
Landkreis Diepholz. Das Beobachtungsgebiet zur Geflügelpest in Teilen von Stuhr und Bassum wird aufgehoben. Das teilt der Landkreis Diepholz mit. Die entsprechende Allgemeinverfügung soll im Internet unter www.diepholz.de in der Rubrik „Amtliche Bekanntmachungen“ veröffentlicht werden und tritt am Sonntag, 24. Januar, in Kraft. Das Beobachtungsgebiet wurde vor wenigen Wochen aufgrund eines Ausbruchs der Geflügelpest in der Gemeinde Prinzhöfte im Landkreis Oldenburg eingerichtet. Die mit der Einrichtung verbundenen Einschränkungen beim Transport von Geflügel und Geflügelprodukten, wie etwa Eiern oder Fleisch, sind damit beendet. Unabhängig davon gilt weiterhin das landkreisweite Aufstallgebot für Geflügel. Auch sind nach wie vor die Biosicherheitsvorkehrungen zu beachten.
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