 65 erreichbar.
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