
Landkreis Diepholz. Insgesamt 60 Impfzentren sollen in ganz Niedersachsen entstehen, das hat die Landesregierung in ihrem Konzept zum Aufbau der Impfzentren festgelegt. Für den Landkreis Diepholz könnten es theoretisch wegen der Anzahl der Einwohner sogar zwei werden, wobei die Tendenz dahin zu gehen scheint, eher einen konzentrierten Standort zu etablieren. Derzeit ist die Kreisverwaltung auf der Suche nach geeigneten Liegenschaften, in denen ein Impfzentrum eingerichtet werden könnte und hat dabei auch schon einen Standort näher im Blick. Wie Kreisrat Jens-Hermann Kleine berichtet, ist der Landkreis derzeit in Gesprächen mit dem Klinikverbund, um ihn als Kooperationspartner für die Realisierung des Impfzentrums mit ins Boot zu holen. „Wir schauen insbesondere auch auf den Standort Bassum“, verrät er.
Denn nicht jede Liegenschaft des Landkreises kommt für ein Impfzentrum in Frage. Für die potenziellen Standorte hat die Landesregierung eine ganze Reihe von Anforderungen gestellt. So muss unter anderem eine räumliche Unterteilung für einzelne Stationen vorhanden oder einfach zu schaffen sein, es muss getrennte Ein- und Ausgangsbereiche sowie ausreichend Parkflächen und eine gute Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr geben. Und natürlich muss ein gesicherter Lagerraum für den Impfstoff zur Verfügung stehen. „Auch eine Internetverbindung ist ganz wichtig, weil das Land darüber ein Terminmanagement machen will“, erzählt Kleine. Die sei aber in der freien Fläche im Landkreis nicht unbedingt immer gegeben.
Pro Impfzentrum mit vier Impf-Plätzen soll dann ein Impfarzt zuständig sein, der vom Land und der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen (KVN) gestellt wird. Das weitere Impf-Personal soll mit medizinischen Kräften vor Ort abgedeckt werden. „Das wäre mit dem Klinikverbund alles gegeben“, sagt Kleine. Für die anfallende Verwaltungsarbeit etwa am Empfang des Impfzentrums können laut Landesregierung Beschäftigte der kommunalen Verwaltungen oder alternativ auch Hilfskräfte eingesetzt werden. Auch ein Sicherheitsdienst muss für jedes Impfzentrum bereitgestellt werden.
Das ist an einem gebündelten Standort natürlich einfacher. Der Kreisrat sieht aber auch noch andere Vorteile in einem zentralen Impfzentrum. So könnte man etwa mit zwei Impfärzten in einem Zentrum entsprechend längere Öffnungszeiten ermöglichen als an zwei getrennten Standorten.
Bereits bis Ende November sollen die Landkreise und kreisfreien Städte der Landesregierung ihre Vorschläge zu den Impfzentren-Standorten mitgeteilt haben. Bis Mitte Dezember sollten die Liegenschaften dann auch bereits betriebsbereit gemacht werden. „Es ist richtig und wichtig, das alles zeitlich organisiert zu bekommen“, sagt Kleine. Denn undenkbar wäre es, wenn der Impfstoff komme und es keine Möglichkeit gebe, diesen vor Ort auch zu verteilen.
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