
Landkreis Osterholz. Gut eine Woche nach Eröffnung des Impfzentrums in der Stadthalle Osterholz-Scharmbeck ist nun auch das Transportproblem für mobilitätseingeschränkte Menschen landesweit gelöst: Wer nicht anders zu seinen Impfterminen kommt, kann sich beim Hausarzt eine Verordnung zur Krankenbeförderung ausstellen lassen; diese sogenannten Transportscheine werden von Taxis, Mietwagen, Land und Kassen nun unbürokratisch akzeptiert und abgerechnet, ohne dass die Impflinge in Vorleistung treten müssen. Das teilt der Gesamtverband Verkehrsgewerbe Niedersachsen (GVN) in einer Pressemitteilung mit.
Demnach gebe es nun eine einheitliche Lösung, um jedem immobilen Impfling den Zugang zu den teilweise weit entfernten Impfzentren zu ermöglichen – unabhängig von finanzieller Leistungsfähigkeit und sozialer Vernetzung. Zudem sei es eine Entlastung der Impfzentren, denen kleinteilige Erstattungsverfahren als zusätzliche Arbeitsbelastung erspart blieben, so die GVN-Mitteilung. Bei Pflegegrad 3, 4 oder 5 zahlen letztlich die Kassen, und wo diese nicht einspringen, übernimmt das Land. Die Arztpraxis macht ihre Kosten bei Kassenpatienten gegenüber dem Leipziger Dienstleister geltend. Wer also Termin und Transportschein hat, sollte seine Fahrt rechtzeitig reservieren, so ein GVN-Sprecher.
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