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  • » Nach Ausraster: Gericht verurteilt 36-Jährigen zu 1200 Euro Geldstrafe
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Trunkenheitsfahrt und Angriff auf Polizei
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1200 Euro Strafe für Angriff auf Ordnungshüter

Friedrich-Wilhelm Armbrust 08.01.2021 0 Kommentare

Nachdem er wegen einer Trunkenheitsfahrt auf dem Fahrrad von Polizisten gestellt worden war, ging ein 36-Jähriger die Beamten tätlich an. Das und die Promillefahrt wurden jetzt vor Gericht verhandelt.

  • Wegen einer Trunkenheitsfahrt und Angriffen auf Polizisten stand ein 36-Jähriger vor Gericht.
    Wegen einer Trunkenheitsfahrt und Angriffen auf Polizisten stand ein 36-Jähriger vor Gericht. (Peter Steffen)

    Landkreis Osterholz. An einem späten Sonnabendvormittag im Juli des vergangenen Jahres war ein inzwischen 36-Jähriger mit dem Fahrrad in Neuenkirchen in der Vorbrucher Straße unterwegs. Ein später angeordneter Test bei dem Mann ergab, dass er mit gut zwei Promille Blutalkoholgehalt auf dem Fahrrad gesessen hatte. In diesem Zustand soll er auch laut Zeugenaussagen geschrien haben: „Ich bringe euch um.“ Zudem behinderte er den Straßenverkehr. Eine Zeugin fotografierte den Radfahrer und informierte die Polizei.

    Zwei Streifenwagen fuhren zum Wohnhaus des 36-Jährigen. Den Beamten machte er es nicht unbedingt leicht, Personalien und Sachverhalt aufzunehmen. „Sein Alter gab er mit 23 Jahren an. Mich bezeichnete er als Wichser“, sagte als Zeuge der zu dem Vorfall gerufene Polizeibeamte aus. Angeklagt war der Neuenkircher nun wegen Trunkenheit im Straßenverkehr und wegen tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte. „Ich habe so etwas noch nie gemacht. Ich bin nicht so ein Typ. Das war ein Ausrutscher“, sagte der Angeklagte.

    Der Mann entschuldigte sich nach Ende seiner Zeugenaussage bei dem Polizeibeamten. Den hatte der 36-Jährige getreten und am Oberschenkel getroffen. Das Ganze sei ihm peinlich, sagte der Angeklagte weiter im Verlaufe des Prozesses. „Das kommt nicht wieder vor“, versicherte er.

    Laut dem Beamten sollte der Neuenkircher nach Osterholz-Scharmbeck zur Dienststelle gebracht werden. „Im Auto hat er gespuckt. Alkohol hatte er auf jeden Fall getrunken. Das hat man gerochen.“ Auf der Dienststelle sei der Angeklagte zwar auch „kooperativ“ gewesen, so der Zeuge. „Aber dann wurden wir wieder als Hunde beschimpft, und dann hat er nochmals getreten.“ Zwischenzeitlich habe er sich auch sogar mal entschuldigt, sagte der Zeuge über das Verhalten des Angeklagten auf der Wache weiter.

    Wer sich mit 1,6 Promille Blutalkoholgehalt und mehr auf das Rad schwingt, begeht eine Straftat. Wird der Fahrradfahrer erwischt, bekommt er laut Bußgeldkatalog   2020 drei Punkte in Flensburg, eine Geldstrafe sowie eine Anordnung zur medizinisch-psychologischen Untersuchung. Wer laut Strafgesetzbuch einen Amtsträger oder Soldaten der Bundeswehr, der zur Vollstreckung von Gesetzen, Rechtsverordnungen, Urteilen, Gerichtsbeschlüssen oder Verfügungen berufen ist, bei einer Diensthandlung tätlich angreift, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. Dabei gibt das Strafgesetzbuch dem Richter die Möglichkeit, statt der angedrohten Freiheitsstrafe auch eine Geldstrafe zu verhängen, wenn für eine Tat keine strengere Strafe als eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren angedroht ist.

    Dementsprechend beantragte der Staatsanwalt eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu 25 Euro, 3000 Euro. Für ihn stand fest, dass der Angeklagte die Vollstreckungsbeamten angegriffen habe und unter „starkem Alkoholeinfluss“ Fahrrad gefahren sei. Auch seien in seinem Blut Spuren von Cannabis- und Kokainkonsum festgestellt worden, so der Staatsanwalt. Zugute hielt er dem 36-Jährigen, dass er im Laufe des Prozesses Reue gezeigt habe.

    Der Verteidiger wollte der „rechtlichen Einschätzung des Staatsanwaltes beipflichten“. Dabei sei seinem Mandanten „aber hoch anzurechnen“, dass er die Vorfälle nicht bestritten habe. Eine Strafe, so die Einschätzung des Anwalts, sei im absolut unteren Bereich anzusiedeln. Er halte die vom Staatsanwalt beantragte Anzahl der Tagessätze und deren Höhe für „überzogen“. „Ich stelle die Entscheidung aber darüber in das Ermessen des Gerichtes“, schloss er sein Plädoyer.

    Strafrichterin Johanna Kopischke verurteilte den 36-Jährigen wegen einer Trunkenheitsfahrt und wegen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte im Zustand verminderter Schuldfähigkeit zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu 20 Euro, also 1200 Euro.

    Schlagwörter
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    • Schwanewede - Osterholz
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