
Stuhr. Die Planungen für den Ausbau der Straßenbahnlinie 8 über Stuhr nach Leeste könnten 2021 wieder Fahrt aufnehmen. „Wir rechnen noch in diesem Jahr mit einem Urteil“, erklärt Stuhrs Bürgermeister Stephan Korte. Denn noch besteht für den Straßenbahnausbau, wie berichtet, kein Baurecht, weil sich derzeit das Oberverwaltungsgericht Lüneburg mit dem Vorhaben beschäftigt. Nun könnte es aber noch in diesem Jahr ein Urteil in der Angelegenheit geben. Bereits für März war seitens des Gerichts ursprünglich eine mündliche Verhandlung gegenüber der Gemeinde Stuhr angekündigt worden. Nun hofft Korte, dass die Verhandlung noch in diesem Halbjahr tatsächlich auch erfolgen kann und die Entscheidung positiv ausfällt. „Wenn der Planfeststellungsbeschluss rechtskräftig ist, möchten wir natürlich auch so zügig wie möglich mit dem Baustart beginnen“, erklärt Korte.
Damit dafür alles vorbereitet ist, will die Gemeinde nun für die insgesamt neun Haltestellen auf Stuhrer Gebiet die entsprechenden Bebauungspläne auf den Weg bringen. Während für die Station an der Haferflockenkreuzung in Moordeich der Bebauungsplan bereits steht und die Gemeinde auch über ein entsprechendes Grundstück an der Straße An der Bahn verfügt, soll es nun mit dem Bahnhof Stuhr weitergehen. Dort soll zusätzlich zur Haltestelle auch ein Angebot für Park-and-Ride sowie Bike-and-Ride entstehen, außerdem müssen die Zu- und Abwege der Haltestelle gestaltet werden. „Bike-and-Ride ist ein großes Thema“, sagt der Bürgermeister. Auch Boxen für E-Bikes seien Teil der Überlegungen. Durch die Haltestelle am Stuhrer Bahnhof soll auch die Erreichbarkeit des Ortsteils verbessert werden.
Weil der Bahnhof auch Teil des Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (Isek) ist und somit im direkten Zusammenhang mit der Ortskernentwicklung steht, will die Gemeinde für die Gestaltung des Bahnhofs die Öffentlichkeit rechtzeitig mit ins Boot holen. „Für uns ist es wichtig, wie sich die Haltestelle in die Örtlichkeit eingliedert“, sagt Korte. Zum Bebauungsplan „Bahnhof Stuhr“ plant die Verwaltung deswegen eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung. „Wir wollen dafür vorab die Meinung der Bürger abrufen“, erklärt Korte. Dafür ist auch eine digitale Informationsveranstaltung im März geplant.
Denn der Planfeststellungsbeschluss für den Straßenbahnausbau umfasst lediglich die für den Betrieb der Linie 8 erforderlichen technischen Anlagen sowie je eine Fahrrad-Abstellanlage nördlich und südlich des Gleisbettes am Bahnhof Stuhr. Auto-Parkplätze sowie zusätzliche Fahrrad-Stellflächen südlich des künftigen Bahnsteigs sind dagegen Bestandteil der gemeindlichen Planung. Ähnlich sieht das an den anderen geplanten Haltestellen aus. Dafür müssen entsprechende Bebauungspläne aufgestellt werden. Für die Realisierung des Großprojektes muss die Gemeinde außerdem noch Grundstücke ankaufen. Dafür beauftrage man gerade gemeinsam mit Bremen und Weyhe eine Firma, die sich um die Grundstückskäufe kümmern soll, erklärt Korte.
