
Im Juli war er noch mit einem Jahr Jugendstrafe auf Bewährung und vier Wochen Dauerarrest davongekommen, den er im August absitzen musste. Dumm gelaufen, aber für den notorischen Langfinger offenbar kein Grund, künftig von Diebstählen Abstand zu nehmen. Daher gestaltete sich ein weiterer Verhandlungstermin beim Amtsgericht für den 18-jährigen Verdener nun auch wesentlich unangenehmer als die bisherigen: Am Anfang stand eine Haftbefehlsverkündung, am Ende ein Urteil, das ebenfalls mit Freiheitsentzug verbunden ist.
Unter Einbeziehung der Bewährungsstrafe verhängte das Jugendschöffengericht wegen dreifachen gewerbsmäßigen Diebstahls diesmal zwei Jahre und zwei Monate. Das war dann für den Angeklagten, der zuvor cool über seine angebliche Kokainsucht und einen gefährlichen Kreditgeber schwadroniert hatte, doch ein Anlass, ein paar Tränen zu verdrücken. Und im Saal saßen ja seit seinem morgendlichen Auftritt an der Seite seiner Verteidigerin auch die beiden uniformierten Herren, die ihn direkt der Untersuchungshaft zuführen wollten. Nein, so hatte er sich das nicht vorgestellt.
Dabei hätte der Angeklagte damit rechnen müssen, dass das Gericht jetzt die Zügel anziehen würde. Der Haftbefehl war ergangen, weil „weitere Taten im Raum stehen“, wie Vorsitzende Richterin Ilse Hastmann-Nott es vorsichtig formulierte. Nur drei Tage vor dem Prozess soll der 18-Jährige erneut erwischt worden sein, wieder in der Verdener Innenstadt, seinem bevorzugten Revier. Erst Mitte September hatte die Polizei vor einem „Einschleichdieb“ gewarnt, der „jede sich bietende Gelegenheit nutzt, um Trinkgeldkassen, Portemonnaies und Mobiltelefone zu stehlen“. Ein Handy soll diesmal auch zur Beute gezählt haben. Aber dazu ließ der Angeklagte während seines Teilgeständnisses dreist verlauten: „Mobiltelefone entwende ich eigentlich nie“.
Vom aktuellen Fall vergangene Woche abgesehen, hat der sich so jovial gebende Youngster juristisch ohnehin noch einiges zu erwarten. Bei der Staatsanwaltschaft sollen sich Anzeigen und Verfahren förmlich stapeln. Angesichts der hohen Rückfallgeschwindigkeit lag auch für Staatsanwalt Joachim Beneke eine erneute Bewährungsstrafe außer Betracht. Er verwies auf eine weitere Vorstrafe wegen gemeinschaftlichen Raubes und forderte ein Jahr und neun Monate. Das Schöffengericht ging noch deutlich darüber hinaus. Man habe es keineswegs mit einem „Gelegenheitstäter“ zu tun, betonte die Richterin. „Bei ihm ist das etwas ganz anderes, das ist alles starker Tobak“.
Schon zwei Wochen nach dem Juli-Urteil sei der Angeklagte wieder losgegangen, um zu stehlen: „Die erhoffte Signalwirkung ist völlig verpufft“. Eingeräumt hat der 18-Jährige, der es mit einem 2018 erlangten Hauptschulabschluss bewenden ließ, zwei Ladendiebstähle in der Fußgängerzone. In einem Spielwarengeschäft ging er in einem unbeachteten Moment an eine unter dem Tresen befindliche Handtasche und verschwand mit dem Portemonnaie; es enthielt 45 Euro. Geldbörse und EC-Karten habe er in einem Mülleimer am Allerpark entsorgt, sagte er.
Ungleich größer war der Betrag, der ihm in einem anderen Laden in die Hände fiel, rund 2900 Euro. Eine Mitarbeiterin hatte schon die Einnahmen im Portemonnaie verstaut, um sie zur Bank zu bringen. Als sie durch Kunden abgelenkt war, nutzte der Dieb die Gunst der Situation und griff zu. Auf das Konto des Angeklagten geht zur Überzeugung des Gerichts auch der Diebstahl eines Portemonnaies bei einem Hörgeräteakustiker. Während sich seine Begleiterin einem Hörtest unterzog, fragte der 18-Jährige nach der Toilette – ein vermutlich häufig angewendeter Trick, der wieder funktionierte. Es fanden sich 20 Euro.
Er habe damals sehr viel Geld benötigt, erklärte der redegewandte Angeklagte, um sodann sein Drogen-Dilemma darzulegen. Mit Drogen habe er ja „schon jahrelang“ zu tun, Stichwort Cannabis. Aber „kurz vor der Domweih“ sei er leider auch an Kokain geraten. Besser gesagt: Eine Freundin habe ihm gezeigt, „wie man aus Kokain Crack macht“. Und damit soll das Verhängnis seinen Lauf genommen haben: „Die Taten habe ich wegen Abhängigkeit begangen“. Richterin Hastmann-Nott hakte gleich ein: Davon habe er aber bei der letzten Verhandlung gar nichts erzählt. Die Erwiderung kam prompt: „Ich dachte, ich krieg das irgendwie in den Griff“. Die Schulden beim Koks-Lieferanten hätten sich bis 6000 Euro gehäuft. „Da hat er angefangen, mich zu jagen“.
Er habe sich selbst um einen Therapieplatz bemüht, behauptete er zudem, damit solle es schon in wenigen Tagen losgehen. Eine richterliche Überprüfung ergab zwar, dass er sich tatsächlich im Landeskrankenhaus Lüneburg telefonisch gemeldet und auf eine Warteliste für eine Entgiftung habe setzen lassen. Aber persönlich würde man ihn dort nicht kennen, von Arztbesuch und Kostenzusage der Krankenkasse könne auch keine Rede sein. Der Angeklagte „taktiere“ mit seiner angeblichen Kokainabhängigkeit. Was bei ihm auf jeden Fall feststellbar sei: ein großes Maß an krimineller Energie.
|
Immer sonnabends möchten wir Sie unter dem Motto "Aufgetischt" auf eine kulinarische Entdeckungsreise in unsere Region mitnehmen. An dieser Stelle haben wir alle Restaurant-Besuche gesammelt.
1) Gasthaus Holschenböhl (Emtinghausen)
2) Ristorante Italia (Bruchhausen-Vilsen)
3) Gasthaus Leinenweber (Bruchh.-Vilsen)
5) Gasthaus Esszimmer (Bruchh.-Vilsen)
6) Die Kastanie (Martfeld-Hollen)
8) To'n Poggenkrog (Bruchh.-Vilsen)
9) Brasserie Horstmann (Bruchh.-Vilsen)
10) Forsthaus Heiligenberg (Bruchh.-Vilsen)
11) Restaurant Akropolis (Bruchh.-Vilsen)
13) Adriatic Grill und Fisch (Achim)
14) China-Restaurant Asia (Verden)
15) Ristorante Da Vito (Achim)
17) Ristorante Davide (Verden)
18) Bellini (Achim)
Welcher Verein wann in Bremen oder der Region spielt und wie die Begegnung ausgegangen ist, erfahren Sie in unserem Tabellenbereich. Auch die Ergebnisse der Spiele der höheren Ligen finden Sie dort.
anregungen werden doch immer noch zuhause empfangen.