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Land fördert dritte Kraft in Krippengruppen

Michael Wilke 25.03.2015 0 Kommentare

Nach Protesten von Eltern fördert Niedersachsen eine dritte Betreuungskraft in Krippengruppen mit elf bis 15 Kleinkindern. Doch bisher profitieren die Gemeinden davon nur in Ausnahmefällen. 

  • „Endlich! Die dritte Kraft in Krippengruppen wird finanziert“, jubelten die Sprecher der Kita-Volksinitiative. Dafür hatte die Initiative in Niedersachsen 2014 über 100 000 Unterschriften gesammelt. Nun fördert das Land eine dritte Betreuungskraft in Krippengruppen mit elf oder mehr Kleinkindern. Doch die Gemeinden im Kreis Osterholz profitieren nur in Ausnahmefällen davon. Die meisten gehen leer aus. Dafür sorgt eine vor knapp fünf Jahren unterschriebene Vereinbarung mit dem Landkreis. Sie begrenzt die Zahl der Kinder pro Krippengruppe auf zehn.

    „Wir sollten Möglichkeiten finden, um auch in die Förderung reinzukommen“, findet Worpswedes Bürgermeister Stefan Schwenke. „Warum sollen wir darauf verzichten?“ In Schwenkes Augen macht es wenig Sinn, nur zehn Kinder pro Gruppe aufzunehmen, wenn das Land bei elf oder mehr Kindern eine dritte Betreuungskraft bezahlt. „Das ist doch auch ein besserer Schlüssel: Drei Betreuungskräfte für elf Kinder statt zwei Kräfte für zehn Kinder.“

    Sparversion

    Allerdings ist es eine Sparversion, die der Landtag beschlossen hat: Für die dritte Kraft überweist Hannover nicht das Gehalt eines Erziehers mit vierjähriger Ausbildung, sondern das Entgelt für einen Sozialassistenten mit zweijähriger Ausbildung. In diesem Jahr kommt die Landesregierung für 20 Stunden pro Woche auf, 2016 für 23 Stunden. Jedes Jahr drei Stunden mehr – so geht es weiter, bis 2020 das Vollzeit-Gehalt des Assistenten erreicht ist.

    Bisher fördert das Land nur zwei qualifizierte Betreuungskräfte pro Krippengruppe mit bis zu 15 Kleinkindern. Es überweist den Kommunen 52 Prozent der Gehaltskosten für Erzieherinnen, die in Fortbildungen für den Umgang mit den Null- bis knapp Dreijährigen geschult wurden. 15 Kinder pro Krippengruppe und nur zwei Betreuer – das war Eltern und Experten zu wenig. Das Kindertagesstättengesetz geht von 15 Kindern als Regel aus, differenziert aber schon. Ist das Gros der Kleinen jünger als zwei, wird die Gruppengröße auf zwölf Jungen und Mädchen begrenzt.

    Dem Kreis und seinen Gemeinden reichte das nicht. In der Jugendhilfevereinbarung, die zum Jahresbeginn 2011 in Kraft trat, begrenzten sie die Kinderzahl pro Krippengruppe auf zehn. Heike Schumacher, Dezernentin für Jugend, Gesundheit und Soziales im Kreishaus, sieht keinen Grund, das zu ändern.

    Lilienthal profitiert von Förderung

    „Wir haben uns bewusst darauf geeinigt, dass wir eine qualitativ hochwertige Betreuung haben wollen“, erklärt Schumacher. „Mit 15 Kindern werden die Krippengruppen zu groß. Für so kleine Kinder sind überschaubare Gruppen besser. Eine Zehnergruppe mit zwei Betreuungskräften hat eine ganz andere Qualität als eine Fünfzehnergruppe mit drei Kräften.“ In Ausnahmefällen lasse die Vereinbarung größere Gruppen zu. „Wir möchten aber auf Grund der Qualität bei den Zehnergruppen bleiben“, sagt die Dezernentin der Redaktion.

    Die Gemeinden und die Kreisstadt können die Jugendhilfevereinbarung frühestens Ende Juni kündigen – zum 1. Januar 2017. Um eine Vereinbarung mit dem Kreis kommen die Gemeinden nicht herum. Denn seit den 80er-Jahren sind die Landkreise laut Gesetz für die Kindertagesstätten (Kitas) zuständig. Da die Gemeinden ihre Kitas vorher jahrzehntelang betrieben hatten und das auch weiter tun wollen, schließen sie seit den 90er-Jahren Jugendhilfevereinbarungen mit den Landkreisen ab, in denen auch gleich Regelungen zur Jugendarbeit getroffen werden.

    "Es muss neu verhandelt werden"

    Alles so lassen wie es ist? Das sieht Schwenke nicht ein. „Wir wollen eine gute fachliche Betreuung, darin sind wir uns einig“, sagt Worpswedes Bürgermeister der Redaktion. „Aber wir müssen auch an die finanzielle Seite denken.“ Für Schwenke steht fest: Es muss neu verhandelt werden. Auch wenn der Landkreis am Vereinbarten festhalten wolle: „Zu einer Vereinbarung gehören immer zwei.“

    Die Gemeinde Lilienthal wird von der Landesförderung profitieren. Denn in Lilienthal gibt es noch drei alte „Bestandsgruppen“ mit 15 Kindern, wie der Fachbereichsleiter im Rathaus, Andreas Cordes, erklärt. Sie wurden schon vor der Krippen-Vereinbarung mit dem Kreis eingerichtet. In jeder der drei Gruppen im Lebenshilfe-Kindergarten Schoofmoor, im DRK-Kindergarten Wümmekieker und im Trupermoorer Kinderkahn kümmern sich drei Erzieherinnen um die Kleinen. Die dritte Kraft bezahlt Lilienthal bisher alleine.

    Im Durchschnitt arbeiten die Frauen 28,5 Stunden in der Woche. Jede Fachkraft kostet die Gemeinde 37.000 Euro im Jahr. Jetzt rechnet Cordes mit je 20.000 Euro vom Land für eine Erzieherin. „Für uns ist das schon sehr positiv“, sagt er. Das ist erst der Anfang. Bis 2020 bezahlt das Land jedes Jahr drei Stunden mehr.

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