
Landkreis Osterholz. Das Land Niedersachsen hat am Freitag darüber informiert, dass die zweite Gruppe der Impfberechtigten ab Montag weiter geöffnet werden soll. Hannover will demnach ab 15. März erste Wartelisten-Plätze auch für chronisch Kranke, pflegende Angehörige und 70- bis 79-Jährige vergeben. Etliche Lehrer und Erzieher hingegen haben bereits Termine: Die Lobby der Pädagogen hatte erfolgreich darauf gedrängt, sie den Kranken, Behinderten und Senioren gleichzustellen, obwohl der Bund dies nach den Empfehlungen von Ethikrat und Impfkommission zunächst nicht geplant hatte. Der Kreis Osterholz bittet Lehrkräfte und Erzieher darum, nun nicht auch noch auf die Warteliste zu drängen, wenn ihre Schule oder Kita bereits Kontakt zum Impfzentrum hat. Eine Bekanntgabe der Impftermine für diese Berufsgruppen erfolge – wenn nicht schon geschehen – gesondert und zeitnah.
Die Gruppe der 70- bis 80-Jährigen, die nun zum Zuge kommen soll, ist groß. Landesweit zählen rund 750.000 Menschen – also fast jeder zehnte Niedersachse – dazu. Das Land will seine Impfaufrufe wegen des erwarteten Andrangs wöchentlich in drei Jahrgangsgruppen versenden. Zuerst werden 77-,78- und 79-Jährige angeschrieben. Dabei greift Hannover nicht erneut auf die lückenhafte und veraltete DHL-Datenbank zurück, sondern kooperiert mit den Kommunen.
Es bleibt dabei, dass Termine und Warteliste ausschließlich über die kostenlose Hotline 0 80 0 / 9 98 86 65 (montags bis sonnabends 8 bis 20 Uhr) oder per Internet unter www.impfportal-niedersachsen.de verwaltet werden. Am Freitagnachmittag ging online wegen knapper Impfstoffmengen vorübergehend erst mal gar nichts. Die Erfahrung lehrt zudem, dass diejenigen schneller zum Zuge kommen, die sich elektronisch per SMS oder E-Mail benachrichtigen lassen: Wegen langer Postlaufzeiten vor allem im ländlichen Raum vergibt das Land per Brief nur noch Termine mit mehr als sieben Tagen Vorlauf. Menschen mit medizinischer Indikation sollen eine Bestätigung ihrer Krankenkasse erhalten – oder bei Bedarf eine Bescheinigung vom Arzt. Kontaktpersonen von Pflegebedürftigen erhalten ihre Bestätigung von der Pflegekasse oder dem behandelnden Arzt. Zusätzlich zur Impfung in den Impfzentren sollen voraussichtlich ab dem 19. April auch Impfungen bei den niedergelassenen Ärzten möglich sein. Dort sollen vorrangig Personen mit Vorerkrankungen und immobile Personen geimpft werden. Die Prioritäten der Impfgruppen ist in den Arztpraxen nicht anders als im Impfzentrum in der Stadthalle. Seit Beginn der Kampagne, die im Januar mit mobilen Teams in den Heimen begann, wurden kreisweit bisher 10.392 Impfungen vorgenommen: 7550 Erstimpfungen und weitere 2842 Zweitimpfungen.
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