
„Missgeburt.“ „Schwuchtel.“ Das waren noch die harmloseren Ausdrücke, die ein 26-Jähriger aus Lilienthal Polizeibeamten entgegenschleuderte. Die kamen wegen einer Auseinandersetzung gegen 2 Uhr morgens Mitte August 2020 nach Grasberg in die Speckmannstraße. Es habe eine „kleine Diskussion“ mit einem Bekannten gegeben, sagte der Lilienthaler im Prozess gegen ihn vor dem Amtsgericht aus. „Da kam irgendwann die Polizei.“ Nur wollten die Beamten sich die Beschimpfungen nicht gefallen lassen. Es gab eine Anzeige. Wegen Beleidigung hatte sich der 26-Jährige jetzt zu verantworten.
Den Vorwurf gab er unumwunden zu. „Stimmt. Ich räume alles ein. Ich war zu dem Zeitpunkt betrunken und weiß nicht mehr so viel.“ Das Ganze sei „eine Kurzschlussreaktion“ gewesen, versuchte der 26-Jährige sein Verhalten zu erklären.
Strafrichterin Johanna Kopischke hielt dem Angeklagten einen Bericht der betroffenen Polizisten vor. Demnach war er damals laut und aggressiv gewesen. Er habe sich außerdem darüber beklagt, dass er niemanden anrufen könne. Deshalb habe er von den Polizisten verlangt, ihn nach Hause zu bringen, so die Richterin. Dem verweigerten sich die Beamten. Es sei wieder zu Schmähworten gekommen. „Peinlich. Ich finde das nicht so doll.“ Mit diesen Worten reagierte der 26-Jährige auf diese Aussagen des Berichtes.
Sieben Eintragungen gibt es unter seinem Namen im Bundeszentralregister, die erste aus dem Jahr 2008. Darunter befinden sich gemeinschaftliche schwere räuberische Erpressung, Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz und Fahren ohne Fahrerlaubnis. Auch eine Jugendstrafe von drei Jahren war abzusitzen. „Da ist schon einiges auf dem Zettel“, machte die Richterin dem Angeklagten deutlich.
Beleidigung ist ein ehrverletzender Straftatbestand. Sie kann mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren geahndet werden. Darauf verwies auch die Staatsanwältin. Sie betonte, dass das Verhalten des Lilienthalers „nicht in Ordnung und nicht akzeptabel“ gewesen sei. Eine Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu zehn Euro, 400 Euro, hielt die Staatsanwältin noch für „ausreichend“.
Dem schloss sich Strafrichterin Kopischke an. „Das ist Missachtung der Polizei. So verhält man sich einfach nicht“, tadelte sie den 26-Jährigen. Die Polizei habe eigentlich nur helfen wollen. „Und das ist kein Taxi-Unternehmen. Sie müssen jetzt dringend die Kurve kriegen“, gab die Vorsitzende dem Angeklagten mit auf den Weg.
Der hatte zuvor gesagt, dass er vor Prozessbeginn im Flur vor dem Saal versucht habe, sich bei dem als Zeuge geladenen Polizeibeamten zu entschuldigen. „Ich weiß aber nicht, ob er das angenommen hat.“ Mit den Worten „Ich hoffe, wir sehen uns hier drin nicht wieder“ verließ der Lilienthaler den Saal 5.