
Die Havarie in der Kläranlage Verden ist lange her, Ende 2017 liefen rund 6000 Kubikmeter Faulschlamm aus. Schuld war damals eine defekte Rohrverbindung. Doch zumindest für die CDU-Fraktion im Stadtrat Verden ist die Angelegenheit noch nicht erledigt. Eine umfangreiche Anfrage wurde zwar in der letzten Sitzung des Stadtrats vor der Sommerpause beantwortet, trotzdem sehen die Mitglieder nach wie vor Klärungsbedarf. „Wir haben den Verdacht, dass die Havarie vermeidbar gewesen wäre“, begründete Frank Medenwald die Skepsis der CDU.
Nach seiner Überzeugung hat es Versäumnisse bei der Sicherheit gegeben. Da sich die Havarie auf den Betriebsabschluss 2018 des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung ausgewirkt habe, könne die CDU der Betriebsleitung keine Entlastung erteilen, sondern werde sich enthalten. Dazu kam es jedoch nicht, denn auf Antrag von Ingo Neumann (SPD) wurde der Punkt vertagt. Offene Fragen sollen nun im Betriebsausschuss geklärt werden.
In seinen Antworten auf die Anfragen der Fraktion hatte Betriebsleiter Uwe Gerdes bereits Angaben zur Vorgeschichte der Havarie gemacht. Demnach wurde der Faulbehälter I im Jahr 2016 zu Inspektionszwecken außer Betrieb genommen. Bei der Inspektion wurde eine schadhafte Fuge zwischen Faulbehältertrichter und Zylinderwandung entdeckt, die saniert werden musste. Dies wurde im Januar 2017 abgeschlossen, teilte Gerdes mit. Da danach jedoch leichte Undichtigkeiten aufgetreten seien, habe es Zweifel am Erfolg der Sanierung gegeben, so der Betriebsleiter. Man habe aber vermutet, dass sich diese Undichtigkeiten beim Befüllen mit Klärschlamm von selbst abdichten würden. „Von der Wiederinbetriebnahme wurde bis zum Tag der Havarie keine erneute Undichtigkeit festgestellt“, erinnerte sich Gerdes.
Zeitgleich mit der Inspektion des Faulbehälters wurden im Keller im Jahr 2016 Rohrleitungen und Schieber ausgetauscht. Nach Abschluss dieser Arbeiten wurde der Behälter dann von September bis Dezember 2017 wieder mit Faulschlamm befüllt. „Die Havarie am 8. Dezember 2017 steht in keinem ursächlichen Zusammenhang mit der bautechnischen Sanierung des Faulturms“, erklärte Gerdes.
Gefragt nach dem finanziellen Gesamtschaden der Havarie, nannte Gerdes die Summe von 1,35 Millionen Euro, ohne die erhöhten Personalkosten. Alleine die neue Elektroanlage des Faulbehälters kostete rund 520 000 Euro. Außerdem musste der Eigenbetrieb etwa 80 000 Euro zusätzliche Stromkosten bezahlen. Infolge der Havarie sind demnach 2017 Kosten von 372 000 Euro und 2018 in Höhe von 188 000 Euro angefallen. Dazu kommen Aufwendungen in Abschreibungen und eine neue Isolierung der Heizungsanlagen.
Versichert waren „nur untergeordnete Schadenswerte“, wie Gerdes mitteilte. Eine Technikversicherung sei nicht abgeschlossen gewesen. Zur finanziellen Regulierung des Schadens musste der Eigenbetrieb weitestgehend auf Rückstellungen und Rücklagen zurückgreifen. Außerdem werden die Kunden des Eigenbetriebs zusätzlich über die Abwassergebühren belastet – nach einer Berechnung des Eigenbetriebs um zusätzlich etwa 13 Euro pro Jahr für einen durchschnittlichen Drei-Personen-Haushalt. Laut Gerdes habe der Verzicht auf eine Technikversicherung über die Laufzeit von 20 Jahren seit Gründung des Eigenbetriebs im Gegenzug zu geringeren Ausgaben geführt. Der Betriebsleiter nannte eine Summe von insgesamt etwa 700 000 Euro. „Rechnet man diese Summe gegen, würden sich die Mehraufwendungen durch die Havarie auf lediglich 650 000 Euro belaufen“, rechnete Gerdes vor. Gefragt nach dem Zustand der sogenannten Schieber, mit denen im Erdgeschoss der Faulturm hätte geschlossen werden können, antwortete Gerdes, dass die mechanischen Schieber betriebsbereit gewesen seien.
Allerdings waren die 2016 eingebauten Schieber bis zur Havarie nicht elektrisch angeschlossen. Zum Zeitpunkt der Havarie „hätten vom Erdgeschoss aus keine Schieber im Keller manuell geschlossen werden können“, erklärte Gerdes. Die CDU wollte zudem wissen, wie oft es im Vorfeld der Havarie Notfallschulungen und -übungen gegeben habe. Wie Gerdes ausführte, arbeiten auf der Kläranlage ausgebildete Fachkräfte, die in abwassertechnischen Anlagen unterwiesen sind und entsprechende Schulungen erhalten haben. Diese würden sich zudem mit Gefährdungssituationen auskennen.
„Es liegt auch ein Notfallplan vor, potenzielle Gefährdungen werden angesprochen und bei Bedarf werden entsprechende Beurteilungen erstellt“, so der Betriebsleiter. Vor der Wiederinbetriebnahme des Faulbehälters im Jahr 2017 seien zudem zu bestimmten Themenbereichen externe Fachleute hinzugezogen worden. Nach der Havarie sei die Stadtpolitik, so Gerdes, mehrfach umfassend über Umfang und Ursachen informiert worden – im März 2018 auch am Ort der Havarie.
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