Wann es konkret mit dem Bau der Straßenbahnlinie losgehen könnte, kann der Bürgermeister jedoch noch nicht sagen. Sollte der Planfeststellungsbeschluss rechtskräftig sein, wolle man schnellstmöglich loslegen. Dabei werde man aber darauf achten, dass man nicht acht Baustellen gleichzeitig in der Gemeinde habe, um den Verkehr nicht an mehreren Stellen zeitgleich zu beeinträchtigen. Das Consult Team Bremen (CTB), der gemeinsame Projektpartner von Stuhr, Weyhe und Bremen, sei jetzt bereits dabei, die Linie 1 auf Bremer Gebiet zu bauen. „Die werden auch die Verlängerung in Weyhe und Stuhr durchführen“, erklärt Korte und Lars Gärner, Stuhrs Justiziar und stellvertretender Fachbereichsleiter für Bau, Recht und Ordnung, ergänzt: „Die Feinplanung dafür ist aber auch noch gar nicht in Gänze aufgestellt worden.“ Im Vorfeld des Straßenbahnausbaus der Linie 8 werde zunächst die Linie 1 gemacht. „Dafür ist das Baurecht ja auch schon da“, merkt Gärner an.
Wer sich an dem Verfahren für den Bahnhof Stuhr beteiligen oder sich einfach nur über die Planungen informieren möchte, hat dazu am Donnerstag, 11. März, in der Informationsveranstaltung der Gemeinde Stuhr Gelegenheit. Aufgrund der Corona-Pandemie kann die Bürgerbeteiligung jedoch nicht als Präsenzveranstaltung stattfinden, sondern ist als Videokonferenz angelegt. Beginn des digitalen Formats ist um 18 Uhr. Interessierte können sich dafür über das Sekretariat des Bürgermeisters per E-Mail an d.toelle@stuhr.de oder telefonisch unter der Rufnummer 04 21 / 5 69 52 04 anmelden. Die Teilnehmer erhalten anschließend einen Link zu der virtuellen Live-Veranstaltung, um die Sitzung zu verfolgen und Fragen zu stellen. Bürger, die über keinen Internetzugang verfügen, können sich ebenfalls bei der Verwaltung melden, die dann versuchen will, eine anderweitige Teilnahme an der Sitzung zu ermöglichen.
Gerichtsverfahren läuft seit 2013
Hinter dem Verfahren gegen den Straßenbahnausbau der Linie 8 auf der Strecke der Bremen-Thedinghauser-Eisenbahn (BTE) von Huchting nach Stuhr und Weyhe steht eine Klage von Gegnern des Vorhabens. Sie beantragten bereits 2013 beim Oberverwaltungsgericht in Lüneburg, den entsprechenden Planfeststellungsbeschluss für den niedersächsischen Teil der Straßenbahnverlängerung aufzuheben. Die Kläger bemängelten unter anderem, dass nicht das Allgemeine Eisenbahngesetz, sondern das Personenbeförderungsgesetz die richtige Rechtsgrundlage für das Projekt hätte sein müssen. Auch die Ausführlichkeit des Gutachtens zur Umweltverträglichkeit bemängelten die Kläger, die dieses als unzureichend einstuften. 2016 entschied das Oberverwaltungsgericht Lüneburg schließlich zugunsten der Kläger.
Gegen das Urteil aus Lüneburg legten die Verantwortlichen jedoch Revision ein und bekamen schließlich 2019 vom Bundesverwaltungsgericht Recht, welches das vorherige Urteil aufhob und somit auch den gefassten Planfeststellungsbeschluss im Wesentlichen bestätigte. Weil das Oberverwaltungsgericht allerdings das Vorhaben zuvor noch gar nicht in Gänze, sondern nur die Rechtsgrundlage und das Umweltgutachten geprüft hatte, verwies das Bundesverwaltungsgericht das Verfahren wieder zurück an die Lüneburger. „Das sind jetzt noch Kleinigkeiten, die geprüft werden müssen“, erklärt Stuhrs Justiziar Lars Gärner. Mit einem abschließenden Urteil rechnet die Gemeinde Stuhr nun in diesem Jahr, nachdem 2020 bereits seitens des Oberverwaltungsgerichts ein Termin für eine mündliche Verhandlung signalisiert worden war.
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