
Stuhr. Das Szenario klingt erschreckend: Die Feuerwehr wird zu einem Einsatz gerufen. Mit ihren Fahrzeugen rücken die Helfer so schnell es geht aus. Oftmals zählt jede Minute. Vor Ort kommt es aber zu Komplikationen. Aufgrund von falschgeparkten Autos kommen die Einsatzkräfte nicht richtig an den Brandort heran und werden so in ihrer Arbeit behindert. Außerdem kann es in diesen Fällen zu Beschädigungen an den Autos oder auch den Feuerwehrfahrzeugen kommen. Damit diese Situationen gar nicht erst entstehen, möchte die Gemeinde Stuhr für das richtige Parken sensibilisieren und mahnt Autofahrer, sich an die gesetzlichen Vorgaben zu halten.
An einigen Stellen in der Gemeinde werde es für die Feuerwehr schwer, berichtet Michaela Schierenbeck, Fachdienstleiterin für die Bereiche Verkehr und Feuerwehr bei der Stuhrer Gemeindeverwaltung. Gerade an Kreuzungsbereichen oder in engen Straßen komme es zu problematischen Situationen, sagt sie weiter. Das betreffe vor allem die eher städtischen Gebiete und die engen Wohngebiete wie zum Beispiel in Brinkum, Varrel oder Alt-Stuhr, erklärt die Verwaltungsmitarbeiterin.
Dabei gebe es gesetzliche Vorgaben, wo ein Auto abgestellt werden darf und wo eben nicht. Grundsätzlich müsse eine Restfahrbahnbreite von 3,5 Metern erhalten bleiben, erläutert Michaela Schierenbeck. Außerdem ist das Parken vor Grundstücksein- und -ausfahrten verboten. Bei schmalen Straßen gelte dies auch für die Fläche gegenüber der Ein- und Ausfahrten. In Kreuzungsbereichen und bei Einmündungen ist das Parken bis zu je fünf Meter vor den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten nicht erlaubt. Ansonsten zeigen auch an einigen Stellen Schilder, wo das Parken verboten oder explizit erlaubt ist. All das sei in der Straßenverkehrsordnung (STVO) geregelt. „Wir neigen aber dazu, es zu vergessen“, sagt Schierenbeck.
Dennoch: „Die Regelungen haben ihre Berechtigung“, betont die Mitarbeiterin der Stuhrer Gemeindeverwaltung. Gerade die großen Feuerwehrfahrzeuge bräuchten Platz zum Rangieren. „Wir brauchen die Feuerwehr, aber die Feuerwehr braucht auch uns“, appelliert Schierenbeck an alle Autobesitzer.
Die Einhaltung der Parkvorschriften werde von der Gemeindeverwaltung ebenfalls kontrolliert. „Unser Außendienst ist flexibel tätig“, sagt Schierenbeck. So sei dieser auch „morgens um 6 Uhr und abends ab 20 Uhr sowie an den Wochenenden“ unterwegs, setzt sie Behauptungen von möglichen kontrollfreien Zeiten entgegen. Der Gemeinde gehe es aber nicht darum, Bußgelder einzutreiben, sondern für die Regeln und mögliche Gefahren, die durch nicht sachgemäßes Parken entstehen, zu sensibilisieren, betont Schierenbeck. Die Gemeinde suche daher mit Dauerparkern auch das Gespräch. In einigen Fällen bleibe es bei Verwarnungen, in anderen Fällen müssten aber eben auch Bußgelder eingefordert werden. „Parken auf Geh- und Radwegen ist da der Klassiker“, sagt sie. An schwierigen Stellen verhängt die Gemeinde auch Parkverbote für Straßen, zum Beispiel, wenn die Müllabfuhr nicht durchkommt, berichtet Schierenbeck.
Im Fall eines Brandes oder eines Feuerwehreinsatzes kann es aber auch noch zu weiteren Problemen kommen. In diesem Falle müssten die Falschparker in Extremsituationen auch mit Beschädigungen an ihrem Auto rechnen, sagt Stuhrs Erste Gemeinderätin Bettina Scharrelmann. „Brandschutz geht vor den Schutz des Eigentums“, erklärt sie. Daher hofft die Verwaltung, dass diese Fälle durch vorausschauendes Parken erst gar nicht eintreten.
Fragen zu verkehrlichen Themen beantwortet im Stuhrer Rathaus Jürgen Brinkmann. Er ist telefonisch unter der Rufnummer 04 21 / 5 69 51 03 oder per E-Mail unter der Adresse j.brinkmann@stuhr.de zu erreichen.
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