
Borgfeld. Im Streit um den Alten Borgfelder Kirchweg melden sich jetzt auch die Anwohner zu Wort. Die Nachbarschaft am Upper Borg ist sauer. Gerüchte sind im Umlauf, dass ihr Privatweg öffentlich zugänglich sei. „Die Leute geben vor, dass sie den Alten Kirchweg nutzen wollen. Doch der ist seit vielen Jahren zugebaut“, sagt Grundstückseigentümer Christof Redecker. „Der Alte Kirchweg wird immer nur als Vorwand benutzt – in Wirklichkeit wollen die Leute unseren Weg als Abkürzung nutzen, um durch den Wald zum Deich zu kommen", erklärt der Rechtsanwalt. „Wir wollen das nicht länger hinnehmen“, sagen auch Kaija Redecker, Kristiana Mestermann, Ingrid Storr und Andreas Mestermann. Wer vom Upper Borg bis zum Deich spaziere, begehe gleich vierfachen Hausfriedensbruch, machen sie klar.
Die Anwohner am Upper Borg fühlen sich zu Unrecht in der Kritik. Spaziergänger würden widerrechtlich ihre Privatgrundstücke queren, über einen Zaun klettern und die Grundstückeigentümer auch noch beschimpfen. Die Polizei gerufen hätten sie bislang noch nicht, berichten die Eigentümer. Einmal habe er ein Foto von einem Eindringling gemacht, erinnert sich Redecker. Ein Mann habe den Privatweg betreten, telefoniert, nicht gegrüßt. Daraufhin habe er ein Beweisfoto aufgenommen. „Der Mann hat sein Telefonat unterbrochen und mich attackiert“, berichtet der Jurist.
Der Vorfall sei keine Ausnahme. Die Ereignisse reihen sich aneinander. „Letztes Wochenende beispielsweise kommt ein Ehepaar hier entlang. Ich spreche Sie freundlich an, ob ich ihnen helfen könne. ,Nö', sagten sie. Sie wollten sich nur umgucken.“ Als Christof Redecker erklärt, dass es sich um einen Privatweg handele, entgegneten die Passanten, dass sie den Weg trotzdem nutzen dürften.
„Die Leute setzen sich darüber hinweg, dass sie Privateigentum betreten. Sie gehen nach wie vor hier durch, stehen vor dem verschlossenen Tor, steigen über den Zaun, um dann das nächste Privatgrundstück zu betreten. Wenn sie das durchschritten haben, betreten sie das nächste Privatgrundstück.“ Dann gleich noch eins, dann erst komme der Deich, sagt Redecker fassungslos. Manche Spaziergänger würden ihm erzählen, dass der Bebauungsplan den Weg als öffentlichen Wanderweg ausweise. Tatsächlich sei der Weg auf dem Bebauungsplan als Grünfläche ausgewiesen, „aber nur für den Fall, dass die Stadt das Grundstück mal erwerben sollte", erklärt Redecker.
Wie berichtet, bestätigt das auch die Sprecherin der Bremer Baubehörde, Linda Neddermann: Im Bebauungsplan von 1986 sei das Flurstück am Upper Borg 40 zwar als öffentliche Grünfläche ausgewiesen. „Das heißt, jedoch nur im Falle eines Verkaufs hätten wir ein Vorkaufsrecht“, so die Sprecherin. Solange sich der Weg in Privatbesitz befinde, sei die Öffnung für die Allgemeinheit eine privatrechtliche Angelegenheit.
Die Zuwegung beschäftige die Baubehörde indes schon lange. Durch das Amt für Straßen und Verkehr wurde 2009 die Eigenschaft des Kirchwegs am Upper Borg detailliert geprüft. „Es handelt sich um keine öffentlich gewidmete Verkehrsfläche. Ein Anspruch auf Öffnung für die Allgemeinheit besteht hier ausdrücklich nicht“, unterstreicht die Behörden-Sprecherin.
"Es gibt unseres Wissens nach öfter die Behauptung, dass auf sogenannten Kirchwegen seitens der Öffentlichkeit ein Anspruch auf Nutzung besteht“, so Linda Neddermann weiter. Davon sei ihrer Behörde jedoch „nichts bekannt“.
Die Eigentümer hatten bereits im Jahr 2009 den Weg, der zum Deich führt und der bis dahin öffentlich zugänglich war, geschlossen. „Das war hier eine Völkerwanderung, hier wurde im Galopp entlang geritten, Passanten hinterließen Müll, pöbelten uns an“, berichtet Ingrid Storr. Die Anwohnerin wohnt seit vielen Jahrzehnten auf dem Grundstück am Upper Borg. „Der Kirchweg ist schon lange zugebaut, wir sind damals noch als Kinder über den Alten Kirchweg zur Schule gegangen. Meine Eltern haben mich auch in Oberneuland taufen lassen. Der Weg führte durch die Wiesen nach Oberneuland. Heute stehen darauf Häuser“, berichtet Storr. In letzter Zeit habe der Laufverkehr auf ihren Grundstücken zugenommen. „Obwohl dort ein Schild mit der Aufschrift Privatweg steht“, unterstreicht die Anwohnerin. Demnächst werde der Schriftzug um einen Zusatz ergänzt: „Durchgang verboten.“